Kultur

Land gibt Skulptur "Heiliger Johannes der Täufer" zurück

Skulptur Heiliger Johannes der Täufer

Baden-Württemberg gibt die Skulptur „Heiliger Johannes der Täufer“ aus dem Landesmuseum Württemberg in Stuttgart an die Erben der früheren jüdischen Eigentümer zurück. Dies teilte Kunstministerin Theresia Bauer am 20. Oktober 2011 in Stuttgart mit. Nachforschungen im Museum hätten ergeben, dass die um 1510 in Bayerisch-Schwaben gefertigte Skulptur aus Lindenholz im Jahr 1937 ohne Einwilligung der jüdischen Eigentümer versteigert worden sei.

„Das Land hat eine historische und moralische Verantwortung, Kulturgüter, die den Verfolgten des Naziregimes entzogen worden sind, zu ermitteln und zurückzugeben“, betonte die Ministerin. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden, seien die Museen aber auch die Bibliotheken des Landes dabei, ihre Bestände auf Objekte zu überprüfen, die während der Zeit des Nationalsozialismus beschlagnahmt oder sonst verfolgungsbedingt entzogen worden seien.

„Der Bund und das Land haben Mittel für drei Expertinnen bereit gestellt, die sich an den Museen in Karlsruhe und Stuttgart dieser Aufgabe mit großem Sachverstand widmen. Wir wollen es ermöglichen, dass die befristeten Beschäftigungsverhältnisse verlängert werden“ sagte die Ministerin. Ohne die Arbeit der Stuttgarter Provenienzforscherin wäre es Bauer zufolge kaum möglich gewesen, die Herkunft der Skulptur „Johannes der Täufer“ zu ermitteln und die Rückgabe an die Erben einzuleiten.

Hinweis:

Die Rückgabe erfolgt auf Grundlage der Washington Principles  vom 3. Dezember 1998.  Danach sollen Kulturgüter, die NS-verfolgungsbedingt entzogen worden sind und bestimmten Geschädigten zugeordnet werden können, nach individueller Prüfung den legitimierten früheren Eigentümern bzw. deren Erben zurückgegeben werden. Deutschland hat sich den Washington Principles  durch eine „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom 14. Dezember 1999 angeschlossen.

Zur Zeit gibt es knapp 20 offene Restitutionsverfahren auf Basis der Washington Principles, die in den beiden Landesmuseen in Stuttgart und Karlsruhe, der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe und der Stuttgarter Staatsgalerie anhängig sind. Abgeschlossen werden konnten seit 2002 zehn Fälle, in denen die Objekte zurückgegeben wurden oder in denen mit den Erben eine Verständigung dahin erzielt wurde, dass die Objekte im Museum verbleiben.

Online: http://www.lostart.de/Webs/DE/Koordinierungsstelle/WashingtonerPrinzipien.html

Quelle:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

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