Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern die Bundesregierung dazu auf, die europarechtliche Vorgabe in nationales Recht umzusetzen, wonach Internetdienstanbieter Cookies und andere Technologien zur Verfolgung des Nutzerverhaltens nur mit informierter Einwilligung der Nutzer verwenden dürfen.
Cookies nennen sich die kleinen Textdateien, die beim Aufruf einer Webseite gesetzt werden können und die der Webbrowser speichert. Sie ermöglichen es zum Beispiel, beim Onlineeinkauf seinen Warenkorb zu bestücken oder Online-Banking zu nutzen. Durch eine geschickte Nutzung der Cookies ist es einem Serverbetreiber aber auch möglich, ein Nutzerprofil von einem Internetnutzer zu erstellen.
Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat jetzt eine entsprechende Entschließung verabschiedet, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, die europarechtliche Vorgabe, wonach Internetdienstanbieter Cookies und andere Technologien zur Verfolgung des Nutzerverhaltens nur mit informierter Einwilligung der Nutzer verwenden dürfen, in nationales Recht umzusetzen.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, hierzu: „Die Bundesregierung ist hier gefordert, durch eine entsprechende Gesetzesänderung das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Internetnutzer zu stärken. Der Betreiber einer Webseite muss die Nutzer über die Verwendung von Cookies informieren und gleich beim Aufrufen der Webseite deren ausdrückliche Einverständnis einholen.“
Für die Übergangszeit rät Klingbeil Internetnutzern dazu, die im Browser befindlichen Cookies von Zeit zu Zeit zu löschen. Wenn grundsätzlich keine persönliche Werbung gewünscht ist, können die Einstellungen im Browser auch so angepasst werden, dass nur die Cookies von Drittanbietern – also zum Beispiel Werbefirmen – blockiert werden. Dadurch wird der Surfkomfort nicht allzu sehr eingeschränkt, aber es wird verhindert, dass Webseitenbetreiber das Surfverhalten über mehrere Webseiten hinweg beobachten.
Quelle:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz