Ehrenamt

Hilfsprogramm für existenzbedrohte Vereine

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Landwirt bei der Mostäpfellese mit Erntehelfern auf seiner Streuobstwiese. (Foto: © dpa)

Das Land legt ein Hilfsprogramm für existenzbedrohte Vereine auf. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unterstützt Vereine aus seinem Zuständigkeitsbereich.

„Durch die Beschränkungen, die notwendig sind, um das Corona-Virus einzudämmen, wurden auch Vereine im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) in der Umsetzung ihrer ideellen und gemeinnützigen Ziele erheblich getroffen. Viele der Aktionen und Veranstaltungen, die die Vereine planten, um ihre Tätigkeiten zu finanzieren, mussten in den vergangenen Monaten pandemiebedingt abgesagt werden. Unser neues Hilfsprogramm soll Vereine, die durch die Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind, unterstützen und ihnen helfen, ausgelöste Liquiditätsengpässe zu mildern. Wir brauchen die Arbeit der Ehrenamtlichen und deshalb muss die Politik hier Hilfe leisten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Ehrenamt wesentlicher Bestandteil unseres Gemeinwesens

Die Unterstützungszahlung aus dem Hilfsprogramm erfolgt im Rahmen eines einmaligen Zuschusses und ist gestaffelt nach der Mitgliederstärke der Vereine zum 31. März 2020. Die Höchstbeträge werden wie folgt gestaffelt:

  • Vereine bis 100 Mitglieder: bis zu 3.000 Euro pro Verein,
  • Vereine von 101 bis 300 Mitglieder: bis zu 5.000 Euro pro Verein,
  • Vereine von 301 bis 700 Mitglieder: bis zu 7.000 Euro pro Verein,
  • Vereine ab 701 Mitglieder: bis zu 12.000 Euro pro Verein.

In Härtefällen kann die Unterstützungsleistung noch erhöht werden. „Ehrenamtliche Tätigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Gemeinwesens. Gemeinnützige Vereine und Organisationen leisten einen wertvollen Anteil für das gesellschaftliche Zusammenleben. In Krisensituationen können sie durch ihre Angebote das Zusammengehörigkeitsgefühl der Gesellschaft fördern. Die im Rahmen dieses Hilfsprogramms gewährte Unterstützung soll dazu beitragen, dass die Vereine ihre Arbeit fortsetzen und ihre gemeinnützigen und ideellen Zwecke weiterverfolgen können“, sagte Minister Hauk.

Beantragung über Dachorganisationen

Das Hilfsprogramm stellt eine freiwillige Leistung des Landes dar. Im Zuständigkeitsbereich des MLR unterstützt es Vereine wie zum Beispiel Obst- und Gartenbauvereine, Kleingartenvereine, Streuobstvereine, Kleintierzuchtvereine, Imkervereine, Tierschutzvereine oder Fischereivereine. Antragsberechtigt sind gemeinnützige eingetragene Vereine sowie gemeinnützige Organisationen, die ihren Sitz in Baden-Württemberg haben. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Vereinshilfe besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Die Existenzbedrohung der Vereine wird im Rahmen des Antragsverfahrens geprüft. Die Beantragung der Unterstützung erfolgt grundsätzlich über die jeweiligen Dachorganisationen (das heißt Landes- / Bezirksverbände) der Vereine. Die Auszahlung erfolgt über das MLR an die Dachorganisationen, die die Zuschüsse an ihre Mitglieder weiterreichen. Vereine, die keinem Dachverband angehören, stellen den Antrag unmittelbar beim MLR. Fragen zum Hilfsprogramm richten Sie an Corona-Hilfe-Vereine-MLR@mlr.bwl.de. Dachorganisationen aus dem Geschäftsbereich des MLR werden gebeten, sich unter dem Stichwort „Corona Vereinshilfe“ per E-Mail an Corona-Hilfe-Vereine-MLR@mlr.bwl.de mit dem MLR in Verbindung zu setzen.

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Corona-Hilfspaket für gemeinnützige Vereine und gemeinnützige Organisationen in Not (Verwaltungsvorschrift Vereinsförderung Corona)

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Verkehrsunfallbilanz 2025
Verkehrsunfallbilanz 2025

Straßenverkehr in Baden-Württemberg wird immer sicherer

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg

Justizministerin Marion Gentges (Vierte von links) mit dem Team des Projekts „DIE MUTMACHER“
Justiz

Begleithunde unterstützen in Strafprozessen

Ein Clown der Narrenzunft Rottenburg läuft beim großen Umzug des Weißnarrentreffens in Villingen-Schwenningen durch die Innenstadt (Quelle: dpa).
Verbraucherschutz

Produktkontrollen für ein unbe­schwertes Feiern des Faschings

Flur in einem Krankenhaus
Gesundheit

248 Millionen Euro für Investitionen an 20 Kliniken

Eine Frau greift nach einem Apfel aus dem Obst- und Gemüseregal eines Reformhauses. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Land mit vielfältiger Bio-Qualität auf BIOFACH präsent

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird gestärkt

Eine Frau sitzt an einem Computer.
Verbraucherschutz

Chancen und Risiken von Chatbots im Kundenservice

Wirtschaftsministerin Dr, Nicole Hoffmeister-Kraut (Zweite von rechts) überreicht Adolf Klek (Mitte) die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Adolf Klek mit Staufermedaille geehrt

von links nach rechts: Justizministerin Marion Gentges, Sabine Gwarys, Adam Michel (Vorstand AMSEL) und der Bürgermeister der Stadt Ettenheim, Bruno Metz
Justiz

Bundesverdienstkreuz für Sabine Gwarys

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Wolfsmanagement

Auffälliger Wolf im Nordschwarzwald soll entnommen werden