Landwirtschaft

Korrekturmöglichkeiten in FIONA nutzen

Lesezeit: 5 Minuten
  • Teilen
  •  
Kühe stehen auf einer Weide.

Das Land empfiehlt, die Prüfergebnisse zum Gemeinsamen Antrag in FIONA in regelmäßigen Abständen zu sichten und gegebenenfalls zu bearbeiten. Bis zum 30. September 2024 können erforderliche Änderungen der Antragsdaten sanktionsfrei und ohne Verspätungs-/Verfristungsabzug vorgenommen werden.

Die Prüfergebnisse sind in der Anwendung Extern: „Flächeninformation und Online-Antrag“ (FIONA) (Öffnet in neuem Fenster) über „Prüfen & Fehlerprotokoll“ im Navigationsbaum als Fehler- oder Hinweismeldungen abrufbar. Zur Unterstützung stellt das MLR wieder das Extern: Infoblatt „Hinweise zur Bearbeitung von Fehlern und Hinweisen in FIONA bis zum 30. September“ (Öffnet in neuem Fenster) bereit. Erforderliche Änderungen der Antragsdaten einschließlich Änderungen an fristgerecht beantragten Schlägen/Teilschlägen können bis einschließlich 30. September 2024 sanktionsfrei und ohne Verspätungs-/Verfristungsabzug vorgenommen werden. Es besteht auch die Möglichkeit den Extern: Gemeinsamen Antrag (Öffnet in neuem Fenster) ganz oder teilweise über FIONA bis einschließlich 30. September 2024 zurückzunehmen.

Unabhängig davon gilt: Soweit sich die tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse geändert haben, sodass sie nicht mehr mit den Angaben im Gemeinsamen Antrag übereinstimmen, teilen Sie diese Änderungen unverzüglich über FIONA mit. Treten solche Änderungen nach dem 30. September 2024 ein, ist die Änderung unverzüglich der zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörde schriftlich oder per E-Mail mit eingescannten Originalschreiben einschließlich Unterschrift mitzuteilen.

Antrag muss nach jeder Änderung erneut eingereicht werden

Damit die vorgenommenen Änderungen/Rücknahmen in FIONA rechtswirksam werden, muss der Antrag nach jeder Änderung erneut eingereicht werden! Zu beachten gilt, dass Änderungen und Rücknahmen (von Tieren oder Antragsteilen und Flächen des Gemeinsamen Antrags) jedoch nicht mehr möglich sind, wenn die zuständige Extern: Untere Landwirtschaftsbehörde (ULB) (Öffnet in neuem Fenster) bereits eine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt beziehungsweise auf einen im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle festgestellten Verstoß hingewiesen hat. Die vom Verstoß betroffenen Teile des Antrags können dann nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden. Weitere Regelungen zur rechtzeitigen Abgabe des Gemeinsamen Antrags sind in Kapitel 14 der Extern: Erläuterungen zum Gemeinsamen Antrag 2024 (PDF) (Öffnet in neuem Fenster) beschrieben.

Hinweise im Infoblatt beachten

Beachten Sie die Hinweise im Infoblatt „Hinweise zur Bearbeitung von Fehlern und Hinweisen in FIONA bis zum 30. September“ zu GLÖZ 8 (nicht produktive Flächen) im Zusammenspiel mit Öko-Regelungen und bestimmten FAKT II-Maßnahmen.

Hilfe und Unterstützung für Landwirtinnen und Landwirte

Bei fachlichen Fragen zur Antragstellung rund um FIONA hilft den Antragstellerinnen und Antragstellern gerne die zuständige untere Landwirtschaftsbehörde weiter. Bei technischen Problemen im Zusammenhang mit FIONA hilft das FIONA-Team des Benutzerservice Landwirtschaft des Extern: Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) (Öffnet in neuem Fenster) gerne weiter. Der Benutzerservice ist unter der Rufnummer 07154/9598-350 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Donnerstag, 7.00 bis 16.30 Uhr.

Weitere Meldungen

Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL. (Bild: KD Busch)
Ländlicher Raum

Hauk besucht Ländlichen Raum

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Tierschutz

Hitzeschutz für Mensch und Tier

Mischwald
Forst

Klimawandel und die Folgen für unsere Wälder

Mudau - Scheidental
Flurneuordung

Flurneuordnungen in Adelsheim und Mudau-Reisenbach

Kuhstall
Landwirtschaft

Hauk informiert sich über Verpflegungskonzepte und Heumilchprodukte

Luchs (Foto: © dpa)
Forst

Luchs-Monitoring in Baden-Württemberg

Ein Hausarzt misst den Blutdruck einer Patientin (Bild: © dpa).
Ländlicher Raum

HÄPPI verbessert Gesundheits­versorgung im Ländlichen Raum

ILLUSTRATION - Auf einer Computertastatur liegen Kreditkarten.
Verbraucherschutz

Warnung vor falscher Zentralbehörde für Finanzkontrolle

Blick in den Naturpark Stromberg-Heuchelberg (Quelle: dpa).
Landwirtschaft

Korrekturmöglichkeiten bei Gemeinsamem Antrag 2025 nutzen

Staatssekretärin Andrea Lindlohr MdL auf Sommertour Nachhaltig Bauen
Nachhaltig Bauen

Sommertour „Nachhaltig Bauen in Baden-Württemberg“

Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum
Ländlicher Raum

Hauk besucht Bäckerei Schmiederer und Obstwelt Kiefer

Sommertour Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
Tourismus

Rapp auf Tourismus-Sommerreise

Ein Mann kauft in einem Dorfladen ein. (Foto: © dpa)
Ländlicher Raum

Hauk besucht Dorfladen und Bio-Betrieb

Weg im ländlichen Raum
Flurneuordnung

Flurneuordnung Schrozberg-Spielbach 2 startet

Die Weinberg-Steillagen mit mittelalterlichen Trockenmauern am Neckar bei Lauffen (Baden-Württemberg). (Bild: Bernd Weißbrod / dpa)
Landwirtschaft

Digitales Antragsverfahren für Rebflächen-Förderung startet