Das Jahr 2023 zeichnete sich bislang durch hohe Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen aus. Die Weinrebe kam mit den Gegebenheiten gut zurecht. Entsprechend positiv sind die Ernteerwartungen.
„Extreme Witterungsschwankungen nehmen in den letzten Jahren an Intensität und Häufigkeit zu. Die Auswirkungen des Klimawandels mit Ertrags- und Einkommensrisiken für unsere Landwirte und Winzer sind auch in diesem Jahr wieder massiv spürbar. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Betriebe daher dabei, ihre Eigenverantwortung wahrzunehmen und die Herausforderungen aktiv anzugehen. So stehen für Weinbaubetriebe ein ganzes Bündel an Fördermaßnahmen zur präventiven betrieblichen Risikovorsorge gegen die Folgen des Klimawandels bereit. Das Jahr 2023 zeichnete sich bislang durch hohe Temperatur- und Feuchtigkeitsschwankungen aus. Die Rebe als Tiefwurzler kam mit den Gegebenheiten gut zurecht und die Ernteerwartungen sind entsprechend positiv“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Herbstpressekonferenz des Weinbauverbands Württemberg e.V. und des Badischen Weinbauverbands e.V.
Die warmen Temperaturen zu Vegetationsbeginn haben sich günstig auf die Rebenblüte ausgewirkt. Diese warme Witterung gefolgt von häufigen Niederschläge in den letzten Monaten waren jedoch eine Herausforderung für die Weingärtnerinnen und Weingärtner, da dabei auch der Echte Mehltau (Oidium) sehr gute Infektionsbedingungen hatte.
Weingärtner haben hervorragende Arbeit geleistet
„Die warmen Tage vor der Weinlese werden sich allerdings nochmal positiv auf die Mostgewichte und die Traubenqualität auswirken. Dies wird sicherlich nicht nur die Weinbaubetriebe, sondern auch die Verbraucherinnen und Verbraucher freuen. Die Weingärtnerinnen und Weingärtner haben auch in diesem Jahr unter erschwerten Bedingungen hervorragende Arbeit geleistet“, so Minister Hauk.
Nicht nur der Klimawandel, sondern auch steigende gesellschaftlichen Anforderungen mit Blick auf mehr Artenschutz und Biodiversität stellt vielerorts eine Herausforderung dar und erzeugt einen hohen Erwartungsdruck auf die Landwirtschaft und den Weinbau. „Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz hat die Landesregierung in 2020 einen wichtigen Schritt für mehr Artenschutz und Biodiversität getan“, so Minister Hauk.
Besonderes Augenmerk auf Biodiversitätsstärkungsgesetz
Ein besonderes Augenmerk liegt daher auf der weiteren konsequenten Umsetzung der mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz verbundenen ambitionierten Ziele, Strategien und Maßnahmen. „Der Weinbau wird hier ebenfalls seinen Teil dazu beitragen. Die baden-württembergischen Landwirte und Weingärtner sind sich ihrer Verantwortung bewusst, wenn es darum geht, hochwertige Lebensmittel umweltschonend zu erzeugen. Das Land unterstützt und fördert auch hier, beispielsweise beim Einsatz von mechanischen Unkrautregulierungsverfahren oder dem Anbau von pilzwiderstandsfähigen Rebsorten, den sogenannten PIWIs, die einen wichtigen Beitrag zur Pflanzenschutzmittelreduktion leisten.“ erläuterte Minister Hauk.
„In Baden-Württemberg sind wir hier auf einem guten Weg. Allerdings bereiten die Auswirkungen der möglichen Verordnung der Europäische Union (EU) zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (SUR) sowie der Vorschlag für eine Verordnung über die Wiederherstellung der Natur (NRL) Sorgen. Beide Verordnungen würden unsere Landwirtschaft und unseren Weinbau im Land erheblich einschränken. Insbesondere das vollständige Verbot des Pflanzenschutzmitteleinsatzes in ‚ökologisch empfindlichen Gebieten‘ kann nicht unterstützt werden. Die EU-Verordnungen müssen dringend nachgebessert werden. Denn ohne die Anwendung von Pflanzenschutzmittel ist weder ein integrierter noch ein ökologischer Anbau möglich. Mit der Umsetzung des Biodiversitätsstärkungsgesetzes haben wir in Baden-Württemberg im Einvernehmen mit Landwirtschaft und dem Naturschutz bereits einen erfolgreichen Weg eingeschlagen, der auf keinen Fall gefährdet werden sollte“ so Minister Hauk.
Pro-Kopf-Verbrauch von Wein sinkt
Die Weinbranche in Baden-Württemberg sieht sich jedoch auch zunehmender Globalisierung und gesättigten Märkten gegenüber. Außerdem sinkt der Pro-Kopf-Verbrauch von Wein seit Jahren stetig. Hinzu kamen in den letzten Jahren die Corona-Pandemie und der Krieg in der Ukraine, die ihre Spuren deutlich hinterlassen haben. „Darum müssen wir stärker aktiv werden in Sachen Absatzmarketing für unsere Weine im In- und Ausland und die Angebote um den Weintourismus stetig weiterentwickeln und ausbauen. Hierzu sollten die Weinberge für die Bevölkerung erlebbar gemacht und die Qualität der Weine und der Wert dieser einmaligen Kulturlandschaft herausgestellt werden“, so Minister Hauk.
Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz verbundene wichtige Ziele bis 2030 sind die Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und die Ausdehnung ökologisch bewirtschafteter Flächen. Letzteres Ziel kann nur im Einklang mit der Markt- und Nachfrageentwicklung erreicht werden. Um konkrete Zahlen zu gewinnen, werden Betriebsmessnetze eingerichtet. Außerdem werden Netzwerke von Demonstrationsbetrieben aufgebaut. Ferner wird der integrierte Pflanzenschutz weiterentwickelt.
Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz: Weinbau in Baden-Württemberg