Datenschutz

Gemeinsame Erklärung der Datenschutzbehörden und des Verbandes der Automobilindustrie zum Datenschutz

Jörg Klingbeil, der baden-württembergische Landesbeauftragte für Datenschutz (Quelle: dpa)

Zeitgleich mit dem Europäischen Datenschutztag und dem Verkehrsgerichtstag 2016 haben sich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder und der Verband der Automobilindustrie (VDA) mit einer gemeinsamen Erklärung zum Datenschutz für vernetzte und nicht vernetzte Autos positioniert.

In modernen Kraftfahrzeugen fällt eine Vielzahl an Daten an, die Aufschluss geben können über Fahrer, Mitfahrer, Halter oder über andere Verkehrsteilnehmer. Aufgrund der fortschreitenden informationstechnischen Ausstattung der Kraftfahrzeuge und deren Anbindung an das Internet sowie der Vernetzung der Verkehrsteilnehmer untereinander wird sich dieser Trend fortsetzen. Laufend entstehen neue Fahrzeugfunktionen und Verkehrstelematik-Anwendungen, z. B. in den Bereichen Service und Multimedia. Digitalisierung und Vernetzung bergen neben Vorteilen für Verkehrssicherheit und Komfort aber auch Risiken für die Persönlichkeitsrechte der beteiligten Verkehrsteilnehmer.

Die Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder sowie der Verband der Automobilindustrie (VDA) haben diese Entwicklung zum Anlass genommen, eine gemeinsame Erklärung zu „Datenschutzrechtlichen Aspekten bei der Nutzung vernetzter und nicht vernetzter Fahrzeuge“ zu erarbeiten.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz, Jörg Klingbeil, begrüßt diese gemeinsame Erklärung und namentlich die Mitwirkungsbereitschaft des VDA: „Gerade aus Sicht des Automobillandes Baden-Württemberg ist diese Einigung längst überfällig. Verbrauchern ist lange nicht bewusst gewesen, wie viele Daten bereits heute in ihren Fahrzeugen anfallen und verarbeitet werden. Die jetzige Erklärung ist ein Schritt in die richtige Richtung, um mehr Transparenz in die ‚Datenschleuder Auto‘ zu bringen. Die Mitglieder des VDA bekennen sich darin mit erfreulicher Deutlichkeit zu ihrer Verantwortung für das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Fahrzeugnutzer. Wichtig ist aber auch, dass der Dialog zwischen dem VDA und den Datenschutzbehörden fortgesetzt wird.“

Gemeinsame Erklärung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder und des Verbandes der Automobilindustrie (PDF)

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz: Tätigkeitsbericht Verkehr

Quelle:

Der Landesbeauftragte für Datenschutz

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