„Die künstliche Verlängerung und Verstärkung von Finger- und Fußnägeln ist in Mode gekommen. Verbraucherinnen und Verbraucher wollen im Nagelstudio schöne Hände bekommen – aber bestimmt keine Allergie. Etliche Produkte zur Nagelmodellage enthalten allerdings die Chemikalie Methylmethacrylat (MMA), die schwere Kontaktallergien auslösen kann. Sie kann außerdem jahrelange Nagelfalzentzündungen und Nagelablösungen hervorrufen. Die Bundesregierung muss sich daher dringend für ein klares EU-weites Verbot von MMA in Kosmetika einsetzen“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde in Stuttgart.
Die baden-württembergischen Überwachungsbehörden hätten wiederholt Produkte mit MMA als gesundheitsschädlich beanstandet und vom Markt genommen. „Verbraucherinnen und Verbraucher sollten bei Nagelmodellageprodukten vorsichtig sein – vor allem bei dubiosen Angeboten im Internet oder wenn ein Nagelstudio die Abwesenheit der gefährlichen Chemikalie MMA nicht garantieren kann. Es liegt in der Verantwortung der Importeure und der Nagelstudios, nur Produkte zu vermarkten und zu verwenden, die nicht gesundheitsschädlich sind“, so Bonde.
Schwerpunktaktion - mehr als ein Drittel der Proben gesundheitsschädlich
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg hat in einer Schwerpunktaktion 29 selbsthärtende Zweikomponenten-Systeme zur Nagelmodellage untersucht, um zu überprüfen, in welchem Umfang sich noch immer MMA-haltige Produkte in Deutschland auf dem Markt befinden. Das Ergebnis war alarmierend: Insgesamt 11 Proben (38 Prozent) enthielten MMA in so hohen Gehalten, dass die Produkte als nicht sicher und somit als gesundheitsschädlich beurteilt wurden. Bei mehreren Erzeugnissen war außerdem die Kennzeichnung irreführend, weil MMA nicht deklariert war. „Die Gefahr bei MMA ist auch eine mögliche Sensibilisierung. Dann können Kontaktallergien auch bei medizinischen Anwendungen wie beispielsweise Zahnersatz oder orthopädischen Eingriffen mit dieser Chemikalie auftreten. Das schränkt therapeutische Optionen ein“, so Bonde.
Noch kein MMA-Verbot in Europa
Die Verwendung von MMA in kosmetischen Mitteln ist derzeit in Deutschland und der EU rechtlich nicht geregelt. Die Beurteilung erfolgt nach dem allgemeinen Grundsatz, dass nur kosmetische Mittel in den Verkehr gebracht werden können, die die menschliche Gesundheit nicht schädigen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat zwar flüssige Mittel zur Nagelmodellage mit hohen MMA-Gehalten als gesundheitsschädlich eingestuft. In anderen Ländern wie beispielsweise Kanada ist die Verwendung von Methylmethacrylat jedoch explizit verboten.
Chemische und Veterinäruntersuchungsämter
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