LANDWIRTSCHAFT

Fortsetzung der EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Bereich Obst und Gemüse

Ein Landwirt bei der Mostäpfellese mit Erntehelfern auf seiner Streuobstwiese. (Foto: © dpa)

Die Europäische Union hat Ende Dezember 2014 wegen der Auswirkungen des russischen Einfuhrstopps auf den Markt von Obst und Gemüse eine Fortsetzung der zunächst bis zum 31. Dezember 2014 befristeten Sonderstützungsmaßnahmen für den Sektor Obst und Gemüse beschlossen. Die EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Bereich Obst und Gemüse werden nun bis zum 30. Juni 2015 fortgeführt.

Mit dem Inkrafttreten der „Ersten Verordnung zur Durchführung von EU-Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse im Jahr 2015“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft am 15. Januar 2015 sind nun das Verfahren und die spezifischen Anforderungen in Deutschland geregelt. Diese Sonderunterstützungsmaßnahmen können wie bisher von Erzeugern und anerkannten Erzeugerorganisationen in Anspruch genommen werden.

Mit dieser Fortführung der Sonderstützungsmaßnahmen können in Deutschland Marktrücknahmen nur bei Äpfeln und Birnen für eine Menge von insgesamt bis zu 3.450 Tonnen durchgeführt werden. Die aus dem Markt genommenen Produkte können wie bisher ausschließlich zur kostenlosen Verteilung an einen definierten Empfängerkreis – zum Beispiel Tafeln, Krankenhäuser und Altenheime – abgegeben werden. Die finanzielle Unterstützung für die Marktrücknahmen, einschließlich der kostenlosen Verteilung, wird auf der Basis von festgesetzten Pauschalen berechnet, also etwa für Sortier-, Verpackungs- sowie Transportkosten.
Erzeuger und Erzeugerorganisationen können diese Sonderstützungsmaßnahmen bis spätestens 30. Juni 2015 in Anspruch nehmen. Die Sonderstützungsmaßnahmen können zu einem früheren Zeitpunkt enden, wenn in Deutschland die von der Europäischen Union für die Marktrücknahmen festgelegten Höchstmengen ausgeschöpft sind.

In Baden-Württemberg ist für anerkannte Erzeugerorganisationen die zuständige Stelle das Regierungspräsidium Freiburg. Für Erzeuger, die nicht Mitglied einer Erzeugerorganisation sind, ist das für ihren Betriebssitz zuständige jeweilige Regierungspräsidium der Ansprechpartner. Mitglieder von Erzeugerorganisationen können nur über ihre jeweilige Erzeugerorganisation an den Sonderstützungsmaßnahmen partizipieren.

Die für die Beantragung der Sonderunterstützungsmaßnahmen notwendigen Formulare sowie weitergehende Informationen sind bei den zuständigen Regierungspräsidien erhältlich sowie im Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum erhältlich.

Die finanzielle Unterstützung wird für die Mitglieder einer Erzeugerorganisation von den Erzeugerorganisationen beantragt und ausbezahlt. Bei Nichtmitgliedern erfolgt die Beantragung und Auszahlung über das jeweils zuständige Regierungspräsidium.

Zusatzinformation - Zuständige Referate der Regierungspräsidien

Regierungspräsidium Freiburg
Ref. 34 – Markt und Ernährung, Futtermittelüberwachung
Bertoldstraße 43
79098 Freiburg

Telefon: 0761/208-0
Fax: 0761/208-1268
E-Mail: Referat34Kopfstelle@rpf.bwl.de

Regierungspräsidium Stuttgart
Ref. 34 – Markt und Ernährung, Futtermittelüberwachung
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart

Telefon: 0711/904-0
Fax: 0711/904-13090
E-Mail: abteilung3@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe
Ref. 34 – Markt und Ernährung, Futtermittelüberwachung
Schlossplatz 1 – 6
76131 Karlsruhe

Telefon: 0721/926-3707
Fax: 0721/93340230
E-Mail: abteilung3@rpk.bwl.de 

Regierungspräsidium Tübingen
Ref. 34 – Markt und Ernährung, Futtermittelüberwachung
Konrad - Adenauer - Straße 20
72072 Tübingen

Telefon: 07071/757-3320
Fax: 07071/757-9-3320
E-Mail: abteilung3@rpt.bwl.de

Infodienst Landwirtschaft – Ernährung – Ländlicher Raum: Befristete Sonderstützungsmaßnahmen im Sektor Obst und Gemüse

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