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Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl wird aufgewertet

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Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).

Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl, FAKT, wurde aufgewertet. Damit könne die Neuabgrenzung der Gebiete wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft treten, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk.

„Die EU-Kommission hat unseren dritten Änderungsantrag zum ‚Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 – 2020‘ ,MEPL III, genehmigt. Damit können die Neuabgrenzung der Gebiete mit naturbedingten Nachteilen (bisher ‚benachteiligte Agrarzone‘ oder ‚benachteiligte Gebiete‘) und die daraus erforderlichen Anpassungen bei der Kulisse der Berggebiete sowie die neue Prämienstruktur des Förderprogramms ‚Ausgleichszulage Landwirtschaft für benachteiligte Gebiete‘ (AZL) wie geplant zum 1. Januar 2019 in Kraft treten“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Weitere Änderungen würden die Neueinführung der Maßnahme ‚Blüh-, Brut - und Rückzugsflächen (Lebensräume für Niederwild)‘ im Rahmen des ‚Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl‘, FAKT, sowie die Erhöhung der einzelbetrieblichen Teilnahmebegrenzung bei der Maßnahme ‚Brachebegrünung mit Blühmischungen ohne ÖVF-Anrechnung‚ von bislang fünf Hektar auf künftig sieben Hektar betreffen. „Diese Programmerweiterungen sind auch Bestandteil des Sonderprogramms des Landes zur Stärkung des der Biologischen Vielfalt“, erklärte Hauk.

Der Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 - 2020, MEPL III, ist das von der EU genehmigte Förderdokument, mit dem in Baden-Württemberg die 2. Säule der gemeinsamen Agrarpolitik umgesetzt wird. Insgesamt stehen für die 13 Förderprogramme im siebenjährigen Förderzeitraum 710 Millionen Euro EU-Mittel aus dem ELER-Fonds und 1,1 Milliarden Euro nationale Mittel zur Verfügung. Rund 55 Prozent des Volumens werden an landwirtschaftliche Betriebe für deren Leistungen im Umwelt- und Naturschutz, bei der Biodiversität und beim Tierwohl im Rahmen des Förderprogramms für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl, FAKT, und der Landschaftspflegerichtlinie, LPR, ausgezahlt. Weitere Förderprogramme unterstützen die Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Verbesserung der Lebensqualität im Ländlichen Raum, waldwirtschaftliche Maßnahmen sowie das Regionalentwicklungsprogramm LEADER.

Infodienst Landwirtschaft: Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020

Infodienst Landwirtschaft: Förderwegweiser

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