Energie

Erneuerbare-Wärme-Gesetz senkt den CO2-Ausstoß

Das 2015 novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz verbessert es die CO2-Bilanz im Gebäudebereich und leistet so einen Beitrag zum Klimaschutz. Das zeigt ein Bericht, den das Umweltministerium an den baden-württembergischen Landtag übermittelt hat. Unter dem Strich spart das Gesetz jährlich knapp 400.000 Tonnen CO2 ein.

Umweltminister Franz Untersteller hat dem baden-württembergischen Landtag den Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) vorgelegt. Der Bericht basiert auf einer umfangreichen wissenschaftlichen Untersuchung. Erstmals gibt es jetzt eine detaillierte Analyse der Wirkung des Gesetzes in der Form der Novelle von 2015. „Der Bericht zeigt, dass das EWärmeG eine positive Wirkung entfaltet“, resümierte Umweltminister Franz Untersteller. „Anders als von seinen Kritikern behauptet, verbessert es die CO2-Bilanz im Gebäudebereich und leistet so einen Beitrag zum Klimaschutz.“

Das EWärmeG legt den Anteil erneuerbarer Energien für Heizung und Warmwasserbereitung fest, wenn eine Heizungsanlage neu eingebaut wird. Zudem bietet es eine Reihe möglicher Ersatzmaßnahmen an, mit denen diese Pflicht erfüllt werden kann, beispielsweise eine Photovoltaikanlage (PV) oder Dämmmaßnahmen. Das ursprüngliche Gesetz wurde 2007 verabschiedet, 2015 trat die erste Novelle in Kraft. Der heute vorgelegte Erfahrungsbericht dient als Grundlage für die Diskussion über eventuelle Änderungen am EWärmeG.

380.000 Tonnen weniger Treibhausgase

Franz Untersteller: „Die erhobenen Daten zeigen, dass im Wohngebäudebestand mehr als 220.000 Tonnen CO2 jährlich eingespart werden, zwischen 50.000 und 70.000 Tonnen davon sind der Novelle von 2015 zu verdanken. Dazu kommen die Einsparungen bei Nichtwohngebäuden mit gut 150.000 Tonnen pro Jahr. Unterm Strich also 380.000 Tonnen weniger Treibhausgase durch das EWärmeG. Ich finde, das ist ein gutes Argument, das Gesetz zunächst so zu lassen wie es ist.“

Nach dem Heizungsaustausch emittieren die in der Evaluation untersuchten Wohngebäude bei vorsichtiger Berechnung knapp ein Zehntel weniger Treibhausgase, erläuterte Untersteller. Dabei werden alle Optionen, die das EWärmeG anbietet, um die Vorgabe zu erfüllen, genutzt. Bei Nichtwohngebäuden war der 2015 neu eingeführte Sanierungsfahrplan besonders gefragt (etwa 30 Prozent gefolgt von der PV-Anlage (24 Prozent 2016 und 17 Prozent 2017). Bei Wohngebäuden wählten neben dem Einsatz von Holz und Pellets (20 Prozent 2016 und 23 Prozent 2017) und verschiedenen Dämmmaßnahmen (14 Prozent 2016 und 15 Prozent 2017) sehr viele Eigentümer eine Maßnahmenkombination (28 Prozent 2016 und 25 Prozent 2017), wobei die Kombination aus Sanierungsfahrplan und Biogas am beliebtesten war.

Das neu eingeführte Instrument des gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans hat sich den Daten nach bewährt. Es trägt deutlich zur Information und Motivation der Gebäudeeigentümer bei. Etwa 40 Prozent der vom Bund geförderten Energieberatungen finden in Baden-Württemberg statt. Der Landes-Fahrplan stand Pate für den vom Bund weiterentwickelten individuellen Sanierungsfahrplan.

Der Erfahrungsbericht zeigt auch Möglichkeiten zur Weiterentwicklung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes auf, sieht aber keinen Anlass für grundlegende Änderungen. Überlegenswert sind aber beispielsweise kleinere Modifikationen an Erfüllungsoptionen. (Wohngebäude) oder die Bedeutung des Sanierungsfahrplans etwas zu senken, um andere Erfüllungsoptionen zu fördern (Nichtwohngebäude).

Auch Vorschläge, die Kenntnisse über des EWärmeG und seine Akzeptanz zu verbessern sowie den Vollzug zu optimieren, enthält der Bericht.

Evaluation des EWärmeG

Mit der Evaluation des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes hat das Umweltministerium ein Konsortium aus ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung, Öko-Institut, Fraunhofer ISI und ECONSULT Lambrecht Jungmann Partnerschaft beauftragt.

Für den Bericht sind die Meldedaten der unteren Baurechtsbehörden und der Schornsteinfeger, die Marktabsatzzahlen des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie sowie landesspezifische Daten aus dem Mikrozensus abgeglichen.

Die beauftragten Institute haben daraus abgeleitet, dass es jeweils gut 38.000 Anwendungsfälle für das EWärmeG in den Jahren 2016 und 2017 gegeben hat. Aus den Daten konnte außerdem abgeleitet werden, welche Erfüllungsoption des EWärmeG in welchem Maß genutzt wurde. Trotzdem halten die Wissenschaftler fest, dass die Datenlage insgesamt schwierig ist.     

Neben der Datenerhebung haben die Institute auch umfangreiche Befragungen vorgenommen, deren Ergebnisse in den Bericht eingeflossen sind. So wurden 500 Haushalte, die seit Mitte 2015 einen Heizungsaustausch vorgenommen haben und EWärmeG-pflichtig waren, nach ihren Erfahrungen befragt. Außerdem gab es Online-Befragungen bei Handwerkern des Sanitär-Heizung-Klima-Handwerks (SHK-Handwerk) sowie bei Schornsteinfegern, Energieberatern und Gesellschaften der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Schließlich wurden auch Vollzugsbehörden und Verbände einbezogen.

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