Klimaschutz

Klimaschutz- und Projektionsbericht 2024 veröffentlicht

Die Ziele des Klimaschutzgesetzes liegen in greifbarer Nähe. Das zeigt laut Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker die Vorausberechnung von Treibhaus-Emissionen in 2030 und 2040. Es bedürfe aber weiterer gesellschaftlicher Kraftanstrengungen.

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Das Display eines Heizkessels mit den Einstellungen für Außen-, Innen und Vorlauftemperatur.
Symbolbild

Die im Klimagesetz des Landes vorgeschriebene Projektion der Treibhausgas-Emissionen berücksichtigt die Ausstöße bis einschließlich 2021 und schreibt die Entwicklung fort auf Basis von bis 2024 verbindlich beschlossenen Maßnahmen.

Die einzelnen Sektoren

Der Gebäudesektor übererfüllt dabei das Ziel 2030. „Die Förderstatistiken zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg die Programme zur Sanierung von Gebäuden überdurchschnittlich stark nutzen. Da das Land Vorreiter ist bei der kommunalen Wärmeplanung, rechne ich damit, dass wir diesen finanziellen Schwung ins Land auch beim Heizungstausch und der Förderung von Wärmenetzen erleben werden“, erklärt dazu Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker.

Auch der Sektor Abfallwirtschaft übertrifft das Ziel. Durch das Verbot der Ablagerung von unbehandelten organischen Abfällen auf Deponien und aktuell durch Deponiebelüftungsprojekte sind die Emissionen in diesem Bereich bereits auf nahe Null gesunken.

Der Sektor Industrie erreicht das Ziel 2030 nahezu vollständig. „Wir haben bereits Gespräche aufgenommen, um gemeinsam mit betroffenen Unternehmen etwa aus der Zementbranche Modelle zu entwickeln, wie nicht vermeidbare CO2-Emissionen technisch abgeschieden und gelagert werden können, so dass sie nicht in die Atmosphäre entweichen“, so Ministerin Walker.

Der Sektor Landwirtschaft verfehlt sein Ziel, unter anderem da das Wachstum des Ökolandbaus nicht ausreicht und daher der Rückgang von Stickstoff-Emissionen zu gering ist.

Der Verkehrssektor verfehlt das Ziel deutlich, insbesondere da der Hochlauf der Elektro-Mobilität zu langsam verläuft.

Auf Basis bis 2024 fest beschlossener Maßnahmen geht der Projektionsbericht auch für den Sektor Energiewirtschaft für 2030 von zu hohen Emissionen aus.

Allerdings berechnet der Bericht auch das Szenario, dass die EnBW als größter Energieversorger des Landes ihre Ankündigung umsetzt, den Kohleausstieg bereits vor 2030 zu vollziehen. In diesem Fall kommt Baden-Württemberg dem Klimaziel im Energiebereich sehr nahe.

„Wir haben uns beim Bund dafür stark gemacht, dass dieser Reservekraftwerke zum Ausgleich von Schwankungen bei den Erneuerbaren dort ausschreibt, wo der Strom auch gebraucht wird – in den industriellen Zentren Süddeutschlands. Diese Klarstellung ist erfolgt. Wir werden uns intensiv in die Konsultationen zur weiteren Ausarbeitung dieser Kraftwerkstrategie einbringen. Wir wollen, dass die Details möglichst schnell geklärt werden, damit die verbliebenen Kohlemeiler in Baden-Württemberg schnellstmöglich zunächst auf Gas und folgend auf klimaneutralen Wasserstoff umgerüstet werden“, so Energieministerin Walker.

Auch die in 2023 und 2024 deutlich über den Ziel-Szenarien liegenden Ausbauzahlen der Photovoltaik deuteten darauf hin, dass der Energiesektor 2030 auf dem Zielpfad zur Klimaneutralität liegen könne.

Potential im natürlichen Emissionssenken

Potential besteht zudem in natürlichen Emissionssenken, die der Atmosphäre CO2 entziehen und möglichst dauerhaft speichern. In Baden-Württemberg spielt dabei insbesondere die Waldsenke eine entscheidende Rolle. Hier bestehen zwar große Unsicherheiten, wie stark sich Veränderungen durch den Klimawandel auswirken – umso wichtiger ist eine angepasste Waldwirtschaft, die Wälder widerstandsfähig gegen häufigere Extremwetter und höhere Temperaturen macht. Zusätzlich gilt es, trockengelegte Moorstandorte wiederzuvernässen und die Bewirtschaftung auf sogenannte Paludi-Kulturen wie Schilf und Torfmoose umzustellen, um auch hier positive Klimaeffekte zu erzielen.

Die Ergebnisse des Projektionsberichtes fließen in den laufenden Prozess zur Überarbeitung und Erweiterung des Klima-Maßnahmen-Registers des Landes ein. Im baden-württembergischen Klimagesetz gilt das Sektorprinzip. Es verpflichtet alle verantwortlichen Ressorts zu zusätzlichen Maßnahmen, wenn in ihrem Sektor eine erhebliche Zielverfehlung droht. Dies gilt insbesondere mit Blick auf 2040, da hier in allen Bereichen bisher Restemissionen prognostiziert werden.

Bericht über die Projektionen von Treibhausgasemissionen und deren Auswirkungen auf das Erreichen der Klimaschutzziele für Baden-Württemberg und der Sektorziele (PDF)

Umweltministerium: Klima-Maßnahmen-Register

Umweltministerium: Monitoring der Klimaschutzziele und der Umsetzung der Maßnahmen nach dem Klima-Maßnahmen-Register

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