Bundesrat

Mehr Spielräume für Rad- und Busverkehr

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Ein Fahrradfahrer fährt auf einer Fahrradstraße.
Symbolbild

Nach der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes hat der Bundesrat auch die Anpassung der Straßenverkehrsordnung beschlossen. Dadurch werden neue Gestaltungsspielräume für die Förderung des Radverkehrs und für die Einrichtung von Busspuren eröffnet.

Drei Wochen nach Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist nun auch die neue Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossene Sache. Verkehrsminister Winfried Hermann sagte dazu am Freitag in Stuttgart: „Die Kommunen erhalten endlich die notwendigen erweiterten Spielräume, um Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Klima leichter umzusetzen. Das Fahrrad, der Bus und der Fußverkehr können mehr Platz erhalten, die Elektromobilität kann nun auch vor Ort angeschoben werden. Das hilft nicht nur bei vielen verschiedenen Einzelvorhaben, sondern auch bei der zwingend notwendigen Verkehrswende insgesamt.“

Ein Schritt für weniger Bürokratie

Durch die Änderungen in StVG und StVO bekommen – neben dem unverändert wichtigen Anliegen der Verkehrssicherheit – nun der Klima- und Gesundheitsschutz sowie städtebauliche Aspekte mehr Gewicht für die Umsetzung neuer Verkehrsmaßnahmen. Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sind zwar weiter Kriterien. Es entfällt für viele Vorhaben aber eine bisher bestehende bürokratische Hürde, die darin bestand, dass zwingend eine sogenannte „qualifizierte Gefahrenlage“ als Voraussetzung vorliegen muss.

Was die Novelle konkret bedeutet

  • Es können auch aus Gründen des Klima- und Gesundheitsschutzes oder unter städtebaulichen Aspekten Busspuren angeordnet werden, sowie Ampelschaltungen, die den Busverkehr bevorrechtigen. Auch können ausreichend Flächen für den ruhenden und fließenden Fuß- und Radverkehr vorgesehen werden. Was in vielen Städten Europas längst üblich ist, kann jetzt auch in Deutschland Realität werden: staufreie Strecken für umweltfreundliche Verkehrsmittel.
  • Außerhalb von Tempo-30-Zonen kann Tempo 30 nun leichter an schützenswerten Strecken wie vor Kindergärten, Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Spielplätzen sowie auf Schulwegen und an Fußgängerüberwegen angeordnet werden.
  • Ebenfalls ist die Möglichkeit geschafften, Lückenschlüsse zwischen Tempo-30-Abschnitten (30 – 50 – 30) bis auf eine Distanz von 500 Metern statt wie bisher 300 Metern vorzunehmen. Damit wird es vereinfacht, unübersichtliche wechselnde Geschwindigkeitsbeschränkungen durch eine übersichtliche Regelung zu ersetzen. Verkehrsbehörden können so Tempo 30 wesentlich häufiger rechtssicher anordnen. Dies leistet einen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit, verringert aber auch die trennende Wirkung von Straßen in Orten und kommt überdies der Umwelt und dem Lärmschutz zugute.
  • Kommunen erhalten ein Antragsrecht für Anordnungen auf Straßen außerhalb ihrer Zuständigkeit. Sie haben gegenüber der Straßenverkehrsbehörde einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung.
  • Regelungen zum Bewohnerparken können nicht mehr erst bei akutem, sondern bereits bei drohendem erheblichem Parkraummangel angeordnet werden.
  • Weiterhin können sogenannte „Ladezonen“ mit eigens dafür geschaffener Beschilderung angeordnet werden.

Mit etwas längerem Atem zum Ziel

Ein breites Bündnis aus bundesweit mehr als 1000 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern verschiedener Parteien hatte sich wiederholt dafür stark gemacht, dass die Anordnung von Verkehrsmaßnahmen aufgrund von Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie für die geordnete städtebauliche Entwicklung erleichtert werden sollten. Nachdem die Gesetzesänderung im November 2023 zunächst keine Mehrheit im Bundesrat gefunden hatte, hat sich Baden-Württemberg mit Verkehrsminister Hermann für einen Vermittlungsausschuss eingesetzt. Dieser brachte am 6. Juni 2024 dann mit einer leicht veränderten Kompromissformulierung den Durchbruch.

Verkehrsminister Winfried Hermann lobte: „Das war ein hervorragendes Beispiel für konstruktiv-kooperative Regierungsarbeit. Die StVO wird nun zu einem Werkzeug, um eine moderne, nachhaltige Verkehrspolitik zu gestalten, die an die Bedürfnisse der Menschen angepasst ist. Mein Dank gilt allen, die wie wir zum Gelingen beigetragen haben.“ Der Minister kündigte an, dass sein Haus sich mit konkreten Erläuterungen zu den Neuerungen an die Verkehrsbehörden und Kommunen wenden wird.

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