Verbraucherschutz

Entscheidung des Europäischen Parlaments zu Netzneutralität ist verbraucherpolitisches Armutszeugnis

Paragraphen. Quelle: Fotolia.

Gestern hat das Plenum des Europäischen Parlaments in Straßburg über das Verordnungspaket zum Telekommunikations-Binnenmarkt abgestimmt. Die dort beschlossene Aufweichung der Netzneutralität – der Gleichbehandlung von Datenübertragungen im Internet – kann für Verbraucherinnen und Verbraucher zu massiven Nachteilen bei hochwertigen Internetdienstleistungen führen. Auch Unternehmen sind betroffen.

„Die gestrige Entscheidung des Europäischen Parlaments ist ein verbraucherpolitisches Armutszeugnis. Die Netzneutralität steht jetzt zwar noch auf dem Papier. Doch es droht ein Zwei-Klassen-Internet, in dem nur diejenigen schnell unterwegs sind, die dafür extra bezahlen. Ein solches Szenario würde Mehrkosten für viele bedeuten – für Verbraucherinnen und Verbraucher wie für die vielen kleinen und mittelständischen Unternehmen in Baden-Württemberg“, sagte der baden-württembergische Verbraucherminister Alexander Bonde. Der beschlossene Wegfall von Roaming-Gebühren für Handy-Telefonate im Ausland sei damit verglichen nur ein Trostpflaster.

„Die Bundesregierung muss jetzt verhindern, dass manche Daten gleicher sind als andere. Ich fordere den Bund auf, in der nationalen Umsetzung alle Spielräume im Sinne der vielen kleinen und mittelständischen deutschen Unternehmen und der Verbraucherinnen und Verbraucher zu nutzen. Für eine verbraucherfreundliche Umsetzung der Netzneutralität sollte die Bundesnetzagentur beispielsweise möglichst rasch Mindeststandards für die Qualität und Geschwindigkeit von Internetanschlüssen festlegen“, so Bonde abschließend.

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