Der Einsatz von Erntehelfern während der aktuellen Corona-Pandemie ist dringend notwendig. Innenminister Thomas Strobl und Landwirtschaftsminister Peter Hauk sehen deshalb den Einsatz von Flüchtlingen mit Schutzstatus als Chance.
„Bei Aussaat und Ernte brauchen unsere Bauern derzeit jede helfende Hand. Der Einsatz von Erntehelfern während der aktuellen Corona-Pandemie ist dringend notwendig, um die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln sicherzustellen. Gerade bei den Sonderkulturen, im Obst- oder Gemüseanbau, sind unsere Bauern auf die Mithilfe von Erntehelfern angewiesen. Die aktuelle Krise darf nicht dazu führen, dass unsere Landwirte nicht pflanzen oder ernten können, weil Arbeitskräfte fehlen. In Baden-Württemberg haben wir rund 68.000 Flüchtlinge mit einem Schutzstatus, die im Land bleiben und arbeiten dürfen. Wir wollen diese Flüchtlinge in Arbeit bringen – Arbeit dient der Integration“, sagten Innenminister Thomas Strobl und Landwirtschaftsminister Peter Hauk.
40.000 Helfer registrieren sich bei „Das Land hilft“
„Die Bauern im Land stehen vor großen Herausforderungen. Die ersten Ernten stehen vor der Tür und die Aussaat muss jetzt beginnen. Die Entscheidung von Bundesinnenminister Horst Seehofer, die Grenzen für die meisten Erntehelfer zu schließen, bringt die Betriebe in Bedrängnis. Oberstes Ziel ist es, die Versorgung mit Lebensmittel im Land sicher zu stellen, das können unsere Landwirte aber auch die Lebensmittelverarbeitung allein nicht schaffen. Wir sind auf Helfer angewiesen. Deshalb darf es keine Denkverbote geben. Auf der Vermittlungsplattform „Das Land hilft“ haben sich deutschlandweit schon knapp 40.000 Helfer registriert, das ist großartig, reicht aber für unserer Betriebe nicht aus. Der Einsatz von Flüchtlingen und Asylbewerbern ist nun eine Chance, die für beide Seiten eine Win-Win-Situation bedeuten kann. Dennoch fordere ich den Bundesinnenminister auf, den Pendlerverkehr auch für Erntehelfer und Facharbeiter in der Verarbeitung zu öffnen. Die aktuelle Haltung in Berlin ist falsch“, betonte Peter Hauk.
„Da wir nicht wissen, ob und wie schnell wir wieder Helfer aus dem Ausland bekommen, müssen wir jetzt handeln. Deshalb können nun auch anerkannte Asylbewerber, aber auch Asylbewerber im Asylverfahren und Geduldete, die derzeit auf Grund der Corona-Pandemie ihrer bisherigen Arbeit nicht nachkommen können – weil sie in Gaststätten, Restaurants und Bars gearbeitet haben – oder die keine Beschäftigung haben, jetzt schnell für die aktuelle Saison in der Landwirtschaft eingesetzt werden. Die gesetzlichen Grundlagen dafür bestehen: Anerkannte Asylbewerber dürfen in der Regel arbeiten, unter bestimmten Voraussetzungen auch Asylbewerber im laufenden Verfahren und Geduldete. Ausländer, die bereits eine Beschäftigungsduldung besitzen, können eingesetzt werden, da sie ihre Beschäftigungsduldung bei einer bis zu dreimonatigen Unterbrechung ihrer Tätigkeit nicht verlieren“, erklärte Minister Thomas Strobl.