Gut ein Jahr nachdem die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingdelikten in Freiburg ihre Arbeit aufgenommen hat, hat Justizminister Rainer Stickelberger eine positive Bilanz gezogen. „Die Spezialisierung zahlt sich aus“, sagte er in Stuttgart: „Denn bei der Ermittlung von Dopingstraftaten sind nicht nur rechtliche, sondern auch medizinische Fachkompetenz nötig, und ein enger Kontakt zu Sportverbänden, Nationaler Anti-Doping-Agentur, Polizei, Zoll sowie Bundeskriminalamt ist hilfreich. All das konnten wir innerhalb des ersten Jahres deutlich stärken.“
Insgesamt 519 Verfahren wurden bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft vom 1. April 2012 bis zum 31. März 2013 geführt. 393 Verfahren gegen 370 Personen konnten abgeschlossen werden - in 42 Fällen wurde Anklage erhoben oder ein Strafbefehl mit einer Geldstrafe beantragt. Weitere Verfahren wurden eingestellt - teils gegen eine Geldauflage, einige wurden an Staatsanwaltschaften außerhalb Baden-Württembergs abgegeben.
Der Minister wies darauf hin, dass die Verfahren der Schwerpunktstaatsanwaltschaft überwiegend den Breitensport und dabei vor allem die Bodybuildingszene betrafen; lediglich in drei Fällen betreffen sie den Bereich des Leistungssports. Diese Verfahren laufen derzeit noch. „Die Erfahrungen bestärken mich in der Haltung, dass wir einen Straftatbestand Dopingbetrug benötigen“, stellte Stickel-berger fest. „Nur so können wir den wirtschaftlichen Wettbewerb im Berufssport strafrechtlich gegen die unlautere Einflussnahme durch Doping absichern.“
Schon im ersten Jahr hat sich die Arbeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zu Verfolgung von Dopingstraftaten nach Ansicht des Justizministers bewährt. Er wies darauf hin, dass auch die Sportverbände und zuletzt die Bundesregierung sich für eine Bündelung der Ermittlungen ausgesprochen hätten. „Das ist der richtige Weg“, erklärte er: „So trägt die Justiz ihren Teil bei, die professionell und international vernetzt agierenden Täter im Bereich des Dopings zu verfolgen.“
Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingstraftaten
Zum 1. April 2012 ist die Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingstraftaten bei der Staatsanwaltschaft Freiburg eingerichtet worden. Organisatorisch ist sie in die Abteilung für die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität und der Betäubungsmittelkriminalität eingegliedert. Für die Schwerpunktstaatsanwaltschaft wurde der Staatsanwaltschaft Freiburg die Stelle eines Ersten Staatsanwalts zugewiesen. Eine Staatsanwältin und ein Staatsanwalt übernehmen die Aufgabe gemeinsam.
Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft ist landesweit zuständig für Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz, deren Gegenstand die Verwendung von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Berufs-, Amateur- und Freizeitsportbereich ist. Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende sind davon ausgenommen. Sie sollen weiterhin am jeweiligen Wohnort der betroffenen Jugendlichen geführt werden. Die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Freiburg ist die zweite dieser Art bundesweit. In Bayern gibt es seit 2009 eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Verfolgung von Dopingdelikten.
Seitdem im Jahr 2007 bundesgesetzliche Änderungen zur Bekämpfung von Dopingstraftaten in Kraft traten, ist die Zahl der entsprechenden Ermittlungsverfahren in Baden-Württemberg kontinuierlich gestiegen: Waren im Jahr 2008 noch 16 Ermittlungsverfahren wegen des Besitzes von Dopingmitteln in nicht geringer Menge geführt worden, stieg die Zahl 2009 auf 88. 2010 gab es landesweit 235 Ermittlungsverfahren und 2011 dann 335.