Bundesrat

Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen unter Strafe stellen

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Minister Strobl spricht im Bundesrat

Propaganda für terroristische Vereinigungen muss bestraft werden können, daher hat sich Baden-Württemberg im Bundesrat nun dafür eingesetzt.

„Mit großer Sorge blicke ich auf extremistische und antisemitische Tendenzen in Teilen unserer Gesellschaft. Es ist verstörend und beschämend, wenn der Terrorangriff der Hamas auf Israel in Teilen Deutschlands auf den Straßen und in sozialen Netzwerken bejubelt und antisemitischer Hass und Hetze verbreitet wird. Hier muss der Rechtsstaat klare Grenzen setzen. Terroristische Vereinigungen wollen die Menschen in Angst und Schrecken versetzen. Sie wollen so unsere Freiheit und unsere Demokratie bekämpfen und ihre Ideologie durchsetzen. Bereits die Verherrlichung einer solchen Ideologie, die Rechtfertigung der Ziele terroristischer Vereinigungen oder von diesen begangenen Straftaten sowie das Eintreten für eine solche Vereinigung und deren Anführer führt zu nicht zu unterschätzenden Gefahren für die innere Sicherheit in unserem Land. Dass diese Gefahren für die Innere Sicherheit vorliegen, hat ganz aktuell die Festnahme von vier mutmaßlichen Mitgliedern der ausländischen terroristischen Vereinigung ‚HAMAS‘ durch die Bundesanwaltschaft gezeigt. Diesen Gefahren muss der deutsche Gesetzgeber mit aller Entschlossenheit entgegentreten. Baden-Württemberg hat deshalb im Bundesrat dafür gestimmt, dass das Werben um Sympathie für terroristische Vereinigungen unter Strafe gestellt werden soll. Um es auf den Punkt zu bringen: Die Bekämpfung des Terrorismus und damit auch die Verteidigung unserer Werte darf nicht erst dann beginnen, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Jeglichen Formen von terroristischer Gewalt muss entgegengewirkt werden“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Baden-Württembergs, Thomas Strobl, am 15. Dezember 2023 in der Plenarsitzung des Bundesrats in Berlin.

Im Jahre 2002 wurde unter die Strafbarkeit auf das gezielte Werben um Mitglieder und Unterstützer von terroristischen Vereinigungen beschränkt – die Sympathiewerbung für Terrororganisationen blieb straflos. Seitdem sehen die Paragraphen 129a, 129b des Strafgesetzbuchs vor, dass die Bildung in- und ausländischer terroristischer Vereinigungen strafbar ist. Die Strafbarkeit erfasst dabei die Gründung der terroristischen Vereinigung und die Beteiligung als Mitglied. Strafbar machen können sich zudem auch außenstehende Personen, welche die Tätigkeit der terroristischen Vereinigung unterstützen und für sie werben. Allerdings ist ausdrücklich nur das gezielte Werben um Mitglieder und Unterstützer strafbar. Nicht strafbar sind dagegen Verhaltensweisen, die andere Menschen für die Ziele und Handlungen der Organisation lediglich günstig beeinflussen wollen – die sogenannte Sympathiewerbung. Der Gesetzentwurf, über den der Bundesrat abgestimmt hat, sah deshalb vor, dass auch die Werbung für terroristische Vereinigungen, die nicht ausdrücklich auf die Gewinnung neuer Mitglieder oder Unterstützer gerichtet ist, nach den Paragraphen 129a, 129b des Strafgesetzbuchs strafbar sein soll.

Terrorismus effektiv und nachhaltig bekämpfen

„Ich befürworte es daher ausdrücklich, das Terrorismusstrafrecht wieder auf die Höhe der Zeit zu bringen. Dies ist ein weiterer wichtiger Baustein, um den Terrorismus effektiv und auch nachhaltig zu bekämpfen. Die Verteidigung unserer freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnungen ist eine wichtige und elementare Aufgabe unseres Staates. Den terroristischen Vereinigungen liegt ein freiheitsfeindliches und antidemokratisches Weltbild zugrunde. Ihr Handeln ist darauf ausgerichtet, unsere Werte zu bekämpfen und ihre ideologischen Überzeugungen durchzusetzen. Vor dem Hintergrund einer wehrhaften Demokratie ist es zwingend geboten, auch bereits das Werben für solche Vereinigungen mit den Mitteln des Strafrechts frühzeitig entgegenzutreten. Sympathiewerbung bereitet den Nährboden für extremistische und terroristische Gewalt. Diese gilt es frühzeitig und konsequent zu verhindern, bevor die Agitation verfängt. Unsere Ermittlungsbehörden brauchen die Möglichkeit, niederschwellig einzuschreiten und diese Werbung frühzeitig zu unterbinden – wie es bis zum Jahr 2002 bereits möglich war“, so Innenminister Thomas Strobl.

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