Wohnungsbau

Drei Millionen Euro für serielle Sanierung von Wohngebäuden

Ein Arbeiter montiert eine Styroporplatte zur Wärmedämmung an eine Fassade.

Zum Schutz des Klimas werden auch im Gebäudebestand rasch hohe Energieeffizienzstandards benötigt. Das Umweltministerium fördert deshalb die serielle Sanierung von Wohngebäuden mit insgesamt drei Millionen Euro.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg hat ein neues Förderprogramm für die energetische Sanierung von Wohngebäuden aufgelegt. Damit unterstützt das Haus von Umweltminister Franz Untersteller von heute an Projekte zur seriellen Sanierung von bestehenden Wohngebäuden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 gestellt worden war, mit insgesamt drei Millionen Euro.

Neues Förderprogramm für energetische Sanierung von Wohngebäuden

„Um dem Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 näher zu kommen, müssen wir die Sanierungsquote im Land von heute etwa einem Prozent auf über zwei Prozent anheben und dabei möglichst hohe Energieeffizienzstandards verwirklichen“, sagte Untersteller. „Mit unserem neuen Förderprogramm wollen wir die qualitativ hochwertige Sanierung von Wohngebäuden mit industriell vorgefertigten Fassaden- und Dachelementen anreizen.“ Eine solche serielle Sanierung könne Bauzeiten deutlich verkürzen und so der energetischen Sanierung den gebotenen Schwung verleihen“, erläuterte der Umweltminister.

Baden-Württemberg steht vor der Herausforderung, dass der Großteil der bestehenden Wohngebäude noch nicht oder nur teilweise energetisch saniert ist. „Bestandsgebäude verbrauchen für Raumwärme und Warmwasserbereitung das Drei- bis Fünffache dessen, was heute technisch möglich ist“, machte Minister Untersteller deutlich. „Die energetische Sanierung von Gebäuden trägt daher ganz erheblich dazu bei, den Energieverbrauch und damit den CO2-Ausstoß zu senken. Sie ist und bleibt damit ein Schlüssel zur Energiewende und zum Klimaschutz.“

Das Förderprogramm „Serielle Sanierung“ richtet sich an alle Träger von Investitionsmaßnahmen wie zum Beispiel Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften, Eigentümer oder Betreiber von Wohnheimen, Bauträger, Privatpersonen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Contracting-Geber. Die zu sanierenden Wohngebäude müssen sich in Baden-Württemberg befinden.

Förderanträge können beim Projektträger Karlsruhe Baden-Württemberg Programme am Karlsruher Institut für Technologie eingereicht werden.

Umweltministerium: Förderprogramm „Serielle Sanierung von Wohngebäuden“

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