Kunst und Kultur

Corona-Nothilfe für Kunst- und Kultureinrichtungen verlängert

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Der Saxophonist Joshua Redman (l.) und sein Kontrabassist Reuben Rogers (r.) spielen im Stuttgarter Jazz-Club Bix. (Foto: © dpa)

Der Nothilfefonds zur Unterstützung von in der Pandemie in Existenznot geratene Kunst- und Kultureinrichtungen wird um ein weiteres Jahr verlängert. Zusätzlich startet eine weitere Förderrunde des Impulsprogramms „Kultur nach Corona“.

Der Nothilfefonds des Landes zur Unterstützung von in der Pandemie in Existenznot geratene Kunst- und Kultureinrichtungen wird um ein weiteres Jahr verlängert. „Auch wenn die Vorzeichen gut stehen, dass die Kultur bald zum Normalbetrieb zurückkehren kann, sind die Nachwehen der Pandemie noch lange nicht überstanden“, sagte Kunststaatssekretärin Petra Olschowski. „Die Rücklagen vieler Kunst- und Kultureinrichtungen sind aufgebraucht, und bis der Betrieb wieder in Schwung kommt und die Ertragssituation wieder normal ist, wird es noch dauern. Deshalb werden wir die bewährte Nothilfe bis Ende 2022 verlängern.“

Zusätzlich zur Verlängerung des Nothilfefonds startet im Frühjahr eine mit 4,6 Millionen Euro dotierte weitere Förderrunde des Impulsprogramms „Kultur nach Corona“, um insbesondere nichtstaatliche Kultureinrichtungen beim Neustart unter neuen Bedingungen zu unterstützen. „Die Corona-Pandemie hat deutlich gezeigt, dass die Kultur sich für die Zukunft neu aufstellen muss. Dies gilt in digitaler und räumlicher Hinsicht, dies gilt auch hinsichtlich des Publikums, das teilweise nach Corona zurückerobert werden muss“, erklärte Petra Olschowski.

Die einzelnen Programmteile der erneuten Förderrunde des Impulsprogramms sind:

  • das Förderprogramm „Kunst trotz Abstand“, bei dem Zuschüsse für Kulturveranstaltungen beantragt werden können.
  • das Investitionsprogramm „Zukunftsstark“, mit dem Investitionsvorhaben von Kultureinrichtungen, Ensembles und Vereinen der Breitenkultur gefördert werden können. 
  • das Förderprogramm „Perspektive Pop“ zur Stärkung der Live-Musik-Szene, in welchem Mittel für Spielstätten, Musikerinnen und Musiker sowie die Öffnung von Kultureinrichtungen zur Verfügung gestellt werden.

Anträge für alle drei Programme können ab sofort online gestellt werden.

„Wie sehr unsere Gesellschaft die Kultur braucht, haben die vergangenen zwei Jahre deutlich gezeigt“, sagte Petra Olschowski. „Deshalb sieht sich die Landesregierung hier in einer besonderen Verantwortung. Ziel der Programme ist deshalb, eine zukunftsfähige Stärkung der Kunst- und Kulturszene auch nach Corona zu erreichen, die eine nachhaltige Wiederaufnahme des Kulturbetriebs und eine langfristige Bewältigung aktueller gesellschaftlicher Herausforderungen ermöglicht.“

Nothilfefonds für Kunst- und Kultureinrichtungen

Ziel ist, die finanzielle Situation von in ihrer Existenz oder in ihrem Spielbetrieb gefährdeten Kultureinrichtungen weiterhin zu stabilisieren, um die Planung und Durchführung eines Kulturprogramms trotz coronabedingter Einnahmeverluste und Mehrkosten zu ermöglichen. Antragsberechtigt sind Kunst- und Kultureinrichtungen, die bereits vom MWK gefördert werden oder in besonderem Landesinteresse sind.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst: Kultur nach Corona

Hilfen für Kunst und Kultur

Das Land hat seit Beginn der Pandemie mehr als 200 Millionen Euro investiert, um die Kunst- und Kulturlandschaft in Baden-Württemberg aufrechtzuerhalten. Das Ministerium hat seit Frühsommer 2020 passgenaue Programme zur Existenzsicherung von Kultureinrichtungen und zur Ermöglichung von Kunst und Kultur während der Pandemie aufgesetzt, darunter die Hilfsprogramme „Kultur Sommer“, „Kunst trotz Abstand“, das „Soforthilfeprogramm für die Vereine der Breitenkultur“ und „Kultur nach Corona“.

Das Land organisiert außerdem den Sonderfonds für Kulturveranstaltungen, den der Bund aufgelegt hat.

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