Tierschutz

Bundesverwaltungsgericht verwehrt PETA ebenfalls das Verbandsklagerecht

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Auf einem Tisch im Landgericht Karlsruhe liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe.

Durch die Zurückweisung der PETA-Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg rechtskräftig geworden. Die Tierschutzorganisation hat somit keinen Anspruch auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation.

Die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. hat gegenüber dem Land Baden-Württemberg nach dem baden-württembergische Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) keinen Anspruch auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation. Dies hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits im März 2020 entschieden. In seinem Urteil hatte der Verwaltungsgerichtshof eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung legte PETA Deutschland e.V. Beschwerde ein.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz diese Woche mitgeteilt, dass es diese Beschwerde inzwischen zurückgewiesen hat. Mit der Zurückweisung der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg somit rechtskräftig geworden. Damit bleibt PETA Deutschland e.V in seiner gegenwärtigen Organisationsstruktur der Weg zu einer Anerkennung als verbandsklagberechtigte Tierschutzorganisation versperrt.

Keine Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung

Dies bedeutet, dass Fördervereine, die wie beispielsweise PETA Deutschland e.V. zwar nahezu 22.000 Fördermitglieder, aber nur sieben stimmberechtigte ordentliche Mitglieder haben, nicht die vom baden-württembergischen TierSchMVG geforderte Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass mit der Anerkennung einer Tierschutzorganisation als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigt gewährleistet sein müsse, dass die Befugnisse der Tierschutzorganisation zumindest zu einem erheblichen Teil gerade durch stimmberechtigte ordentliche Mitglieder wahrgenommen werden.

Für Vereine, die sich gegen eine vereinsrechtlich abgesicherte Mitbestimmung ihrer Mitglieder sperren und darüber hinaus für den Beitritt als stimmberechtigtes ordentliches Mitglied allzu hohe Hürden aufstellen, wird das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum auch in Zukunft keine Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation aussprechen.

Weitere Meldungen

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Auf dem Weg zur digital vernetzten Justiz der Zukunft

Landkreis Ravensburg
Gemeinsamer Antrag 2026

Ergebnisse des Flächenüber­wachungssystems einsehbar

Salbei-Glatthafer-Wiese auf einer Böschung im Frühsommer (Foto: © Dr. Tillmann Stottele)
Arten- und Klimaschutz

Wettbewerb „Straßenoasen“ geht in die nächste Runde

Ein Mitarbeiter des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, Abteilung Cyberkriminalität, während der Online-Recherche.
Sicherheit

Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität in 2025

Neue Polizeimotorräder
Polizei

Neue Motorräder für die Polizei

Digitalfunk BOS
Polizei

Polizei rettet Leben

von links nach rechts: Landespolizeidirektor Carsten Höfler, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Offenburg Andreas Bjedov und Staatssekretär Reiner Moser
Polizei

Neuer Polizeipräsident beim Polizeipräsidium Offenburg

Polizeikräfte bei einem Einsatz im Fußballstadion.
Polizei

Positive Sicherheitsbilanz der Fußballsaison 2025/2026

Polizeistreife bei Verkehrsunfall
Verkehrssicherheit

Halbjahresbilanz der Verkehrsunfallentwicklung

Neuer begrünter Mittelstreifen auf einem Teilstück der Straße „Waldsteige“ in Mosbach
Flächenmanagement

Mosbach erhält Prämie für Maßnahme „Waldsteige“

Weinauswahl
Sondereditionen

Neue Wein-Sondereditionen der Landesvertretung Baden-Württemberg in Berlin

Forstleute untersuchen, wie gesund die Fichte ist.
Forst

Gesellenbriefe für Forstwirtinnen und Forstwirte

Nest der Asiatischen Hornisse
Landwirtschaft

Mehr Förderung bei Nestentfernungen von Asiatischer Hornisse

Ashumi Shroff
Außenwirtschaft

Baden-Württemberg eröffnet neues Auslandsbüro in Mumbai

Blühstreifen statt Straßenbegrenzungsgrün
Naturschutz

Land erfasst 25.000 Hektar Straßenbegleitgrün