Tierschutz

Bundesverwaltungsgericht verwehrt PETA ebenfalls das Verbandsklagerecht

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Auf einem Tisch im Landgericht Karlsruhe liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe.

Durch die Zurückweisung der PETA-Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg rechtskräftig geworden. Die Tierschutzorganisation hat somit keinen Anspruch auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation.

Die Tierschutzorganisation PETA Deutschland e.V. hat gegenüber dem Land Baden-Württemberg nach dem baden-württembergische Gesetz über Mitwirkungsrechte und das Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen (TierSchMVG) keinen Anspruch auf Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation. Dies hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits im März 2020 entschieden. In seinem Urteil hatte der Verwaltungsgerichtshof eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Gegen diese Nichtzulassung legte PETA Deutschland e.V. Beschwerde ein.

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz diese Woche mitgeteilt, dass es diese Beschwerde inzwischen zurückgewiesen hat. Mit der Zurückweisung der Beschwerde durch das Bundesverwaltungsgericht ist das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg somit rechtskräftig geworden. Damit bleibt PETA Deutschland e.V in seiner gegenwärtigen Organisationsstruktur der Weg zu einer Anerkennung als verbandsklagberechtigte Tierschutzorganisation versperrt.

Keine Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung

Dies bedeutet, dass Fördervereine, die wie beispielsweise PETA Deutschland e.V. zwar nahezu 22.000 Fördermitglieder, aber nur sieben stimmberechtigte ordentliche Mitglieder haben, nicht die vom baden-württembergischen TierSchMVG geforderte Gewähr für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung bieten. Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hatte immer wieder darauf hingewiesen, dass mit der Anerkennung einer Tierschutzorganisation als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigt gewährleistet sein müsse, dass die Befugnisse der Tierschutzorganisation zumindest zu einem erheblichen Teil gerade durch stimmberechtigte ordentliche Mitglieder wahrgenommen werden.

Für Vereine, die sich gegen eine vereinsrechtlich abgesicherte Mitbestimmung ihrer Mitglieder sperren und darüber hinaus für den Beitritt als stimmberechtigtes ordentliches Mitglied allzu hohe Hürden aufstellen, wird das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum auch in Zukunft keine Anerkennung als mitwirkungs- und verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisation aussprechen.

Weitere Meldungen

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Europäischer Sozialfonds

Mehr Frauen mit Migrationserfahrung in Arbeit

Ministerpräsident Kretschmann und Minister Strobl
Bundesrat

Strobl hält letzte Rede im Bundesrat

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) im Gespräch mit Bundesratspräsident Andreas Bovenschulte (rechts), Bürgermeister von Bremen.
Bundesrat

Kretschmann im Bundesrat verabschiedet

Eine Haltekelle der Polizei ist bei einer Kontrolle vor einem Polizeifahrzeug zu sehen. (Foto: © dpa)
Innere Sicherheit

Bilanz zum länderübergreifenden Fahndungs- und Sicherheitstag

Organspendeausweis
Organspende

Bundestag diskutiert über Widerspruchsregelung bei der Organspende

Ein Mädchen watet durch die überschwemmte Innenstadt von Veringenstadt. (Foto: © dpa)
Gesellschaft

Menschen besser auf Krisen vorbereiten

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Innovation

Land stärkt digitale Innovationszentren

Traktor auf dem Feld
Landwirtschaft

Stichtagsregelung für Ackerflächen kommt

Holzbau
Forst

Fünfter Fachkongress Holzbau

Der Kommandeur der Sanitätsakademie der Bundeswehr, Generalstabsarzt Dr. Hans-Ulrich Holtherm, und Gesundheitsminister Manne Lucha sitzen nebeneinander und unterzeichnen jeweils ein Dokument.
Gesundheit

Gesundheitssystem im Land auf Krisenfälle vorbereiten

Biosphärengebiet Schwäbische Alb - Blick von Teck
Naturschutz

Erfolgsmodell Biosphärengebiet Schwäbische Alb wächst

Weinreben im Frühling
Flurneuordnung

Land stärkt Weinbau in Brackenheim-Haberschlacht

Landschaft von oben im Neckar-Odenwald-Kreis
Ländlicher Raum

Flurneuordnung Schefflenz-Oberschefflenz (Nord) fortgesetzt

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
Weinbau

Neue Fortbildung im Weinbau

Symbolbild einer Kirche
Ländlicher Raum

Kirchliche Räume als Orte der Zukunft