Lärmschutz

Besserer Lärmschutz an Landeplätzen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Ultraleichtflugzeug steht auf einem Flugfeld.

Die Landesregierung hat eine Verschärfung der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung bewirkt. Der Bund wird Ultraleichtflugzeuge und Gyrokopter in die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung mit einbeziehen.

Das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium werden mit der Einbeziehung der Ultraleichtflugzeuge und Gyrokopter (Tragschrauber) die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung verschärfen und damit den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm in der Umgebung von Landeplätzen deutlich verbessern. Landeplätze sind mittelgroße Flugplätze – weder Flughäfen noch Segelflugplätze. Die beiden Bundesministerien greifen damit eine Forderung der Landesregierung Baden-Württemberg auf, die sie im Bund-Länder-Fachausschuss Luftfahrt erhoben hat. Das förmliche Verfahren zur Änderung dieser Verordnung, bei dem auch der Bundesrat beteiligt wird, soll in Kürze starten. Dies teilte das Bundesverkehrsministerium in der letzten Sitzung des Ausschusses im Mai 2019 mit.

Auslöser der Forderung der Landesregierung waren Resolutionen der zwei nordbadischen Gemeinden Altlußheim und Oberhausen-Rheinhausen Ende 2017 beziehungsweise Anfang 2018. Die Bevölkerung dieser Gemeinden beklagte sich über den Fluglärm, der von dem linksrheinischen, auf rheinland-pfälzischem Gebiet gelegenen Flugplatz Speyer ausgeht. Besonders unangenehm aufgefallen sind dabei tief fliegende Ultraleichtflugzeuge und recht laute Gyrokopter, die ihre Kreise auch über den beiden rechtsrheinischen Gemeinden drehen. Beide Luftfahrzeugtypen fallen als sogenannte Luftsportgeräte bisher nicht in den Anwendungsbereich der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung. Die beiden badischen Gemeinden forderten, dies zu ändern. Die Landesregierung unterstützte diese Forderung.

Besonderer Schutz in der Mittagszeit und an Ruhetagen

Ziel der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung ist der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm durch Einschränkungen des Flugbetriebs an Landeplätzen mit mehr als 15.000 Flugbewegungen im Jahr. Kleinere Flugzeuge ohne Lärmschutzzeugnis dürfen an diesen Landeplätzen zu besonders lärmsensiblen Zeiten, etwa täglich zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ab 13:00 Uhr, nicht starten und landen. Flugzeuge mit Lärmschutzzeugnis dürfen nur Überlandflüge, also Flüge mit einer Landung frühestens nach einer Stunde, durchführen. Keine Beschränkungen gelten nur für Flugzeuge, die erhöhten Schallschutz vorweisen können.

In der Praxis bedeuten die vorgesehenen Änderungen, dass mehr Landeplätze in den Anwendungsbereich der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung fallen und die recht lauten Gyrokopter dort in den Schutzzeiten in der Regel nicht mehr fliegen dürfen. Die relativ leisen Ultraleichtflugzeuge bis 472,5 Kilogramm Abflugmasse erfüllen dagegen die erhöhten Schallschutzanforderungen und sind deshalb im Betrieb nicht beschränkt.

Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßt die angekündigten Änderungen: „Ich freue mich vor allem darüber, dass die Bevölkerung rund um die Landeplätze demnächst noch besser vor Fluglärm geschützt wird. Und ich freue mich auch, dass die Forderung der beiden badischen Gemeinden und der Landesregierung bei den für die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung verantwortlichen Bundesministerien auf ein offenes Ohr gestoßen ist. Gute Argumente setzen sich eben durch.“

Weitere Meldungen

Ein Wanderer geht beim Naturschutzzentrum Kaltenbronn im Schwarzwald einen Weg entlang. (Bild: © Uli Deck / dpa)
Forst

Appell zur Stärkung des Waldumbaus

Seitenansicht eines Doppelstockzuges
Schienenverkehr

Weitere 26 Doppelstockzüge für Baden-Württemberg

Ein Passagierzug des Typs Lint 54 fährt auf einer Schiene.
Schienenverkehr

Verbesserungen für Fahrgäste dringend notwendig

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Baurecht

Bauen mit Holz wird erleichtert

Freiflächen-Photovoltaik-Anlage im Solarpark Kuchen
Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Boom setzt sich auch 2025 fort

bwshuttle
Öffentlicher Nahverkehr

Land fördert fünf neue bwshuttle-Angebote

Icon eines Fahrrads. Darüber der Text "Mein Bike, mein Weg, mein Vorteil mit JobBike BW.
Radverkehr

Fünf Jahre JobBike BW für Landesbedienstete

Ein Bus unterwegs auf einer Landstraße.
Nahverkehr

In 2026: bwregiobus-Netz wächst auf 52 Linien an

Ein Silvesterböller wird mit einem Feuerzeug gezündet. (Foto: © dpa)
Silvester

Mit kleinem Feuerwerk sicher ins neue Jahr

Rauch steigt aus einem Schornstein in einen wolkenlosen sonnigen Himmel auf. (Foto: © dpa)
Klimaschutz

Engmaschig überwachter Testbetrieb mit Solvay vereinbart

Hinter einem Hinweisschild „Kernkraftwerk“ erheben sich die Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg. (Foto: © dpa)
Meldepflichtiges Ereignis

Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Philippsburg, Block 2

Zahlreiche im Stau stehende Fahrzeuge sind durch den Außenspiegel eines Autos auf der A81 bei Sindelfingen zu sehen.
Bundesrat

Geplante Sanktionierung des Punktehandels im Straßenverkehr

Fischer fischen im Bodensee (Foto: dpa)
Artenschutz

Projekt zum Fischartenschutz und Kormoranmanagement startet

Ministerin Thekla Walker (vierte von rechts, vordere Reihe) mit Vertreterinnen und Vertretern der Zuwendungsempfänger bei der Übergabe der Verträge für das Landesförderprogramm für Elektrolyseure (ELY)
Erneuerbare Energien

Land baut Produktion von grünem Wasserstoff aus

Ein frischer Radweg mit Bausstellenfahrzeugen, inmitten von landwirtschaftlicher Fläche.
Radverkehr

Neuer Rad- und Gehweg zwischen Tettnang-Büchel und Schwanden