Lärmschutz

Besserer Lärmschutz an Landeplätzen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Ultraleichtflugzeug steht auf einem Flugfeld.

Die Landesregierung hat eine Verschärfung der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung bewirkt. Der Bund wird Ultraleichtflugzeuge und Gyrokopter in die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung mit einbeziehen.

Das Bundesverkehrsministerium und das Bundesumweltministerium werden mit der Einbeziehung der Ultraleichtflugzeuge und Gyrokopter (Tragschrauber) die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung verschärfen und damit den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm in der Umgebung von Landeplätzen deutlich verbessern. Landeplätze sind mittelgroße Flugplätze – weder Flughäfen noch Segelflugplätze. Die beiden Bundesministerien greifen damit eine Forderung der Landesregierung Baden-Württemberg auf, die sie im Bund-Länder-Fachausschuss Luftfahrt erhoben hat. Das förmliche Verfahren zur Änderung dieser Verordnung, bei dem auch der Bundesrat beteiligt wird, soll in Kürze starten. Dies teilte das Bundesverkehrsministerium in der letzten Sitzung des Ausschusses im Mai 2019 mit.

Auslöser der Forderung der Landesregierung waren Resolutionen der zwei nordbadischen Gemeinden Altlußheim und Oberhausen-Rheinhausen Ende 2017 beziehungsweise Anfang 2018. Die Bevölkerung dieser Gemeinden beklagte sich über den Fluglärm, der von dem linksrheinischen, auf rheinland-pfälzischem Gebiet gelegenen Flugplatz Speyer ausgeht. Besonders unangenehm aufgefallen sind dabei tief fliegende Ultraleichtflugzeuge und recht laute Gyrokopter, die ihre Kreise auch über den beiden rechtsrheinischen Gemeinden drehen. Beide Luftfahrzeugtypen fallen als sogenannte Luftsportgeräte bisher nicht in den Anwendungsbereich der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung. Die beiden badischen Gemeinden forderten, dies zu ändern. Die Landesregierung unterstützte diese Forderung.

Besonderer Schutz in der Mittagszeit und an Ruhetagen

Ziel der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung ist der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm durch Einschränkungen des Flugbetriebs an Landeplätzen mit mehr als 15.000 Flugbewegungen im Jahr. Kleinere Flugzeuge ohne Lärmschutzzeugnis dürfen an diesen Landeplätzen zu besonders lärmsensiblen Zeiten, etwa täglich zwischen 13:00 und 15:00 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ab 13:00 Uhr, nicht starten und landen. Flugzeuge mit Lärmschutzzeugnis dürfen nur Überlandflüge, also Flüge mit einer Landung frühestens nach einer Stunde, durchführen. Keine Beschränkungen gelten nur für Flugzeuge, die erhöhten Schallschutz vorweisen können.

In der Praxis bedeuten die vorgesehenen Änderungen, dass mehr Landeplätze in den Anwendungsbereich der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung fallen und die recht lauten Gyrokopter dort in den Schutzzeiten in der Regel nicht mehr fliegen dürfen. Die relativ leisen Ultraleichtflugzeuge bis 472,5 Kilogramm Abflugmasse erfüllen dagegen die erhöhten Schallschutzanforderungen und sind deshalb im Betrieb nicht beschränkt.

Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßt die angekündigten Änderungen: „Ich freue mich vor allem darüber, dass die Bevölkerung rund um die Landeplätze demnächst noch besser vor Fluglärm geschützt wird. Und ich freue mich auch, dass die Forderung der beiden badischen Gemeinden und der Landesregierung bei den für die Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung verantwortlichen Bundesministerien auf ein offenes Ohr gestoßen ist. Gute Argumente setzen sich eben durch.“

Weitere Meldungen

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Verkehrsunfallbilanz 2025
Verkehrsunfallbilanz 2025

Straßenverkehr in Baden-Württemberg wird immer sicherer

Ein Windrad ist auf der Holzschlägermatte bei Freiburg zu sehen.
Erneuerbare Energien

Mehr Windkraft für Baden-Württemberg

PV-Anlage auf dem Landtag in Stuttgart
Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Ziel bereits vorab erreicht

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 10. Februar 2026

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird gestärkt

Zwei Grundschüler stehen an einer Straße vor einer Schule.
Verkehrssicherheit

Bewerbungen für Verkehrs­präventionspreis ab jetzt möglich

Firma WMB Ventilatoren GmbH in Obersontheim
Ländlicher Raum

Bewerbungsstart für „Spitze auf dem Land!“

Mittelständischer Betrieb in Baden-Württemberg bei der Taschenherstellung aus alten PET-Flaschen (Symbolbild, © dpa)
Wirtschaft

Landtag beschließt neugefasste Mittelstandsförderung

Ein Krebsforscher arbeitet in einem Labor des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen in Heidelberg mit einer Pipette. (Bild: picture alliance/picture alliance / dpa)
Gesundheitsschutz

PFOA-Belastung bei Einwohnern im Landkreis Rastatt sinkt weiter

Ländlicher Raum
Ländlicher Raum

Modernisierung Ländlicher Wege ist Zukunftssicherung

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Holzbau

Aktualisierte Holzbau-Richtlinie stärkt Klimaschutz und Wirtschaft

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. Februar 2026

Kinder sind auf einer Straße mit dem Fahrrad unterwegs zur Schule. (Foto: © dpa)
Sicherer Schulweg

Mehr Verkehrssicherheit durch Schulstraßen und Schulzonen

Autos fahren über eine Kreuzung in Reutlingen. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Verkehrssicherheit

Vernetzte Verkehrssicherheitsarbeit im Fokus