Landwirtschaft

Beratungsmodule der Agrarförderung neu ausgeschrieben

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Ein Traktor fährt über ein Feld und bringt Glyphosat aus. (Foto: Steven Lüdtke/Forum Moderne Landwirtschaft/dpa)

Das Land hat die Auftragsbekanntmachung zur Vergabe von Beratungsmodulen im Rahmen der Agrarförderung veröffentlicht. Bewerbungen für Beratungsorganisationen sind ab sofort bis 18. September möglich.

„Die Beratung unserer landwirtschaftlichen Familienbetriebe ist ein zentrales Element der Agrarförderung in Baden-Württemberg. Sie trägt dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft zu steigern. Wir fordern alle interessierten Beratungsorganisationen auf, sich an unserer Ausschreibung zu beteiligen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung zur Vergabe von Beratungsmodulen. Die Aufforderung gelte für bewährte Beratungsorganisationen, die bereits im System „Beratung.Zukunft.Land.“ aktiv seien, genauso wie für Organisationen, die sich künftig in der Beratung engagieren wollten.

Am 15. August 2017 wurde die Ausschreibung auf der europäischen Plattform TED (Tenders Electronic Daily) durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) eingestellt. Die Vergabeunterlagen und der Link zur Ausschreibung sind auf der Webseite des Infodienstes „Beratung.Zukunft.Land.“ abrufbar. Alle Beratungsorganisationen, die künftig geförderte Beratungsmodule anbieten wollen, können sich bis zum 18. September 2017 bewerben.

Das Beratungssystem „Beratung.Zukunft.Land.“

Um möglichst vielen landwirtschaftlichen Unternehmen die Beratung anbieten zu können, die von ihnen benötigt wird, gibt es in Baden-Württemberg das Beratungssystem „Beratung.Zukunft.Land.“ Die bisherigen Beratungsmodule wurden gemeinsam mit der Praxis angepasst. Insgesamt werden 61 verschiedene Beratungsmodule für die landwirtschaftlichen Unternehmen ab Januar 2018 angeboten. Die Erbringung dieser Beratungsmodule wird als Dienstleistungskonzessionsvergabe europaweit ausgeschrieben. Die Beratungsorganisationen können sich unabhängig von der Zahl der beschäftigten Beratungskräfte bewerben und, anders als bei den sonstigen Vergabeverfahren, kann die Konzession beziehungsweise der Zuschlag für das einzelne Beratungsmodul an mehrere Beratungsorganisationen vergeben werden.

Die landwirtschaftlichen Unternehmen können dann aus unterschiedlichen Beratungsorganisationen auswählen, die für das jeweilige Beratungsmodul eine Konzession erhalten haben. Mit der aus ihrer Sicht passenden Beratungsorganisation wird dann ein Vertrag geschlossen. Auf dieser Grundlage erhält das landwirtschaftliche Unternehmen eine vom Land unterstützte und qualitativ hochwertige Beratungsleistung, wobei die Abwicklung der Förderung durch die Beratungsorganisation erfolgt.

Bis Ende 2017 können die landwirtschaftlichen Unternehmen weiterhin geförderte und definierte Beratungsmodule bei den aktuell konzessionierten Beratungsorganisationen in Anspruch nehmen. Mit der Förderung unterstützt das MLR die Unternehmen dabei, ihre Wettbewerbsfähigkeit und ihre Nachhaltigkeit zu verbessern. Die Beratungsmodule sind im Beratungskatalog „Geförderte Beratungsmodule für Landwirtschaft, Gartenbau und Weinbau in Baden-Württemberg“ veröffentlicht. Sie sind ebenso wie die zugelassenen Beratungsorganisationen und deren Beratungskräfte auf der Webseite des Infodienstes „Beratung.Zukunft.Land.“ abrufbar.

Weitere Informationen

Die Maßnahme Beratung wird nach dem Programm „Förderung von Beratungsmodulen für die Landwirtschaft" im Rahmen des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014 bis 2020 (MEPL III) unterstützt. Die Mitgliedstaaten der EU sind gehalten, durch Vorgaben der EU eine Beratung für die Landwirte zu bestimmten Themen anzubieten.

Das Vergabeverfahren erfolgt in zwei Stufen. Beratungsorganisationen können in der ersten Stufe ihr Interesse an der Durchführung von bestimmten Beratungsmodulen darlegen. In dieser Stufe werden die Eignung der Bewerber sowie deren Beratungskräfte geprüft. Die als geeignet bewerteten Beratungsorganisationen werden in der zweiten Stufe zur Abgabe eines Beratungskonzeptes und eines Angebotes zum Stundenhonorarsatz für die Beratungsstunde aufgefordert.

Infodienst – Beratung.Zukunft.Land.

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