Straßenbau

Baden-Württemberg nimmt 40 Millionen Euro Ausgleichsmittel für Straßenbau in Anspruch

Eine neue Asphaltdecke wird auf einer Straße aufgebracht. (Bild: Patrick Seeger / dpa)

Für den Bundesfernstraßenbau nimmt das Land Baden-Württemberg vom Bund 40 Millionen Euro Ausgleichsmittel bereits im ersten Anlauf für das laufende Jahr in Anspruch. Damit kann das Land Baden-Württemberg 2015 nahezu eine ähnliche Summe wie im Vorjahr in die Bundesfernstraßen im Land investieren. Minister Hermann lobt die Straßenbauverwaltung des Landes, die auch 2015 wieder einen guten Job gemacht hat. 

Baden-Württemberg wird im laufenden Jahr zusätzliche Mittel insbesondere für den Neu- und Ausbau sowie die Erhaltung von Bundesfernstraßen in Anspruch nehmen. Der Bund hat dem Land 2015 für die Bundesfernstraßen bisher knapp 700 Mio. Euro zugewiesen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur konnte dem Bund bereits zu seiner ersten Mittelbedarfsabfrage mitteilen, dass das Land über die vom Bund bisher für Sanierung und Ausbau der Bundesfernstraßen zugewiesenen Mittel hinaus sogenannte Ausgleichsmittel in Höhe von 40 Mio. Euro abnehmen kann. Je nach Fortschritt bei weiteren Baustellen können möglicherweise darüber hinaus noch zusätzliche Mittel verbaut werden. Daher kann es sein, dass Baden-Württemberg in den nächsten Monaten weitere Bundesmittel über die 40 Mio. Euro hinaus abnehmen kann. Wie viel Bundesmittel bis Ende des Jahres tatsächlich gebraucht werden, hängt aber in erster Linie vom Wetter und den Baufortschritten auf den einzelnen Baustellen ab.

Mit dem Abruf der Ausgleichsmittel könne dann auch die bisher erfolgte Vorfinanzierung aus Landesmitteln abgedeckt werden, erläuterte Verkehrsminister Winfried Hermann in Stuttgart. Die zusätzlichen Gelder für den Straßenbau können beim Bund regelmäßig gegen Ende eines Jahres im Rahmen eines sogenannten Mittelausgleichs angemeldet werden. 

Dabei werden u.a. von anderen Bundesländern nicht verwendete Mittel für die Bundesfernstraßen umgeschichtet. Voraussetzung ist allerdings, dass die Gelder 2015 auch noch umgesetzt und ausbezahlt werden können. Das heißt, es muss genügend laufende Baumaßnahmen geben, bei denen noch offene Rechnungen bezahlt werden können.

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