Flurneuordnung

Ausbau der Feldwege und Biotopvernetzung in Adelsheim

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Hohenlohe

Das Flurneuordnungsverfahren Adelsheim erhält weitere 150.000 Euro vom Land zum Ausbau der Feldwege und zur Realisierung einer Biotopvernetzung. Damit wird das landwirtschaftliche Wegenetz vor Ort weiter umfassend modernisiert.

„Mit insgesamt über fünf Millionen Euro ist die Unternehmensflurneuordnung in Adelsheim ein beachtliches Projekt. Es wurde primär mit dem Ziel angeordnet, die Fläche für die Umgehungsstraße bereitzustellen. Im Rahmen des Verfahren ergab sich jedoch auch ein immenser Bedarf an einer Erneuerung des landwirtschaftlichen Wegenetzes und an Maßnahmen zur Biotopvernetzung. Hierfür erhält die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung weitere 150.000 Euro“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Donnerstag, 17. November 2022, anlässlich der Übergabe des Förderbescheids von rund 150.000 Euro an die Teilnehmergemeinschaft der Flurneuordnung Adelsheim (B 292) im Neckar-Odenwald-Kreis.

Unternehmensverfahren sind eine besondere Art von Flurneuordnungsverfahren. In derzeit landesweit knapp 80 dieser Projekte wird jeweils Fläche für ein bestimmtes Infrastrukturprojekt bereitgestellt. Beispielsweise nutzt der Bund diese Verfahren zur Unterstützung beim Neu- beziehungsweise Ausbau von Bundesstraßen oder Autobahnen. Aber auch zur Unterstützung von Hochwasserschutzprojekten, Eisenbahntrassen oder anderen Straßen werden Unternehmensverfahren für bestimmte Träger durchgeführt. Ziel ist dabei stets, den Flächenverlust für die direkt von der Maßnahme betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern sozialverträglich auf einen größeren Kreis zu verteilen. So wird zwar die Anzahl an Betroffenen ausgeweitet, jedoch müssen dafür alle nur einen kleinen Prozentsatz an Fläche abgeben. Zumeist kann selbst dieser prozentuale Landverlust vermieden werden, da in der örtlichen Umgebung der Maßnahme ausreichend Grundstücke erworben werden können, die dann als Tauschmasse fungiert.

Naturschutzgebiet Brünnbachberg stärken

„Erfreulicherweise konnte die Flurneuordnungsbehörde bereits ausreichend Grundstücke zugunsten der Bundesrepublik Deutschland erwerben, so dass für die vom Ausbau betroffenen Bürgerinnen und Bürger kein Landabzug für die Straßenbaumaßnahme entsteht. Es war sogar möglich, weitere fast zehn Hektar an Flächen für das Land Baden-Württemberg für Naturschutzzwecke zu erwerben, zum Beispiel im Naturschutzgebiet Brünnbachberg“, sagte Minister Hauk bei der Übergabe des Förderbescheides an den Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft.

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Adelsheim (B 292)

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Flurneuordnung und Landentwicklung

Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung: Flurneuordnung

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