Corona-Hilfe

Antragsfrist der Corona-Hilfe für Hotel- und Gaststättengewerbe verlängert

(Bild: picture alliance/Marijan Murat/dpa)

Die Landesregierung hat die Antragsfrist der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe II bis 30. Juni 2021 verlängert. Damit erhalten die durch die Corona-Pandemie besonders getroffenen Betriebe des Gastgewerbes mehr Zeit, individuell und bedarfsgerecht die richtige Förderung zu wählen.

Der Ministerrat hat am 20. April 2021 beschlossen, die Antragsfrist der Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe II vom 28. April 2021 auf den 30. Juni 2021 zu verlängern. Die Betriebe erhalten damit mehr Zeit, um das für sie richtige Hilfsprogramm zu wählen. Die Antragsberechtigung der Stabilisierungshilfe II ist an die Überbrückungshilfe III des Bundes geknüpft, deren Konditionen der Bund erst kürzlich verbessert hat. Um die Stabilisierungshilfe II beantragen zu können, müssen Antragsteller nachweisen, dass der rechnerische Zuschuss aus der Stabilisierungshilfe II mindestens zehn Prozent über dem rechnerischen Zuschuss aus der Überbrückungshilfe III liegt.

Mehr Zeit für Wahl der richtigen Förderung

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte: „Mit den jüngsten Verbesserungen der Überbrückungshilfe III haben wir aus meiner Sicht einen entscheidenden Erfolg erzielt. Dafür bin ich dem Bund sehr dankbar. Damit ändern sich jedoch auch die Voraussetzungen für die Stabilisierungshilfe II, die dem Gastgewerbe als existenzsichernde Alternative zur Überbrückungshilfe III dient. Die nach wie vor besonders schwer von den Folgen der Corona-Pandemie getroffenen Betriebe des Gastgewerbes erhalten mehr Zeit, individuell und bedarfsgerecht die richtige Förderung zu wählen. Daher verlängern wir die Antragsfrist der Stabilisierungshilfe II bis zum 30. Juni 2021.“

Flexibel und unbürokratisch auf Rückmeldungen aus der Praxis reagiert

Tourismusminister Guido Wolf sagte: „Seit fast einem halben Jahr sind die Gaststätten und Hotels geschlossen. Ihnen entstehen enorme Einbußen, die aus eigener Kraft nicht zu stemmen sind. Den Unternehmern dürfen wir durch knappe Fristen das Leben nicht noch zusätzlich erschweren. Nachdem uns Rückmeldungen aus der Praxis erreichten, dass mitunter mehr Zeit für die Antragstellung erforderlich ist, bin ich froh, dass wir hierauf flexibel und unbürokratisch reagieren. Das landeseigene Stabilisierungshilfeprogramm für das Hotel- und Gaststättenprogramm war immer als eine Alternative für die Unternehmen gedacht, die von der Überbrückungshilfe III nicht in vollem Maße profitieren können. Für die Abwägung und richtige Wahl steht jetzt ausreichend Zeit zur Verfügung.“

Corona-Hilfsprogramme

Das für die erste Jahreshälfte 2021 zentrale, branchenoffene Corona-Hilfsprogramm ist die Überbrückungshilfe III, deren Konditionen erst kürzlich deutlich verbessert wurden. So wird beispielsweise die Fixkostenerstattung für Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent erleiden, von 90 Prozent auf bis zu 100 Prozent erhöht. Unternehmen, die in mindestens drei Monaten seit November 2020 einen Umsatzeinbruch von jeweils mehr als 50 Prozent erlitten haben, können ergänzend einen Eigenkapitalzuschuss von bis zu 40 Prozent erhalten.

Die im Frühjahr 2020 von der Landesregierung beschlossene Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe wurde im Februar 2021 als Stabilisierungshilfe II für das erste Quartal 2021 fortgeführt. Ziel ist es, eine Insolvenzwelle auf breiter Front in dieser besonders schwer von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Branche zu vermeiden. Um die Stabilisierungshilfe II beantragen zu können, müssen Antragsteller nachweisen, dass der rechnerische Zuschuss aus der Stabilisierungshilfe II mindestens zehn Prozent über dem rechnerischen Zuschuss aus der Überbrückungshilfe III liegt. Mit der Verlängerung der Antragsfrist vom 28. April 2021 auf den 30. Juni 2021 erhalten Unternehmen mehr Zeit, um die jüngst angekündigten Verbesserungen der Überbrückungshilfe III in die Rechnung einzubeziehen.

Die Stabilisierungshilfe II kann für einen bis zu dreimonatigen Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2021 beantragt werden. Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Sozialunternehmen des Gastgewerbes mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die wenigstens 30 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit Tätigkeiten im Hotel- und Gaststättengewerbe erzielen. Die Förderung errechnet sich über die Beschäftigtenzahl im Unternehmen und wird bis zur vollen Höhe des Liquiditätsengpasses im beantragten Förderzeitraum gewährt. Antragsberechtigte Betriebe können eine Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich bis zu 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) erhalten. Die Liquiditätsberechnung muss von einer prüfenden dritten Person bescheinigt werden, beispielsweise einem Steuerberater oder einer Rechtsanwältin.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau: Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe II

Überbrückungshilfe Unternehmen: Überbrückungshilfe III

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ein Schild mit der Aufschrift "Universitätsklinikum" steht in Mannheim an einer Einfahrt zum Universitätsklinikum.
  • Krankenhausreform

Kartellamt gegen Zusammenschluss der Uniklinika Heidelberg und Mannheim

Hühnerstall
  • Baurecht

Mobile Geflügelställe benötigen bald keine Baugenehmigung mehr

Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe Jörg Müller (links), Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (rechts) und Präsident des Landgerichts Heidelberg außer Dienst Helmut Perron (rechts)
  • Justiz

Präsident des Landgerichts Heidelberg in den Ruhestand verabschiedet

ELR Gemeinde
  • Ländlicher Raum

ELR fördert unterjährig 129 Projekte

Dr. Florian Stegmann, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei Baden-Württemberg, bei seiner Rede.
  • Künstliche Intelligenz

Mit dem neuen F13 in die Verwaltung der Zukunft

Das Logo von Invest BW
  • Invest BW

Förderaufruf zu Klimaschutz und Digitalisierung

Drei Kinder stehen lachend um ein Spielgerät beim Klosterpark Adelberg.
  • Familie

Mit dem Landesfamilienpass in die Sommerferien starten

Ein Maurer arbeitet mit Zement und Mörtel an einer Ziegelwand.
  • Baurecht

Bauen schneller und einfacher machen

Datenarbeit und Tablet, Laptop mit Architekturprojekt auf der Baustelle am Schreibtisch im Büro.
  • Raumordnungsplanung

Planungsverfahren effizienter und flexibler machen

Portrait Lauber
  • Verwaltung

Neue Leiterin des Finanzamts Calw

Bleichheim
  • Ländlicher Raum

Bleichheim erhält Europäischen Dorferneuerungspreis 2024

Säue schauen durch die Absperrung eines Stalles auf einem Bauernhof. (Bild: © dpa)
  • Afrikanische Schweinepest

Maßnahmen zur Biosicherheit konsequent einhalten

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 23. Juli 2024

Schülerinnen und Schüler heben im Schulunterricht die Hände.
  • Bildung

Landesregierung bringt Bildungsreform auf den Weg

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
  • Fachkräfte

Neue Landesagentur für Fachkräftezuwanderung

Landstromversorgung von Containerschiffen
  • Schifffahrt

Ökostrom-Anschlüsse für den Hafen Kehl

Die Hand einer jungen Frau hält eine Energiesparlampe, darin ist eine kleine Pflanze.
  • Grüne Technologien

Startschuss für Plattform „GreenTech BW“

Logo Umweltpreis 2024 mit Schriftzug Nominierung
  • Nachhaltigkeit

18 Unternehmen für den Umweltpreis 2024 nominiert

Schülerinnen an Tafel
  • Volksbegehren

Zulassung des Volksbegehrens „G9 jetzt! BW“ abgelehnt

Kühe auf der Weide
  • Landwirtschaft

Tierhaltungskennzeich­nungsgesetz umgesetzt

Visualisierung MINT Internat von Innen, Aula
  • Vermögen und Bau

Internats- und Schulgebäude für MINT-Exzellenzgymnasium

Wappen von Baden-Württemberg auf dem Ärmel einer Polizeiuniform. (Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
  • Polizei

Land geht gegen rechtsextre­mistische Veranstaltungen vor

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
  • Start-up BW

Team „Schall-Dämm-Bolzen“ im Finale des „Start-up BW Elevator Pitch 2024“

Schüler während des Unterrichts im Klassenraum (Foto: Patrick Seeger dpa/lsw)
  • Kulturerbe im Osten

Schülerwettbewerb für kulturellen Austausch

  • PODCAST ZUM BUNDESRAT

SpätzlesPress #4 – Money Matters: Von Zahlen & Zaster