Coronahilfen

Stabilisierungshilfe für Hotel- und Gaststättengewerbe wird fortgeführt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
(Bild: picture alliance/Marijan Murat/dpa)

Das Land führt die Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe als zusätzliches Existenzsicherungsprogramm fort. Damit können Gastronomen und Hoteliers aus Baden-Württemberg erneut dringend notwendige Hilfen beantragen.

Der Ministerrat hat die Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe als existenzsichernde Alternative zur Überbrückungshilfe III des Bundes für das erste Quartal 2021 verlängert. Das Land bringt damit das bewährte Instrument der Stabilisierungshilfe, mit der im Jahr 2020 über 4.400 Betriebe des Gastgewerbes unterstützt werden konnten, mit angepassten Förderkonditionen zum Einsatz. Die Stabilisierungshilfe II wird denjenigen Betrieben des schwer betroffenen Gastgewerbes zur Verfügung stehen, deren Fortbestand mit der Überbrückungshilfe III nicht gewährleistet werden kann.

Bund startet Überbrückungshilfe III

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte: „Der Bund hat auf Drängen des Landes entscheidende Verbesserungen bei den Konditionen der Überbrückungshilfe III umgesetzt. Damit wird der Bund den Bedarfen der meisten Branchen im Land nun endlich gerecht. Mir ist bewusst, dass die betroffenen Betriebe nach monatelangen Umsatzeinbußen verstärkt unter Liquiditätsengpässen leiden und eine zügige Auszahlung der angekündigten Hilfen dringend erforderlich ist. Daher bin ich sehr froh, dass der Bund die Überbrückung III heute gestartet hat.“

„Eine Lücke bei der Überbrückungshilfe III sehen wir insbesondere noch bei den familiengeführten Betrieben des Gastgewerbes, die ihre Existenz nicht in jedem Fall mit der Überbrückungshilfe III absichern können. Diesen Gastbetrieben wollen wir mit der Fortführung der bewährten Stabilisierungshilfe geeignete Unterstützungsmöglichkeiten bieten. Es ist unser Ziel, dass alle Betriebe des besonders schwer betroffenen Gastgewerbes mit Hilfe des Bundes oder des Landes durch die Krise kommen.“

Gastronomen und Hoteliers können erneut dringend notwendige Hilfen beantragen

Tourismusminister Guido Wolf: „Ich freue mich sehr, dass wir nun Klarheit haben: Die für das Hotel- und Gaststättengewerbe zur Verfügung gestellten Mittel bleiben der Branche erhalten. Wir setzen das bundesweit einmalige Stabilisierungsprogramm für 2021 neu auf, sodass die Gastronomen und Hoteliers aus Baden-Württemberg erneut dringend notwendige Hilfen beantragen können. Das gilt selbst dann, wenn sie im Jahr 2020 schon einmal Hilfen aus diesem Landesprogramm erhalten haben. Vor allem auch für kleine Betriebe mit geringen Fixkosten, die von den Bundeshilfen nicht profitieren können, ist das eine wirklich gute Nachricht.“

Die Stabilisierungshilfe II kann für einen bis zu dreimonatigen Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 31. März 2021 beantragt werden. Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Hauptsitz in Baden-Württemberg, die wenigstens 30 Prozent ihres Gesamtumsatzes mit Tätigkeiten im Hotel- und Gaststättengewerbe erzielen. Die Förderung errechnet sich über die Beschäftigtenzahl im Unternehmen und wird bis zur vollen Höhe des Liquiditätsengpasses im beantragten Förderzeitraum gewährt. Die Liquiditätsberechnung muss von einer prüfenden dritten Person bescheinigt werden, beispielsweise einem Steuerberater oder einer Rechtsanwältin.

Als neue Antragsvoraussetzung in der Stabilisierungshilfe II gilt, dass der Zuschuss aus der Stabilisierungshilfe II mindestens zehn Prozent über dem rechnerischen Zuschuss der Überbrückungshilfe III liegen muss. Außerdem dürfen Antragstellende im selben Zeitraum nicht sowohl Stabilisierungshilfe II als auch Überbrückungshilfe III beantragen. Grund hierfür ist die Regelung des Bundes, dass Zuschüsse von Ländern im selben Förderzeitraum auf Zuschüsse des Bundes in voller Höhe angerechnet werden. Somit können zeitraubende und kostspielige Antragstellungen in beiden Programmen, die aufgrund der Anrechnung durch den Bund zu keiner zusätzlichen Hilfe führen, vermieden werden.

Anträge können voraussichtlich ab Kalenderwoche acht bis zum 28. April 2021 gestellt werden. Die Industrie- und Handelskammern im Land werden die Anträge annehmen und vorprüfen. Die vertiefte Prüfung sowie die Bewilligung und Auszahlung erfolgt über die L-Bank.

Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe

Die Landesregierung hat im Frühjahr 2020 die Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe beschlossen, um eine Insolvenzwelle auf breiter Front in dieser besonders schwer von den Folgen der Corona-Pandemie betroffenen Branche zu vermeiden. Die Stabilisierungshilfe konnte für einen bis zu dreimonatigen Förderzeitraum zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 beantragt werden.

Die von der Landesregierung am 9. Februar 2021 beschlossene Fortführung der Stabilisierungshilfe im ersten Quartal 2021 wird als Stabilisierungshilfe II im selben Verfahren zu denselben Konditionen umgesetzt. Antragsberechtigt sind weiterhin gewerbliche Unternehmen, Soloselbstständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Ein solcher Liquiditätsengpass liegt vor, wenn die Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb nicht ausreichen, um die laufenden Sach-, Personal- und Finanzkosten zu decken. Als Förderzeitraum kann ein bis zu dreimonatiger Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 31. März 2021 gewählt werden.

Betriebe, die mindestens 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erzielen, erhalten eine Liquiditätshilfe in Höhe von bis zu 3.000 Euro zuzüglich 2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente). Für Betriebe, die zwischen mindestens 30 und 50 Prozent ihres Umsatzes im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes erwirtschaften, ist eine Förderung von bis zu 2.000 Euro zuzüglich 1.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) vorgesehen. Die Förderung wird bis zur vollen Höhe des im Antragszeitraum nachgewiesenen Liquiditätsengpasses ausgezahlt.

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet in der Netzwerkzentrale einer Firma zu Kontrollzwecken rot. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Sicherheit

Strobl begrüßt Einigung zur Speicherfrist von IP-Adressen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und Tadeusz Matacz (rechts) stehen vor Fahnen und präsentieren die Verleihungsurkunde.
Auszeichnung

Ehrentitel Professor an Tadeusz Matacz

Renato Gigliotti
Polizei

Neue Leitung für das Polizeipräsidium Ravensburg

Ein Mitarbeiter von Kawasaki führt bei der Industriemesse Hannover Messe am Messestand von Microsoft die Überwachung und Steuerung einer Maschine mit einer AR-Brille (Augmented Reality) vor.
Industrielle Innovation

Baden-Württemberg auf der Hannover Messe 2026

Logo von Start up BW
Start-up BW

Auswahl für Start-up BW Pre-Seed steht

Verleihung Gigabitkommune@BW
Breitbandausbau

33 weitere Gigabitkommunen

Breitbandübergabe
Digitalisierung

38,4 Millionen Euro für den kommunalen Breitbandausbau

Minister Hermann und die Bine von bwegt klatschen sich ab
Nahverkehr

bwegt-Wanderweg Tübingen-Rottenburg eröffnet

Projektteam, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges (Dritte von links), Direktorin des Amtsgerichts Nürtingen Dr. Sabine Kienzle-Hiemer (Vierte von links), Dr. Markus Volz Vizepräsident des Landgerichts Stuttgart (5. v. l.)
Justiz

Pilotprojekt „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ gestartet

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) überreicht Dr. Edwin Ernst Weber (rechts) die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg.
Auszeichnung

Staufermedaille an Dr. Edwin Ernst Weber

Landessieger von „Jugend debattiert“ stehen fest (Bild: Kultusministerium Baden-Württemberg)
Schule

Siegerinnen und Sieger von „Jugend debattiert“ gekürt

Finanzamtsleiter Böblingen Wankmüller
Verwaltung

Neuer Leiter des Finanzamts Böblingen

Wort-Bild-Marke der Innovationsallianz Baden-Württemberg
Innovation

Land stärkt Innovationsallianz mit über 40 Millionen Euro

Streuobstwiese
Streuobst

20. landesweiter Streuobsttag in Hohenheim

Neuer Rettungshubschrauber Christoph Ortenau
Rettungsdienst

Rettungshubschrauber Christoph Ortenau startet in Lahr