Gewässer

Anhörungsverfahren zur EU-Wasserrahmenrichtlinie

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Eine Ansicht der Donau bei Datthausen aus der Vogelperspektive

Das Umweltministerium hat das Anhörungsverfahren zu den Bewirtschaftungsplänen der Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union gestartet.

Das Umweltministerium hat die Entwürfe der aktualisierten Bewirtschaftungspläne und der dazu gehörenden Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie für den Zeitraum von 2022 bis 2027 veröffentlicht. Damit beginnt das offizielle Anhörungsverfahren. Bürgerinnen und Bürger, Verbände und sonstige interessierte Stellen haben nun sechs Monate die Gelegenheit, zu den Entwürfen Stellung zu nehmen.

„Die Wasserrahmenrichtlinie der EU setzt uns ein ambitioniertes Ziel: Den guten Zustand der europäischen Gewässer. Das bedeutet, wir müssen mit der Ressource ‚Wasser‘ verantwortungsvoll umgehen und Gewässer nachhaltig bewirtschaften. Mit den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen zeigen wir den Weg auf, wie wir dieses Ziel erreichen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. Dabei werde in Baden-Württemberg die Teilnahme der Öffentlichkeit großgeschrieben. Neben den formal vorgeschriebenen Beteiligungen haben sich die Bürgerinnen und Bürger schon bei der Erstellung der Entwürfe einbringen können. Etwa 1000 Hinweise aus der Bevölkerung und von Verbänden zeigen das große Interesse im Vorfeld.

Folgen des Klimawandels als neue Handlungsfelder

Die ersten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wurden im Jahre 2009 erstellt. Alle sechs Jahre werden diese aktualisiert. Seit Beginn verfolgt Baden-Württemberg mit entsprechenden Maßnahmen die Verbesserung im Bereich der Hydromorphologie, bei der Herstellung der Durchgängigkeit an Hindernissen und des damit verbundenen Abflussverhaltens sowie die Reduzierung der Nähr- und Schadstoffeinträge aus Punktquellen wie zum Beispiel Kläranlagen und aus diffusen Quellen wie der Landwirtschaft. Im Zusammenhang mit dem Klimawandel sind neue Themenfelder die Reduzierung der Temperatureinträge in Flüsse und Bäche sowie in geringem Umfang auch die Frage der mengenmäßigen Belastung des Grundwassers.

Seit 2009 konnte ein großer Anteil der Maßnahmen erfolgreich umgesetzt werden. Dabei zeigt sich, dass im Bereich der Hydromorphologie etwa die Hälfte der geplanten Maßnahmen abgeschlossen wurden. Beim Maßnahmenprogramm Punktquellen liegt der Umsetzungsstand bei ungefähr 85 Prozent und bei den Maßnahmen zur Abwasserbeseitigung bei rund 64 Prozent. Der Maßnahmenplanung in den aktuellen Entwürfen liegen landesweite Studien im Bereich der Abwasserbehandlung und der Gewässerstruktur zugrunde. Aufgrund der vertieften Erkenntnisse aus diesen Studien wurde ein deutlich erhöhter Maßnahmenbedarf identifiziert, der für die Zielerreichung erforderlich ist. Ein zunehmend großer Unsicherheits- und Einflussfaktor ist bereits jetzt der Klimawandel.

Initiative „Blaues Gut – wir machen Gewässer besser“

„Um die Anstrengung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie als Marke darzustellen, haben wir im September 2020 die landesweite Initiative ‚Blaues Gut – wir machen Gewässer besser!‘ gestartet. Die zahlreichen umgesetzten und geplanten Maßnahmen und Aktivitäten werden durch das einheitliche Logo erkennbarer“, ergänzte der Minister. Bürgerinnen und Bürger erhalten durch diese Initiative vor Ort und über die Webseite „Blaues Gut“ zusätzliche Informationen zu den bereits ergriffenen Maßnahmen.

Initiative „Blaues Gut – wir machen Gewässer besser!“

Umweltministerium: Öffentlichkeitsbeteiligung der Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg

Umweltministerium: Gewässerschutz und Hochwasservorsorge

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