Corona

Angepasste Corona-Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau mit einer medizinischen Maske steigt in einen Nahverkehrszug ein.

Nachdem auch der Bundesrat dem neuen Infektionsschutzgesetz zugestimmt hat, soll es in Baden-Württemberg ab 1. Oktober 2022 eine neue Corona-Verordnung geben. An den bisherigen Regeln soll sich jedoch zunächst nichts ändern. Das Land behält aber die Infektionslage weiter genau im Blick.

Am Freitag, 16. September 2022 hat das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) der Bundesregierung den Bundesrat passiert. Auf dieser Basis erarbeitet das Land nun eine an dieses Gesetz angepasste neue Corona-Verordnung. Diese soll am 1. Oktober 2022 in Baden-Württemberg in Kraft treten. Es ist vorgesehen, dass die derzeit in Baden-Württemberg geltenden Regelungen beibehalten und lediglich an das neue Infektionsschutzgesetz des Bundes angepasst werden.

Erst wenn sich die Infektionslage im Herbst und Winter erheblich zu verschlechtern droht, sind gegebenenfalls weitere, im Infektionsschutzgesetz vorgesehene Maßnahmen erforderlich. Für die Menschen im Land ändert sich deshalb wenig. Der Ministerrat wird nach derzeitigem Stand am 27. September 2022 über die neue Corona-Verordnung des Landes entscheiden.

Bessere Ausgangslage als in den vorangegangenen Jahren

„Wir rechnen damit, dass die Infektionszahlen im Herbst und Winter wieder ansteigen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, 16. September 2022 am Rande der Bundesratssitzung in Berlin. „Gleichzeitig ist die Ausgangslage aber deutlich besser als in den vergangenen Jahren. Die Impfungen verhindern zuverlässig einen schweren Krankheitsverlauf oder gar, dass Menschen sterben.“

Im Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 sollen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes Basisschutzmaßnahmen in infektiologisch kritischen Bereichen in ganz Deutschland gelten: etwa die FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr oder eine bundesweite Masken- und Testnachweispflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.

Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr bleibt

Für Patientinnen und Patienten in Arztpraxen soll ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht gelten. Ergänzend dazu wird durch Regelungen in den Corona-Verordnungen der Bundesländer die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr  (ÖPNV), also die Pflicht eine OP-Maske in Bussen und Bahnen zu tragen, beibehalten. Darauf hatten sich die Gesundheitsministerinnen und -minister kürzlich verständigt.

„Wie beobachten die Infektionslage weiterhin sehr genau. Die derzeitige Situation erfordert es nicht, weitere Maßnahmen zu ergreifen. Das ist für uns weiterhin zentral. Der überwiegende Teil der Menschen in Baden-Württemberg hat sich in den vergangenen Jahren sehr solidarisch gezeigt und verantwortungsvoll gehandelt. Deshalb werden wir auch die Corona-Situation in diesem Herbst und Winter gemeinsam meistern“, so Minister Lucha abschließend.

Voraussichtlicher Zeitplan für die Corona-Verordnung

  • 16. September 2022: Verkündung der 3. Änderungsverordnung zur 13. Corona-Verordnung im Gesetzblatt auf Grundlage des bisherigen Infektionsschutzgesetzes.
    • Tritt am 19. September 2022 in Kraft
    • Verlängerung der Verordnung bis zum 23. September 2022
  • 22. September 2022: Not-Verkündung der 4. Änderungsverordnung zur 13. Corona-Verordnung auf Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes (Übergangsfrist)
    • Tritt am 23. September 2022 in Kraft
    • Anpassung an das neue Infektionsschutzgesetz
    • Verlängerung der Verordnung bis zum 30. September 2022
  • 27. September 2022: Kabinett beschließt voraussichtlich die 14. Corona-Verordnung des Landes
  • 30. September 2022: Verkündung der 14. Corona-Verordnung des Landes im Gesetzblatt
  • 1. Oktober 2022: Inkrafttreten der 14. Corona-Verordnung des Landes.
    • Bisherige Regelungen bleiben zunächst weiter bestehen. 

Die Corona-Regelungen auf einen Blick (gültig ab 1. Oktober 2022) (PDF)

Impfkampagne #dranbleibenBW

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Antrag auf Wohngeldantrag
Wohngeld

Mehr Wohngeld für mehr Menschen

Erzieherin und Kind beim Lesen
Literatur

Frederick Tag geht in eine weitere Runde

Innenminister Thomas Strobl
Stiftungen

Strobl besucht Stiftertag in Heilbronn

Kindertagesstätte Blumenwiese in Buggingen
Städtebau

„Ortskern Seefelden“ in Buggingen erfolgreich saniert

Ausbilderin mit Lehrling
Soziales

Teilzeitausbildung stärker in den Fokus rücken

Eine junge Frau wird geimpft.
Gesundheit

Jetzt impfen lassen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und Jürgen Klopp (rechts)
Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an Jürgen Klopp

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 8. Oktober 2024

Ein Stethoskop liegt auf Unterlagen mit Schaubildern.
Gesundheit

Regionale Gesundheitsversorgung aus einem Guss

Ein Ausbilder erklärt in einem Techniklabor jugendlichen Auszubildenden etwas.
Ausbildung

Praktikumswochen starten am 14. Oktober 2024

Ein Produktionstechnologe in Ausbildung arbeitet an einem Simulator für die Bewegungseinheit eines Laser. (Foto: © dpa)
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit im September leicht gesunken

Eine Ärztin und eine Therapeutin sitzen mit einem medizinischen Stethoskop am Tisch und machen mit einem Laptop und einem Mobiltelefon medizinische Notizen.
Gesundheit

Land stärkt Öffentlichen Gesundheitsdienst

In Westen gekleidete Polizisten stehen in Reutlingen. (Bild: picture alliance/Silas Stein/dpa)
Sicherheit

Umfassendes Sicherheitspaket beschlossen

Ein Smartphone wird in Händen gehalten.
Sucht

Bundesweiter Aktionstag gegen Glücksspielsucht

Hauptstraße  9, ehemaliges Bierhäusle, in Eschbach
Städtebau

Ortskern in Eschbach erfolgreich saniert