Ländlicher Raum

60,7 Millionen Euro für den Ländlichen Raum

Blick von Bürg nach Winnenden und Waiblingen (Bild: © Flickr.com/Schub@ (CC BY-NC-SA))

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, kurz ELR, ist das Förderprogramm des Landes speziell für den Ländlichen Raum. Gefördert werden können Projekte von Privatpersonen, Unternehmen und Gemeinden. Insgesamt 655 Projekte in 354 Gemeinden profitieren von der Förderung.

„Grün-Rot steht für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Wir haben im Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum einige Neuerungen umgesetzt, die jetzt greifen: Lebendige Ortskerne sind stärker im Fokus der Förderung als bisher, so genannte Schwerpunktgemeinden erhalten für ihre langfristigen und fundierten Planungen einen Fördervorrang und mehr Geld. Damit bieten wir mit dem ELR ein maßgeschneidertes Instrument an, das auf die Herausforderungen des Ländlichen Raums zugeschnitten ist. Die hohe Zahl an Aufnahmeanträgen und die inhaltliche Bandbreite an Projekten zeigt uns, welche Bedeutung und Akzeptanz das Programm im Ländlichen Raum hat. Mit insgesamt 60,7 Millionen Euro stärken wir das Land in der Fläche und geben gezielte Impulse für die Zukunft unserer Heimat“, sagte der Minister für Ländlichen Raum, Alexander Bonde, bei der Bekanntgabe der ELR-Programmentscheidung 2015.

655 Projekte erhalten Förderung

Insgesamt 655 Projekte in 354 Gemeinden profitieren von der Förderung. „Mit den zur Verfügung stehenden Landesmitteln in Höhe von 48,2 Millionen Euro unterstützen wir dieses Jahr 163 kommunale Maßnahmen, 220 private Wohnbauprojekte und 272 gewerbliche Investitionsvorhaben mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 400 Millionen Euro“, sagte Bonde. Neben der jetzt getroffenen Programmentscheidung in Höhe von 48,2 Millionen Euro stellt das Land in diesem Jahr für die Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ weitere acht Millionen Euro und für Projekte der LEADER-Aktionsgruppen zusätzlich 4,5 Millionen Euro an Landesmitteln über das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum bereit. „Dies zeigt deutlich die hohe Bedeutung, die die Landesregierung unseren Ländlichen Räumen zumisst“, so Bonde abschließend.

Weitere Informationen

Entsprechend der Koalitionsvereinbarung hat die Landesregierung das ELR als zentrales Förderinstrument für den Ländlichen Raum weiterentwickelt und zielgenau auf Gemeinwohlinteressen ausgerichtet. Die neue Verwaltungsvorschrift gilt seit Januar dieses Jahres. Neuerungen im ELR sind folgende Aspekte, die bei der Auswahl von Förderprojekten besondere Berücksichtigung finden:

  • interkommunale Zusammenarbeit
  • aktive Bürgerbeteiligung
  • Innenentwicklung

Zudem können Gemeinden, die unter Beteiligung ihrer Bürgerinnen und Bürger einen besonderen Entwicklungsbedarf aufzeigen und klare Konzepte erstellen

  • zur Gestaltung des demografischen Wandels
  • zu einer flächensparenden Siedlungsentwicklung
  • sowie zu Maßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft

als Schwerpunktgemeinde im ELR bis zu fünf Jahre anerkannt werden. Diese Anerkennung ist jährlich nur für wenige Gemeinden möglich. Die Gemeinden erhalten dadurch im ELR einen Fördervorrang und profitieren bei kommunalen Projekten von einem höheren Fördersatz. Voraussetzung für diese Anerkennung ist eine mit der Bürgerschaft erarbeitete umfassende Entwicklungskonzeption.

Mit dem ELR als zentralem und flexiblem Förderinstrument für den Ländlichen Raum unterstützt das Land die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlich geprägten Gemeinden. Ziel ist es, die ökologische und soziale Modernisierung von Wirtschaft und Gesellschaft zu unterstützen, den demografischen Veränderungsprozess zu gestalten, die dezentrale Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur des Landes zu erhalten und der Abwanderung aus den Dörfern in die Städte entgegenzuwirken.

Die Förderschwerpunkte Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen des ELR sprechen zentrale Aufgabenfelder staatlicher Struktur- und gemeindlicher Entwicklungspolitik an. Damit gibt das Land den Gemeinden die Möglichkeit, Strukturentwicklung aus einem Guss zu betreiben. Besonderer Wert wird auf die Stärkung der Ortskerne und die Reduktion des Flächenverbrauches gelegt. Wichtig sind auch die Bereitstellung neuer zukunftsfähiger Arbeitsplätze sowie die Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen. Der Erhalt einer wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs sowie die Sicherung der gemeindlichen Infrastruktur haben ebenfalls eine hohe Priorität.

Die Umnutzung vorhandener und oft leerstehender Bausubstanz und umfassende Gebäudemodernisierungen sollen zum einen die Ortskerne stärken und zum anderen den Flächenverbrauch im Außenbereich durch weniger Baugebiete reduzieren. Das ELR unterstützt beispielsweise die Umnutzung und den Erhalt ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude, die Gestaltung eines attraktiven Wohnumfeldes in den Gemeinden sowie den Bau von Lebensmittelläden und Dorfgemeinschaftshäusern.

Für die Aufnahme in das jeweilige Jahresprogramm stellen die Städte und Gemeinden sowie die interkommunalen Zusammenschlüsse Aufnahmeanträge mit kommunalen oder interkommunalen Infrastrukturprojekten, privaten Wohnbauprojekten und privaten gewerblichen Projekten.

Die Aufnahmeanträge in das Jahresprogramm werden auf Ebene des Landratsamtes nach der Beratung in den dort angesiedelten Koordinierungsausschüssen priorisiert und den Regierungspräsidien vorgelegt. Diese legen dem Ministerium für jeden Regierungsbezirk einen Entscheidungsvorschlag nach Prioritäten vor.

Kreis                                                      Anzahl Projekte        Zuschuss in Euro
Alb-Donau-Kreis                                            28                         1.690.890
Baden-Baden                                                   1                            200.000
Biberach                                                         22                         1.376.150
Böblingen                                                         1                              62.720
Bodenseekreis                                               10                            687.760
Breisgau-Hochschwarzwald                          21                         1.458.130
Calw                                                                23                         1.995.820
Emmendingen                                                 7                             697.570
Enzkreis                                                           8                             248.670
Esslingen                                                         4                             106.760
Freudenstadt                                                 12                             759.040
Göppingen                                                     15                             684.720
Heidenheim                                                    21                          1.777.540
Heilbronn                                                        24                          1.099.170
Hohenlohekreis                                                6                          1.668.850
Karlsruhe                                                        18                             505.830
Konstanz                                                           6                             384.780
Lörrach                                                              9                             646.810
Ludwigsburg                                                     6                             208.850
Main-Tauber-Kreis                                          37                          1.783.385
Neckar-Odenwald-Kreis                                 36                          1.947.440
Ortenaukreis                                                   26                          2.466.030
Ostalbkreis                                                      39                          4.370.635
Rastatt                                                               3                             120.000
Ravensburg                                                     21                           2.055.450
Rems-Murr-Kreis                                             11                              844.810
Reutlingen                                                       25                           2.074.030
Rhein-Neckar-Kreis                                         12                              657.210
Rottweil                                                            19                           2.078.980
Schwäbisch Hall                                              49                           3.706.470
Schwarzwald-Baar-Kreis                                 14                              884.540
Sigmaringen                                                    44                            3.149.540
Tübingen                                                            6                               217.500
Tuttlingen                                                        20                             2.178.380
Waldshut                                                          12                             1.517.920
Zollernalbkreis                                                 19                            1.856.830
Summe                                                           655                          48.169.210

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