Infrastruktur

Bundesentscheidung führt zu Verzögerung bei zweiter Rheinbrücke in Karlsruhe

Anbringung einer Streckenbeeinflussungsanlage (Bild: Straßenverkehrszentrale BW)

Durch eine vom Bund gewünschte Änderung wird beim Planfeststellungsverfahren zur zweiten Rheinbrücke nach derzeitigem Kenntnisstand ein Zeitverzug von mindestens einem Jahr entstehen. „Dieser wäre vermeidbar gewesen, wenn das Land die ursprüngliche Planung nicht hätte ändern müssen. Die baden-württembergische Straßenbauverwaltung wird die Planungen so zügig wie möglich vorantreiben, um den Verzug so gering wie möglich zu halten“, so Staatssekretärin Gisela Splett.

„Im laufenden Planfeststellungsverfahren zur zweiten Rheinbrücke in Karlsruhe liegen mit Abschluss der Rheinland-Pfälzischen Untersuchung zur technischen Machbarkeit einer Brücke zwischen den Brücken nun Unterlagen vor, die es der Karlsruher Planfeststellungsbehörde erlauben, das Planfeststellungsverfahren zur aktuellen Antragstrasse weiter bearbeiten zu können“, so Gisela Splett, Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. Durch eine vom Bund gewünschte Änderung wird es beim Planfeststellungsverfahren nach derzeitigem Kenntnisstand jedoch zu ein Zeitverzug von mindestens einem Jahr kommen.

Das Bundesverkehrsministerium hat die Forderung des Rechnungsprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages vom Oktober 2015 aufgenommen, eine Verknüpfung zur Weiterführung der B 293 bis zur B 36 sowie den Durchstich zur B 36 planerisch voranzutreiben. Das Bundesverkehrsministerium verlangt nun vom Land, den Knotenpunkt Dea-Scholven-Straße/Esso-Straße unter Berücksichtigung einer direkten Führung der B 293 von der Rheinbrücke zur B 36 umzuplanen und dies in das laufende Planfeststellungsverfahren einzuarbeiten. 

Eine Weiterführung der B 293 zur B 36 war vom Land Baden-Württemberg schon einmal im Anbindungsbereich der Anschlussstelle Raffineriestraße (Ölkreuz) vorgesehen worden. Diese Planung durfte aber auf Anweisung des Bundes 2009 nicht weiter verfolgt werden. Stattdessen musste eine direkte Anbindung an die B 10 ohne Weiterführung Richtung B 36 geplant werden – und bildet die Grundlage des 2011 eröffneten laufenden Planfeststellungsverfahrens.

Durch die jetzt vom Bund gewünschte Planungsänderung wird nach derzeitigem Kenntnisstand ein Zeitverzug von mindestens einem Jahr entstehen. Ein Verzug, der vermeidbar gewesen wäre, wenn das Land die ursprüngliche Planung nicht hätte ändern müssen. „Das ist ärgerlich und wird auch auf der Pfälzer Rheinseite nicht auf Begeisterung stoßen“, so Staatssekretärin Splett. Die baden-württembergische Straßenbauverwaltung werde die Planungen so zügig wie möglich vorantreiben, um den Verzug so gering wie möglich zu halten. 

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