Emissionen

Wer Lärm verursacht, soll auch für Beseitigung zahlen

Ein Lkw fährt auf der Bundestraße 3 durch Weingarten bei Karlsruhe (Bild: dpa).

Bisher wird Lärmsanierung lediglich als Freiwilligkeitsleistung erbracht. Die Landesregierung will die Lärmproblematik nun bezogen auf Schiene und Straße betrachten. Für die Finanzierung der Lärmschutzmaßnahmen wäre dann eine Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip denkbar.

Wer Lärm verursacht, könnte in Baden-Württemberg künftig auch für die Lärmsanierung zahlen. „Bisher wird Lärmsanierung nach Verursachern getrennt und lediglich als Freiwilligkeitsleistung erbracht”, sagte Verkehrsstaatssekretärin Gisela Splett anlässlich des Tags des Lärms am 24. April. Die Landesregierung wolle die Lärmproblematik nun bezogen auf Schiene und auf Straße betrachten. „Für die Finanzierung der Lärmschutzmaßnahmen wäre dann eine Kostenverteilung nach dem Verursacherprinzip denkbar.”

Alle betroffenen Stellen sollten sich an einen Tisch setzen und Maßnahmen für eine wirkungsvolle Lärmsanierung entwickeln, sagte Splett. Sie sicherte den Kommunen Unterstützung bei der Planung von weniger Lärm zu.

Mit wachsendem Verkehrsaufkommen habe die gesundheitsschädliche Belastung mit Lärm zugenommen, sagte Splett. Allein außerhalb der Ballungsräume seien etwa 120.000 Einwohner von Straßenverkehrslärm über 65 Dezibel betroffen. Die grün-rote Landesregierung habe sich vorgenommen, den Lärm jeweils an der Quelle zu bekämpfen und dabei die am höchsten belasteten Bereiche vorrangig in den Blick zu nehmen. Das Ziel sei, dass Lärm vor allem in den Problembereichen verringert werde und ruhige Gebiete vor mehr Lärm geschützt würden.

Quelle:

dpa

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