Verbraucherschutz

Was Verbraucher zum Poststreik jetzt wissen sollten

Ein Briefträger der Deutschen Post trägt Briefe aus (Foto: dpa)

Sie erwarten ein wichtiges Schreiben  – doch der Briefkasten bleibt leer. Ihre Kündigung sollte fristgerecht zugestellt werden – die Sendung bleibt jedoch im Verteilerzentrum liegen. Situationen wie diese sind momentan Alltag für viele Verbraucherinnen und Verbraucher, denn die Deutsche Post und ihre Pakettochter DHL streiken unbefristet. Dieser BondesRat beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Post-Streik und informiert darüber, wie Briefe und Pakete trotzdem ankommen.

Wird überhaupt noch Post zugestellt?

Viele Sendungen werden momentan wahrscheinlich verspätet eintreffen. Da weniger Zustellerinnen und Zusteller zur Arbeit kommen, stauen sich Briefe, Päckchen und Pakete in den Verteilerzentren. Die Post will jedoch mit Aushilfskräften und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die nicht streiken dürfen, auch weiterhin Sendungen befördern.

Wie viel Verzögerung haben die Sendungen?

Grundsätzlich erfolgt eine Zustellung bei der Post am nächsten Werktag. Durch den Streik kann es jedoch laut Angaben der Post lokal zu Verzögerungen von ein bis zwei Werktagen kommen.

Welche Alternativen gibt es, um Briefe und Pakete zu verschicken?

Wer in diesen Tagen Päckchen oder Pakete versenden will, hat einige Alternativen zur Post. Bei Briefen gibt es für Privatkunden hingegen wenig bundesweit tätige Alternativen. Es gibt zwar regionale Briefdienste, diese eignen sich allerdings nur für den regionalen Versand, da sie für Sendungen außerhalb des eigenen Zustellgebietes das Netz der Deutschen Post nutzen.

Wer eine dringende Korrespondenz nicht unbedingt per Post erledigen muss, kann das per Fax oder E-Mail tun. Wenn ein Brief jedoch auf herkömmlichem Weg verschickt werden muss, kann dieser beispielsweise auch als Paket mit alternativen Anbietern befördert werden, die eigentlich keine Briefe verschicken. Hierbei sollte darauf geachtet werden, ob der Paketdienst Mindestmaße für seine Sendungen voraussetzt. Solche Sendungen sind oft deutlich teurer, als der Versand eines Briefes per Post.

Wer haftet wenn wichtige Dokumente wie Kündigungen verspätet oder gar nicht ankommen?

Grundsätzlich müssen Sie als Absenderin oder Absender selbst dafür Sorge tragen, dass Unterlagen fristgerecht zum Empfänger kommen – egal ob gestreikt wird oder nicht. In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hat die Post eine Haftung für die Folgen eines Streiks ausgeschlossen. Die Deutsche Post unternimmt zwar alle zumutbaren Anstrengungen, um die Sendung innerhalb ihrer Regellaufzeiten abzuliefern, eine bestimmte Lieferfrist wird bei normalen Tarifen jedoch auch außerhalb eines Streiks nicht garantiert. Sie haben also keinen Anspruch auf Zustellung innerhalb einer bestimmten Zeit. Wenn ein wichtiges Schreiben zu spät eintrifft, können Sie nur auf die Kulanz des Adressaten hoffen.

Wichtige Schreiben sollten daher während des Streiks mit dem Express-Versand der Post verschickt werden. Nach eigenen Angaben der Post ist der Express-Versand vom Streik nicht betroffen, da diese Briefe über ein anderes Transportnetz befördert werden.

Wer die Mehrkosten für den Express-Versand scheut, kann sich bei der Hotline der Deutschen Post unter 0228/76 36 76 50 erkundigen, wo aktuell gestreikt wird.

Zudem kann auf der Internetseite der Deutschen Post mit der Postleitzahlsuche geprüft werden, ob die eigene Sendung vom Streik betroffen ist.

Was ist, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher Rechnungen zu spät bezahlen, weil die Schreiben durch den Streik nicht rechtzeitig eingetroffen sind?

Sie müssen Rechnungen zunächst erhalten, um sie bezahlen zu können. Zahlungsfristen beginnen bei Privatpersonen in der Regel erst dann zu laufen, wenn das entsprechende Schreiben eingetroffen ist. Derjenige, der die Rechnung stellt, muss also dafür sorgen, dass diese ankommt. Mahngebühren für nachweislich streikbedingte Zahlungsverzögerungen müssen Sie nicht bezahlen. Müssen Sie damit rechnen, einen im Rechnungsschreiben vorgegebenen Zahlungstermin nicht einhalten zu können, empfiehlt es sich dennoch, den Zahlungsempfänger schnellstmöglich zu kontaktieren und gegebenenfalls eine Fristverlängerung zu vereinbaren.

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