Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat zur Überwachung der elektronischen Kommunikation durch ausländische Nachrichtendienste Stellung genommen. Dabei stellt die Konferenz fest, dass noch immer nicht alles getan wurde, um das Ausmaß der nachrichtendienstlichen Ermittlungen mithilfe von Programmen wie PRISM, TEMPORA und XKEYSCORE für die Bundesrepublik Deutschland aufzuklären.
Für die Wahrung der Grundrechte der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland
tritt sie insbesondere für folgende Forderungen ein:
- Das nationale, europäische und internationale Recht weiterzuentwickeln und verfassungswidrige nachrichtendienstliche Kooperationen zu unterbinden
- Die Kontrolle der Nachrichtendienste zu intensivieren
- Initiativen zum Schutz der informationellen Selbstbestimmung und des
Grundrechts auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme zu starten - Völkerrechtliche Abkommen wie das Fluggastdatenabkommen und das
Überwachungsprogramm des Zahlungsverkehrs auf den Prüfstand zu stellen - Innerhalb der Europäischen Union sicherzustellen, dass die nachrichtendienstliche Überwachung durch einzelne Mitgliedstaaten nur unter Beachtung der Europäischen Grundrechtecharta erfolgt.
Jörg Klingbeil, der Landesbeauftragte für den Datenschutz, hierzu: „Jetzt muss sich
zeigen, ob die Verantwortlichen wirklich an einer umfassenden Aufklärung interessiert sind. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung muss auch von Nachrichtendiensten beachtet werden. Gleichzeitig müssen die Bürgerinnen und Bürger beim Umgang und bei der Preisgabe von persönlichen Daten sensibilisiert werden. Vor allen Dingen bei der Nutzung des Internets gehen viele zu leichtfertig mit Informationen um. Dabei ist die Datensparsamkeit und Datenvermeidung immer noch eines der besten Mittel des Datenschutzes! Denn was nicht da ist, kann auch nicht gespeichert und durchsucht werden.“
Virtuelles Datenschutzbüro
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg
Quelle:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz