Der Landesbeauftragte für Datenschutz, Jörg Klingbeil, hat sich an einer Aktion beteiligt, die den Datenschutz von Smartphone Apps untersucht hat. Es wurden hauptsächlich Apps evaluiert, die in Baden-Württemberg entwickelt worden sind. Dabei wurde festgestellt, dass die meisten Apps die notwendige Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten vermissen ließen.
Unter dem Titel „GPEN Privacy Sweep 2014“ hat die kanadische Datenschutzaufsichtsbehörde eine Aktion zur Prüfung des Datenschutzes bei Smartphone Apps angestoßen und koordiniert. GPEN steht für „Global Privacy Enforcement Network“ und ist ein informeller Zusammenschluss von Datenschutzaufsichtsbehörden auf der ganzen Welt.
In der Woche vom 12. bis 18. Mai 2014 wurden Apps auf Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, die in den jeweiligen Teilnehmerländern gelten, überprüft. Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz Baden-Württemberg hat sich an der Aktion beteiligt und vornehmlich Apps evaluiert, die in Baden-Württemberg entwickelt wurden oder deren Betreiber hier ansässig sind.
Dabei wurde festgestellt, dass die meisten Apps die notwendige Transparenz im Umgang mit personenbezogenen Daten vermissen ließen. Hauptmanko war das Fehlen einer Datenschutzerklärung, aus der hervorgeht, warum bestimmte Daten von einer App benötigt werden. Daher konnte auch nicht nachvollzogen werden, ob die erhobenen Daten für das Funktionieren einer App tatsächlich erforderlich waren.
Der Landesbeauftragte ermutigt Besitzer von mobilen Endgeräten wie Smartphones oder Tablets, stets kritisch zu prüfen, welche Zugriffsberechtigungen auf Daten sich eine App einräumt: „Achten Sie darauf, dass eine App nur die Daten anfordert, die für den Anwendungszweck nötig und plausibel sind. So ist Skepsis angebracht, wenn etwa eine Taschenrechner-App auf die Standortdaten oder gar Kontaktdaten zugrei-fen will. Allzu wissbegierige Anwendungen sollten am besten gar nicht erst installiert oder gleich wieder gelöscht werden“, riet Jörg Klingbeil und kündigte an: „Wir wollen in Zukunft derartige Kontrollaktionen gerne wiederholen, müssen uns dafür allerdings personell noch aufrüsten, denn der Aufwand ist doch beträchtlich.“
Quelle:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz