Vogelgrippe

Ausdehnung der Stallpflicht zum Schutz vor Vogelgrippe

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Zwei Reiherenten am Fluss (Quelle: dpa).

Weit mehr als 450 000 Hühner, Gänse, Puten und andere Vögel dürfen im Südwesten zum Schutz vor der Vogelgrippe nicht mehr aus dem Stall. Bislang grassiert das Virus nur unter Wildvögeln, wobei immer mehr davon befallen sind.

Das Vogelgrippe-Virus breitet sich am Bodensee aus: Immer mehr verendete Wildvögel werden gefunden, die mit der Vogelgrippe infiziert sind. Inzwischen handelt es sich um 126 Tiere mit dieser Diagnose, wie das Landwirtschaftsministerium am Montag mitteilte. Bis zum Wochenende gab es 50 bestätigte Fälle.

Die Stallpflicht gilt bis Ende Januar bereits in den Kreisen Konstanz, Ravensburg und Bodenseekreis für gut 3400 Betriebe mit mehr als 450 000 Tieren und ist laut Ministerium eine reine Vorsichtsmaßnahme. Bei Nutztieren wurde noch kein Vogelgrippe-Fall im Land bekannt. Auch ein Vogelgrippe-Verdachtsfall bei einem Geflügelhof in Vorarlberg (Österreich) habe sich nicht bestätigt, teilte das Ministerium am Montag mit. Befürchtete Auswirkungen auf nahegelegene Höfe im Kreis Ravensburg blieben aus. Kein Betrieb im Land sei gesperrt, alle Geflügelbauern dürften ihre Produkte weiterhin verkaufen. „Bisher gibt es keine wirtschaftlichen Folgen für die Halter”, sagt die Ministeriumssprecherin.

Nachdem am Bodensee bislang vor allem Reiherenten betroffen waren, ist das hochansteckende Virus nach Ministeriumsangaben inzwischen auch auf Schwäne und Gänse übergesprungen. Vorsichtsmaßnahmen werden auch entlang des Rheins in den Landkreisen Waldshut, Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Ortenaukreis, Rastatt, Karlsruhe und Rhein-Neckar-Kreis getroffen. Die Stadt Mannheim ruft Geflügelhalter, die weniger als 500 Meter vom Rheinufer entfernt sind, zu verstärkten Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen in Ställen und Transportfahrzeugen auf. Die H5N8-Variante der aktuellen Vogelgrippe-Epidemie war in Deutschland erstmals am 8. November nachgewiesen worden.

Quelle:

dpa/lsw

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