Coronavirus

Weitere Lockerungen in der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Von hinten sind Kinder zu sehen, die im Wald mit einem Anhänger spielen.

Das Land ermöglicht jetzt mehr bei der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit – und stellt gleichzeitig sicher, dass der Infektionsschutz gewahrt bleibt. Die entsprechende Corona-Verordnung ist am 1. Juli in Kraft getreten.

Die Landesregierung ermöglicht jetzt mehr bei der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit – und stellt gleichzeitig sicher, dass der Infektionsschutz gewahrt bleibt. Bislang waren Angebote ohne vorherige Anmeldung nur in sehr beschränkten Umfang zugelassen.  In der „Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit“, die am heutigen 1. Juli in Kraft trifft, ist mehr möglich – in allen Inzidenzstufen.

Regelungen der neuen Verordnung

  • So erhalten die Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit die Möglichkeit, sich zu entscheiden, ob sie ihr Angebot an getestete, genesene oder geimpfte Personen („3G-Nachweis“) richten oder ob sie auf entsprechende Nachweise verzichten. Danach richtet sich dann die zulässige Personenzahl. Bei Inzidenzen bis 10 sind zum Beispiel Angebote möglich mit bis zu 360 Personen (mit 3G-Nachweis) oder mit bis zu 60 Personen (ohne 3G-Nachweis). Bei Inzidenzen von 10 bis 35 sind Angebote möglich mit bis zu 180 Personen (mit 3G-Nachweis) oder mit bis zu 48 Personen (ohne 3G-Nachweis). Auch bei Inzidenzen über 50 sind noch Angebote möglich mit bis zu 60 Personen (mit 3G-Nachweis) oder mit bis zu 18 Personen (ohne 3G-Nachweis).
  • Für mehrtägige Angebote sind Nachweise über Testungen, Genesung oder erfolgte Impfung verpflichtend vorgeschrieben – ähnlich wie an der Schule. Die gemeinschaftliche Übernachtung wird in allen Inzidenzstufen ermöglicht.
  • Zulassung der Notbetreuung an Schulen in Abhängigkeit von der Inzidenzstufe: Bislang waren bei der Notbetreuung an Schulen in der unterrichtsfreien Zeit pro Angebot und Schule 18 Beteiligte zugelassen, jetzt sind in der Inzidenzstufe 4 18, in der Inzidenzstufe 3 36, in der Inzidenzstufe 2 48 und in der Inzidenzstufe 1 60 Personen als Beteiligte pro Schule gestattet.
  • Regelung zur Kohortenbildung in Abhängigkeit von der Inzidenzstufe: Bislang mussten bei den Angeboten zur Reduzierung der potentiellen direkten Kontaktpersonen feste Untergruppen (Kohorten) von 30 Personen gebildet werden. Jetzt erhöht sich die Zahl auf 36 und die Gruppenbildung findet in den Inzidenzstufen 4 bis 2 erst ab der 37. beteiligten Person sowie in der Inzidenzstufe 1 erst ab der 61. beteiligten Person statt.
  • Zulassung von Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus verschiedenen Landkreisen in allen Inzidenzstufen.

Klarstellung der Regelungen zu Testnachweisen

„Viele Monate waren Kinder und Jugendliche isoliert und mussten beim Homeschooling ohne ihre Altersgenossen auskommen und durften privat nur wenige Freundinnen und Freunde treffen“, sagte Sozialminister Manne Lucha. „Sie brauchen jetzt Kontakt und Abwechslung. Gleichzeitig gibt es bei Kindern und Jugendlichen noch weitgehend keinen Impfschutz und auch Abstandsregelungen werden in dieser Altersgruppe nicht immer zuverlässig eingehalten. Wir müssen aber auch sie vor Infektionen schützen.“

Die Dachorganisationen der Jugendverbände haben das Sozialministerium im Vorfeld um eine Klarstellung der Regelungen zu den Testnachweisen gebeten. „Diesem Wunsch haben wir entsprochen“, sagte Minister Lucha. „Zum einen gilt ein zu Beginn eines Angebots erbrachter Nachweis als erster Test für diese Woche. Zum anderen ist der letzte Nachweis per Schnelltest spätestens 72 Stunden vor Ende eines Angebots zu erbringen. Damit stellen wir sicher, dass ein falsch positiver Test mittels eines PCR-Tests vor Ende eines Angebots überprüft werden kann.“

Öffnungen in diesem Bereich mit großer Vorsicht

Trotz sinkender Inzidenzen und des Fortschritts der Impfungen der Erwachsenen ist die Pandemie noch nicht vorbei. Die zunehmende Verbreitung der Delta-Variante in Baden-Württemberg verpflichtet zu einem besonderen Augenmerk auf jene Bevölkerungsgruppen, die nicht durch Impfungen geschützt werden können. Denn aktuell treten rund 30 Prozent aller Neuinfektionen in der Altersgruppe der Null- bis Neunzehnjährigen auf. Für Personen unter 12 Jahren ist noch immer kein Impfstoff zugelassen und die Ständige Impfkommission empfiehlt für Personen von 12 bis 18 Jahren nur bei Vorliegen von Vorerkrankungen eine Impfung gegen Corona, so dass bei den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit nicht von einer Wirkung der Herdenimmunität ausgegangen werden kann.

„Diesem pandemiebedingten Spannungsfeld tragen wir in unserer neuen Corona-Verordnung Rechnung. Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Jugendsozialarbeit, aber auch die Familien, haben einen Anspruch darauf, dass wir durch unsere Vorgaben einen wirksamen Infektionsschutz gewährleisten – gerade in den Sommerferien“, sagte Minister Manne Lucha. „Entsprechend müssen wir bei Öffnungen in diesem Bereich mit großer Vorsicht vorgehen.“ Wenn es im Rahmen eines Angebots zu einem positiven Verdachtsfall komme, müsse sichergestellt sein, dass möglichst wenige Personen als direkte Kontaktperson gelten und diese sich absondern müssen.

Corona-Verordnung Angebote Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

Land fördert 27 Maßnahmen zur Flächengewinnung durch Innenentwicklung

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt bleibt unter Druck

Kinder jonglieren auf der Bühne mit Tellern
Jugend

20 Jahre Jugendbegleiter-Programm

Flur im Krankenhaus mit Personal und Betten
Kliniken

5,2 Millionen Euro für krisenfeste Krankenhäuser

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Quartiersimpulse

Land fördert 15 Quartiersprojekte

Luftaufnahme des Bodensees mit niedrigem Wasserstand und freigelegtem Uferbereich neben bewaldetem Land
Klimaschutz

Folgen des Hitzesommers 2026 und entsprechende Maßnahmen

Sechs Personen unterhalten sich auf einem Balkon eines mehrstöckigen Gebäudes mit sichtbaren Betonstützen und Pflanzgefäßen
Wohnen

Land will Mietpreisbremse verlängern

Gründungsveranstaltung Medicus
Digitalisierung

MEDI:CUS-Plattform wird zukunftsfest aufgestellt

Ein Ausbilder erklärt in einem Techniklabor jugendlichen Auszubildenden etwas.
Berufliche Ausbildung

Land fördert praxisnahe Berufsorientierung von Jugendlichen

Eine Ärztin impft ein junges Mädchen mit einer Spritze in den Oberarm.
Gesundheitsschutz

Baden-Württemberg stärkt Impfschutz mit Aktionsplan

Zwei Grundschüler stehen an einer Straße vor einer Schule.
Verkehrssicherheit

Landesweite Aktion „Sicherer Schulweg“

Eine Trachtengruppe beim Landesfestumzug der Heimattage 2018 in Waldkirch (Bild: © picture alliance/Achim Keller/dpa).
Kunst und Kultur

Land ehrt zehn Bürgerinnen und Bürger mit Heimatmedaille

Ausbilderin mit Lehrling
Ausbildung

Unternehmen setzen auf berufliche Ausbildung

Eine Person hält ein Smartphone in der Hand. Auf dem Display sieht man die Startseite der Ehrenamtskarten-App für Baden-Württemberg.
Bürgerengagement

Mehr als 25.000 Ehrenamtskarten ausgegeben

Übergabe Tanklöschfahrzeuge Waldbrand
Feuerwehr

Sechs neue Tanklöschfahrzeuge zur Waldbrandbekämpfung