Landwirtschaft

Verwaltungsverfahren für Dürrehilfe läuft an

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Vertrocknete Erde auf einem Acker (Foto: © dpa)

Landwirte in Baden-Württemberg, die durch den heißen trockenen Sommer massive Ernteeinbußen zu beklagen haben, können bis 30. November eine Dürrehilfe beantragen. Die Förderung ist an strenge Kriterien gebunden.

Landwirte in Baden-Württemberg, die durch den heißen trockenen Sommer massive Ernteeinbußen zu beklagen haben, können jetzt eine Dürrehilfe beantragen. Die Antragsformulare sind unter landwirtschaft-bw.info zum Download abrufbar eingestellt. Die Landratsämter/Landwirtschaftsämter nehmen ab sofort Anträge entgegen.

Strenge Kriterien

Die Dürrehilfe ist an strenge Kriterien gebunden, die alle erfüllt sein müssen. Um dies vorab einfach und schnell zu prüfen, steht den Antragstellern auch eine Checkliste zur Verfügung. Generell kann eine Dürrehilfe dann gewährt werden, wenn der Naturalertrag 2018 auf Acker und Grünland im Betriebsdurchschnitt um über 30 Prozent geringer ausgefallen ist als in den vergangenen drei Jahren. Neben dem finanziellen Schaden durch den Ertragsrückgang kann bei Tierhaltern auch der dürrebedingt notwendige Zukauf von Grundfuttermitteln zur Versorgung der Tiere berücksichtigt werden. Allerdings können nur landwirtschaftliche Unternehmen gefördert werden, die aufgrund der Dürre in der Existenz gefährdet sind. Das bedeutet, dass der ermittelte Schaden größer ist als der sogenannte Cashflow III. Das sind vereinfacht die Finanzmittel, die aus dem Gewinn und weiteren Einlagen nach Abzug der Lebenshaltungskosten für Investitionen und Tilgungen bereitstehen. Von den Hilfen ausgeschlossen sind landwirtschaftliche Betriebe, die mehr als 35 Prozent ihrer Einkünfte aus gewerblichen nicht landwirtschaftlichen Unternehmen erzielen. Zudem ist eine Prosperitätsgrenze zu beachten.

Bis zu 50 Prozent des Dürreschadens kann ersetzt werden

Die Frist der Antragsstellung läuft bis 30. November 2018. Mit den Zahlungen bekämen existenzbedrohte Betriebe erste Nothilfen, sagte Agrarminister Peter Hauk. Grundsätzlich können bis zu 50 Prozent des gesamten Dürreschadens ersetzt werden. Der Mindestauszahlungsbetrag liegt bei 2.500 Euro. Kurzfristig verwertbares Privatvermögen wird angerechnet werden, damit insbesondere bedürftige Betriebe unterstützt werden.

Der Bund sagte den deutschen Bauern finanzielle Hilfen bis zu 170 Millionen Euro zu. Davon sollen gut 11 Millionen auf Baden-Württemberg entfallen, die das Land um die gleiche Summe ergänzt, da Bund und Land die bewilligten Hilfen je hälftig finanzieren.

Infodienst Landwirtschaft - Ernährung - Ländlicher Raum: Dürrehilfe

Weitere Meldungen

Visualisierung vom Anbau der Frauenklinik am Universitätsklinikum Tübingen Ansicht West
Vermögen und Bau

Frauenklinik am Universitäts­klinikum Tübingen wird erweitert

Eine Frau bedient das Portal ELSTER der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.
Steuern

Digitale Steuererklärung wird deutlich einfacher

Verkehrsunfallbilanz 2025
Verkehrsunfallbilanz 2025

Straßenverkehr in Baden-Württemberg wird immer sicherer

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Lucha kritisiert Zulassungsstopp bei Integrationskursen

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Gruppenbild anlässlich der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und der ukrainischen Region Lwiw
Absichtserklärung

Baden-Württemberg und Lwiw vertiefen wirtschaftliche Zusammenarbeit

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte

DEHOGA Cup
Start-up BW

Kleinblatt GmbH aus Stuttgart gewinnt den DEHOGA CUP

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) bei seiner Ansprache beim Närrischen Staatsempfang der Landesregierung vor dem Neuen Schloss in Stuttgart
Fastnacht

Närrischer Staatsempfang der Landesregierung

Forscher im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Innovation

Land fördert Digitales Innovationszentrum am Uniklinikum Freiburg

Forschung

4,2 Millionen Euro für Quantentechnologie-Demonstratoren

Justizministerin Marion Gentges (Vierte von links) mit dem Team des Projekts „DIE MUTMACHER“
Justiz

Begleithunde unterstützen in Strafprozessen

Ein Windrad ist auf der Holzschlägermatte bei Freiburg zu sehen.
Erneuerbare Energien

Mehr Windkraft für Baden-Württemberg

PV-Anlage auf dem Landtag in Stuttgart
Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Ziel bereits vorab erreicht

Ein Clown der Narrenzunft Rottenburg läuft beim großen Umzug des Weißnarrentreffens in Villingen-Schwenningen durch die Innenstadt (Quelle: dpa).
Verbraucherschutz

Produktkontrollen für ein unbe­schwertes Feiern des Faschings