Wenn Vermieter einen Makler mit der Vermittlung ihrer Wohnung beauftragen, sollen sie künftig die Makler-Kosten nicht mehr dem Mieter aufbürden können. Justizminister Stickelberger begrüßt, dass die Bundesregierung mit ihrer geplanten Neuregelung einen Vorstoß aus Baden-Württemberg aufgreift.
"Wer bestellt, der bezahlt“: Im Sommer vorigen Jahres hatte der Bundesrat für das Bestellerprinzip bei der Vermittlung von Mietwohnungen votiert - und war damit einem gemeinsamen Antrag von Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gefolgt. Nun plant Bundesjustizminister Heiko Maas entsprechende gesetzliche Neuregelungen.
„Es ist gut und wichtig, dass der Bundesjustizminister dieses Anliegen der Länder aufgreift“, sagte Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger. Denn nach der aktuellen Rechtslage müssten vor allem die Mieter für die Maklerprovision aufkommen. „Und das, obwohl Makler weitgehend Aufgaben der Vermieter übernehmen“, wie Stickelberger feststellte. Künftig soll derjenige die anfallenden Maklerkosten übernehmen, der die Leistung eines Maklers veranlasst hat
Gerade in großen Städten mit einem angespannten Wohnungsmarkt hält der Minister eine Neuregelung für dringend notwendig. „Einerseits gibt es kaum Wohnungsangebote ohne Makler, andererseits können sich vor allem einkommensschwache Wohnungssuchende und Familien die Provision oft nicht leisten“, erklärte er.