Familie

Landesfamilienpass 2024 mit neuen Angeboten

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Der Landesfamilienpass

Auch 2024 ermöglicht der Landesfamilienpass Kindern und ihren Bezugspersonen vergünstigten oder kostenlosen Zugang zu vielen Ausflugszielen. Der Pass ist für berechtigte Familien bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung erhältlich.
 
Der Extern: Landesfamilienpass (Öffnet in neuem Fenster) sowie die dazugehörigen Gutscheinkarten für das Jahr 2024 sind ab sofort bei den baden-württembergischen Stadt- und Gemeindeverwaltungen erhältlich. Mit dem Landesfamilienpass erhalten Kinder und deren Bezugspersonen auch im kommenden Jahr vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu zahlreichen Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Einen Landesfamilienpass erhalten Familien, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern – auch Pflege- oder Adoptivkindern – in einem Haushalt leben. Familien mit einer Sozialkomponente bekommen den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind.

„Mit dem Landesfamilienpass entlasten wir Familien in schwierigen Zeiten finanziell“, sagte Minister Manne Lucha. „Unter den mehr als 140 spannenden Angeboten unserer Kooperationspartner ist sicherlich für jede Familie etwas dabei. Die vielfältigen aktuellen Herausforderungen wie etwa die Inflation machen es umso wichtiger, Familien positive Erlebnisse und Eindrücke zu ermöglichen.“

Gewandelten Familienformen angepasst

Der Familienpass ist längst den gewandelten Familienformen angepasst. Neben einer oder einem Erwachsenen, die beziehungsweise der berechtigt ist, den Landesfamilienpass zu beantragen, können bis zu vier weitere Personen in den Pass eingetragen werden, zu denen die Kinder einen Bezug haben.

Auch Familien, die mit einem schwer behinderten Kind zusammenleben, die Kinderzuschlag, Bürgergeld-Leistungen oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen, bekommen den Landesfamilienpass. Soweit Familien aus der Ukraine einen Anspruch auf Bürgergeld haben, können sie – bei entsprechendem Nachweis und Vorliegen der übrigen Voraussetzungen – ebenfalls den Landesfamilienpass erhalten. Weitere Auskünfte, etwa zu kommunalen Familienpässen und Ermäßigungen, erhalten Interessierte bei der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Neue Angebote 2024

Weitere ausgewählte Attraktionen im Jahr 2024

Extern: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Landesfamilienpass (Öffnet in neuem Fenster)

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