Justizminister Rainer Stickelberger hat den Verein „Hilfe zur Selbsthilfe Reutlingen“ zum 40-jährigen Bestehen beglückwünscht. Im Namen der Justiz in Baden-Württemberg dankte er für die Arbeit. „Der Verein ist ein vorbildliches Beispiel für die kompetente Bewährungs- und Straffälligenhilfe in unserem Land“, sagte der Minister während einer Feierstunde in Reutlingen: „Ich bin überzeugt, dass eine gelungene Wiedereingliederung Straffälliger in die Gesellschaft ein wichtiger Beitrag zur Kriminalprävention und damit für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger ist.“
Der Verein „Hilfe zur Selbsthilfe“ entstand aus einer Bürgerinitiative um Karola Bloch und deren Ehemann, dem Philosophen Ernst Bloch. „Die Gründer hatten dabei die Vision, einen praktischen Beitrag zur kriminal- und sozialpolitischen Reform zu leisten“, erklärte Stickelberger. Zu diesem Zweck hätten sie in den 1970er-Jahren die deutschlandweit erste sozialtherapeutische Wohngemeinschaft für Strafentlassene geschaffen - unterstützt von namhaften Förderern wie Bundespräsident Gustav Heinemann, Bundeskanzler Willy Brandt, Spiegel-Herausgeber Rudolf Augstein und dem Maler und Grafiker HAP Grieshaber.
In den 1980er-Jahren folgte mit „Handschlag“ ein Modellprojekt zum Täter-Opfer-Ausgleich, das bundesweit bekannt wurde. Denn aufgrund der guten Erfahrungen wurde der Täter-Opfer-Ausgleich 1991 im Jugendgerichtsgesetz verankert. „Zwar eignet sich nicht jede Straftat für einen Täter-Opfer-Ausgleich“, sagte der Justizminister, „aber jede Lösung auf diesem Weg hilft und stellt den Rechtsfrieden wieder her.“ Bei allem Verständnis für die oft schwierigen Lebenslagen der Straftäter dürften die Opfer niemals aus dem Blick geraten. Sie bräuchten nicht nur Mitgefühl, sondern auch Unterstützung.
Stickelberger hob hervor, dass die Unterstützung im Opferschutz und der Straffälligenhilfe in weiten Teilen durch bürgerschaftliches Engagement getragen werde. „Man mag sich nicht vorstellen, wie dieses Land ohne Bürgerengagement aussähe“, stellte er fest. Die Landesregierung wolle ihren Beitrag dazu leisten, indem sie die Rahmenbedingungen für das Engagement weiter verbessere. „Hierzu gehört auch die Förderung der Arbeit der freien Straffälligenhilfe“, sagte der Minister.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg