Verbraucherschutz

Verbraucherschutzministerkonferenz 2015 in Osnabrück

Alexander Bonde, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Bild: © dpa)

Der fest eingebaute Akku des Smartphones oder der Zahnbürste gibt nach einigen Monaten seinen Geist auf. Gewollt? Der Küchenmixer, in dem robuste Metall- und weichere Kunststoffzahnräder ineinandergreifen, fällt bald aus. Geplant? „Eine Studie des Umweltbundesamtes deutet darauf hin, dass Technikprodukte absichtlich mit Sollbruchstellen versehen sein könnten. Das frühzeitige Wegwerfen von Geräten kostet Verbraucherinnen und Verbrauchern viel Geld und ist ökologisch ein Unding“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde

„Baden-Württemberg setzt sich für eine Orientierungshilfe für Verbraucherinnen und Verbraucher ein: Eine Produktkennzeichnung soll zeigen, wie lange ein Produkt hält, ob es repariert werden kann und wie lange Ersatzteile erhältlich sind“, so Bonde im Vorfeld der vom 6. bis 8. Mai stattfindenden Verbraucherschutzministerkonferenz in Osnabrück. Durch die Kennzeichnung sollten Verbraucherinnen und Verbraucher klar erkennen können, ob ein in der Anschaffung günstigeres Produkt am Ende durch eine verkürzte Lebensdauer nicht doch deutlich teurer ist.

Für ein Glyphosat-Verbot in Haus- und Kleingärten

Im März 2015 haben Experten der Weltgesundheitsorganisation das Totalherbizid Glyphosat als „wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen“ eingestuft. „Die baden-württembergische Landesregierung fordert deshalb die Bundesregierung erneut auf, Glyphosat in Haus- und Kleingärten zu verbieten. Dort ist die Gefahr einer unsachgemäßen Anwendung einfach zu groß. Ohne die notwendige Sachkunde laufen Anwenderinnen und Anwender Gefahr, sich selbst Schaden zuzufügen – außerdem können spielende Kinder oder Haustiere in Kontakt mit Glyphosat kommen“, so Bonde. Bereits im November 2013 war eine entsprechende Bundesrats-Entschließung Baden-Württembergs von den Bundesländern mehrheitlich gebilligt worden. Auf die damalige Initiative hin hatte der Bund zwar die Anwendungsmöglichkeiten für Glyphosat in der umstrittenen Vorernte-Behandlung eingeschränkt – die Verwendung in Haus- und Kleingärten jedoch nicht verboten. „Falls sich der Verdacht einer krebserzeugenden Wirkung erhärtet, dann ist es an der Zeit, Glyphosat generell zu verbieten“, sagte Bonde abschließend.

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