Menschen mit Behinderungen

67. Treffen der Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern

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67. Treffen der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen in Stuttgart
Das 67. Treffen der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen fand am 11. und 12. April in Stuttgart statt.
Landtagspräsidentin Muhterem Aras sprach ein digitales Grußwort.
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer (2. v. l.) hatte die Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen für ihre 67. Konferenz nach Stuttgart eingeladen.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann sprach am zweiten Konferenztag ein Grußwort.
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Staatssekretärin Dr. Ute Leidig tauschte sich mit den Beauftragten aus Bund und Ländern aus.
Die Tagung stand unter dem Motto „15 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention: Endlich konsequente Umsetzung!“

Beim 67. Treffen haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern die „Stuttgarter Erklärung“ einstimmig verabschiedet. In dieser fordern sie von Bund, Ländern und Kommunen die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Auf ihrem 67. Treffen am 11. und 12. April 2024 in Stuttgart haben die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern die „Stuttgarter Erklärung“ (PDF) einstimmig verabschiedet. In dieser fordern sie von Bund, Ländern und Kommunen verstärkte Anstrengungen, um die Umsetzung der Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) unter Beachtung der Empfehlungen des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen entschlossen voranzutreiben.

Aus Anlass des 15-jährigen Jubiläums der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und der zweiten Staatenprüfung Deutschlands im August 2023 vor dem UN-Fachausschuss in Genf stand das 67. Treffen der Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter dem Motto „15 Jahre nach Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention: Endlich konsequente Umsetzung!“. Der Fokus des Treffens lag auf den Themen Wohnen, Gewaltschutz, Ablehnung von Zwang sowie der Sicherstellung von Partizipation auf allen staatlichen, politischen und gesellschaftlichen Ebenen. Zu den weiteren, in der Staatenprüfung behandelten, Themen verweisen die Beauftragten auf ihre Positionspapiere, insbesondere zu den Themenbereichen Arbeit (Erfurter Erklärung für einen inklusiven Arbeitsmarkt, November 2022 (PDF)) und Bildung (Positionspapier zur inklusiven schulischen Bildung, Dezember 2022 (PDF)). Sie sehen sich in ihren Forderungen durch die zweite Staatenprüfung bestätigt und bekräftigen diese ausdrücklich.

Verstärkte Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen gefordert

An der Tagung, zu der Baden-Württembergs Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer, eingeladen hatte, nahmen Expertinnen und Experten sowie hochrangige Gäste teil. Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Landtagspräsidentin Muhterem Aras sprachen Grußworte, Staatssekretärin Dr. Ute Leidig tauschte sich mit den Beauftragten aus Bund und Ländern aus.

Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen, sagte: „Deutschland ist mit der Ratifizierung der UN-BRK 2009 eine Verpflichtung eingegangen. Die Rechte von Menschen mit Behinderungen sind nicht verhandelbar. Zwar wurden sie in den vergangenen 15 Jahren gestärkt, allerdings bleibt Deutschland bei der praktischen Umsetzung der UN-BRK hinter den Erwartungen und seinen Möglichkeiten. Das Ziel einer inklusiven Gesellschaft ist noch nicht erreicht. Bund, Länder und Kommunen müssen sich dafür einsetzen, dass die Voraussetzungen weiter verbessert werden und Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt in der Gesellschaft teilhaben können. Sie haben einen Anspruch und müssen sich darauf verlassen können, dass alle zum Gelingen beitragen und entschlossen daran arbeiten.“

Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, betonte: „Sowohl der Bund als auch die Länder haben die UN-BRK vor 15 Jahren ratifiziert und sich zu ihrer Umsetzung verpflichtet – nun habe ich den Eindruck, dass manchem in Deutschland der lange Atem, den es für die Inklusion braucht, schon auszugehen droht. Zwar hatte die Ampelkoalition zu Beginn der Legislaturperiode einen vielversprechenden Koalitionsvertrag vorgelegt, in dem viel Barrierefreiheit und Inklusion stecken, aber umgesetzt sind diese Vorhaben noch lange nicht! Dass wir davon weit entfernt sind, hat uns die deutliche Kritik des Fachausschusses der Vereinten Nationen an unserer Umsetzung der UN-BRK sehr deutlich gemacht  Die Konvention ist nicht verhandelbar, sie ist geltendes Recht. Inklusion ist ein Menschenrecht und Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal für ein modernes und demokratisches Land.“

Stuttgarter Erklärung

Die Beauftragten fordern in ihrer „Stuttgarter Erklärung“ insbesondere:

Die Beauftragten sind der Auffassung, dass es verstärkter Anstrengungen für die zielgerichtete Umsetzung der UN-BRK bedarf. Deutschland bleibe trotz positiver Entwicklungen hinter den Zielen und Möglichkeiten bei der Umsetzung der UN-BRK deutlich zurück. Sie fordern von Bund, Ländern und Kommunen die zielgerichtete Umsetzung der UN-BRK unter der Berücksichtigung der Ergebnisse der zweiten Staatenprüfung.

Die Erklärung erscheint in Kürze auch in einfacher Sprache auf der Internetseite der Landesbehindertenbeauftragten.

Treffen der Behindertenbeauftragten

Am 11. und 12. April 2024 kam die Konferenz der Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen zu ihrem 67. Treffen in Stuttgart zusammen. Die Treffen finden zweimal jährlich statt und dienen der Beratung aktueller behindertenpolitischer Themen. Die Beauftragten von Bund und Ländern setzen sich für eine an den Menschenrechten orientierte Umsetzung der UN-BRK ein.

Am 26. März 2009 hat Deutschland die UN-BRK ratifiziert und als geltendes Recht anerkannt. Sie hat den Rang eines Bundesgesetzes. Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, angemessene Vorkehrungen zu schaffen, damit Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben und die Gesellschaft mitgestalten können.

Im Jahr 2015 fand die erste Staatenprüfung Deutschlands vor dem UN-Fachausschuss in Genf statt. Am 29. und 30. August 2023 wurde erneut geprüft, wie die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland im Sinne der UN-BRK umgesetzt werden. Am 3. Oktober 2023 veröffentlichte der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf seine „Abschließenden Bemerkungen“ mit Forderungen und Empfehlungen für die weitere Umsetzung der UN-BRK in Deutschland.

Stuttgarter Erklärung (PDF)

Quelle:

Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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