Krankenhäuser

Mehr als 15 Millionen Euro für Kliniken mit Geburtshilfe

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Glückliche junge Mutter mit neugeborenem Baby im Krankenhaus nach der Geburt.
Symbolbild

Der Bund stellt auch im Jahr 2024 rund 15,65 Millionen Euro für die geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg bereit. Von der Förderung profitieren 71 Standorte im Land.

Die geburtshilfliche Versorgung in den Krankenhäusern in Baden-Württemberg wird wie bereits im Vorjahr mit rund 15,65 Millionen Euro gefördert. Diese zusätzlichen Bundesmittel sollen die Geburtshilfe unabhängig von der leistungsorientierten Fallkostenpauschale finanziell absichern und die Fachabteilungen für Geburtshilfe in den Krankenhäusern unterstützen. Dies teilte Gesundheitsminister Manne Lucha am Dienstag, 2. April 2024, in Stuttgart mit.

„Eine funktionierende Geburtshilfe ist elementarer Bestandteil einer umfassenden medizinischen Versorgung. Leider müssen wir feststellen, dass die Geburtshilfe strukturell mit finanziellen Problemen konfrontiert ist. Umso wichtiger ist es, dass auch diesem Jahr eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bereitgestellt werden kann“, sagte Minister Lucha.

Flächendeckende Versorgung wird gestärkt

Die Förderung richtet sich an die Standorte, die eine Fachabteilung für Geburtshilfe oder eine Fachabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe vorhalten. In Baden-Württemberg profitieren 71 Krankenhausstandorte von der Förderung. „Damit stärken wir eine flächendeckende und qualitativ hochwertige geburtshilfliche Versorgung im Land“, so Lucha weiter.

Für die Versorgung der Geburtshilfe werden bundesweit aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für 2023 und 2024 jeweils 120 Millionen Euro bereitgestellt und nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Für Baden-Württemberg stehen demnach jeweils rund 15,65 Millionen Euro zur Verfügung.

Die standortindividuellen Förderbeträge wurden nun vom Gesundheitsministerium nach bestimmten Kriterien wie Geburtenzahl, das Vorhalten bestimmter Fachabteilungen sowie die Beteiligung an der praktischen Hebammenausbildung im Rahmen einer Allgemeinverfügung dem Grunde nach festgelegt. Die einzelnen Förderbescheide werden zeitnah ergehen.

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