Verbraucherschutz

Verbraucherschutz-Tipps für Fastnachtsartikel

Ein Clown der Narrenzunft Rottenburg läuft beim großen Umzug des Weißnarrentreffens in Villingen-Schwenningen durch die Innenstadt (Quelle: dpa).

Auch in diesem Jahr untersuchen die Kontrolleure der Lebensmittel-, Kosmetik- und Bedarfsgegenständeüberwachung Fastnachtsartikel stichprobenartig. Die Produktkontrollen leisten einen Beitrag für unbeschwertes Feiern zur Faschingszeit.

„Die fünfte Jahreszeit geht ihrem Höhepunkt entgegen, die Narren feiern wieder ausgelassen. Unsere gezielten Untersuchungen und Kontrollen bei Faschingskostümen und -schminke, aber auch bei kulinarischen Spezialitäten zur Faschingszeit sind wieder in vollem Gange“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk, am 13. Februar 2023 in Stuttgart.

Erfreuliche Ergebnisse bei Berlinern und Fasnetsküchle

Auch wer mit den närrischen Zeiten nicht so viel am Hut hat, genießt gerne die fettgebackenen Faschingsspezialitäten aus den Bäckereien. Hier locken Fasnetsküchle, Berliner, Quarkbällchen und Co. Das Chemische und Veterinär­untersuchungsamt (CVUA) Stuttgart untersucht diese Produkte regelmäßig auch auf die als wahrscheinlich krebserregend eingestufte herstellungsbedingte Kontaminante Acrylamid. Diese kann sich bilden, wenn stärkehaltige Lebensmittel stark erhitzt werden. „Nach den Ergebnissen der letzten Jahre und den laufenden Analysen kann aber bei Acrylamid in frittiertem Hefegebäck Entwarnung gegeben werden“, so Minister Peter Hauk. So waren 2022 von 43 Proben von Berlinern und ähnlichen Produkten aus Bäckereien und Supermärkten nur in 17 Proben (40 Prozent) überhaupt Acrylamid nachweisbar.

Und dies nur in geringen Spuren, der mittlere Gehalt lag bei zehn Mikrogramm pro Kilo (µg/kg) und damit weit unter dem als Vergleich herangezogenen EU-weit gültigen Richtwert von 300 µg/kg. Einen Verbrauchertipp haben die Expertinnen des CVUA Stuttgart dazu parat: Wer sich selbst an der Zubereitung von frittiertem Hefegebäck versuchen möchte, sollte darauf achten, dass das verwendete Frittierfett frisch und frei von Krümeln ist und nicht höher als 175  Grad Celsius (°C) erhitzt wird. Fasnachtsküchle sollten zudem nicht zu dunkel gebacken werden, nach dem bekannten Prinzip „Vergolden statt Verkohlen“.

„Ähnlich gut sieht es bei den Ergebnissen solcher Gebäcke für die problematischen trans-Fettsäuren aus“, erklärte der Minister. Im letzten Jahr lagen alle 37 durch die CVUAs Stuttgart und Freiburg untersuchten Proben unter dem gesetzlich vorgeschriebenen Höchstwert von zwei Prozent, bezogen auf den Fettanteil. Auch hier sind die diesjährigen Untersuchungen noch im Gange; bisher sind alle Ergebnisse unauffällig.

Feiern geht auch alkoholfrei

Nicht immer muss mit Alkohol gefeiert und angestoßen werden; „alkoholfreier Sekt“ wird immer beliebter. Bei solchen Getränken auf Basis von alkoholfreiem Wein, zum Teil schäumend und aromatisiert, wurde der Alkoholgehalt unter die Lupe genommen. Das positive Fazit auch hier: Bei keiner der 58 Proben aus 2022 wurde die festgelegte Grenze von 0,5 Volumenprozent für „alkoholfrei“ deklarierte Getränke überschritten. Mehr als zwei Drittel der Proben wies sogar einen Alkoholgehalt von weniger als 0,1 Volumenprozent auf.

Sensibilisierendes in Faschingskostümen

Bunt müssen Faschingskostüme natürlich sein, sie sollten aber keine gesundheitlich bedenklichen Stoffe enthalten. „Unsere Labore prüfen auf gänzlich verbotene Farbstoffe, aber auch (noch) nicht reglementierte Stoffe mit sensibilisierendem Potential stehen im Blickpunkt“, erläuterte Minister Peter Hauk. So wurden im Jahr 2022 glücklicherweise bei fast allen Untersuchungen von Faschingskostümen und -perücken die gesetzlichen Regelungen eingehalten.

Bei einer roten Perücke wurde jedoch im Haarnetz ein deutlich über dem Grenzwert liegender Gehalt an 4-Methyl-m-phenylendiamin bestimmt. Dieser Stoff ist als kanzerogen eingestuft und weist genotoxisches Potential auf. Sensibilisierend wirkendes 1,4-Phenylendiamin wurde in sieben von 20 Proben nachgewiesen. Dieser Stoff wird leider meist in Saisonware, wie in den Faschingskostümen, gefunden.

„Zwar gibt es hier noch keine gesetzliche Regelung. Aber es obliegt der Sorgfaltspflicht des Herstellers, dass gesundheitlich relevante Stoffe bei der Herstellung derartiger Erzeugnisse nicht verwendet werden beziehungsweise nicht enthalten sind“, führt Verbraucherschutzminister Peter Hauk weiter aus. Wer sichergehen will, vermeidet den direkten Hautkontakt mit dem Faschingskostüm und zieht darunter ein T-Shirt und Strumpfhose an.

Unerwünschte Stoffe in der Faschingsdeko

Auch dekorative Servietten und Luftballons in allen Formen und Farben gehören zur Faschingsparty. Das CVUA Stuttgart hat Servietten in den letzten beiden Jahren umfangreich auf ihre Farblässigkeit und unerwünschte Stoffe wie primäre aromatische Amine, Bisphenole, Chlorpropanole und Photoinitiatoren untersucht. Insgesamt zwölf Servietten mussten wegen ihres Ausblutverhaltens oder unerwünschter Stoffe beanstandet werden. Zwar geht eine (unmittelbare) Gesundheitsgefahr auch von diesen Servietten nicht aus. Dennoch zeigten die Untersuchungen, dass man Servietten nach dem Stand der Technik mit geringerer Belastung für den Verbraucher produzieren kann.

Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe stehen im Fokus der jährlichen Untersuchungen bei Luftballons. Nitrosamine sind Stoffe, die als krebserregend eingestuft sind; bei nitrosierbaren Stoffen handelt es sich um Vorstufen der Nitrosamine. Bei drei von acht im Anschluss an die letzte Faschingssaison untersuchten Proben wurden Nitrosamine und/oder nitrosierbare Stoffe nahe am oder über dem Grenzwert vorgefunden. „Die Ergebnisse zeigen, dass Nitrosamine und nitrosierbare Stoffe nach wie vor ein relevantes Thema sind, das wir weiter beobachten werden“, erläuterte Minister Peter Hauk hierzu.

Schminkfarben – Bilanz mit wenigen Ausnahmen positiv

Was wäre eine Faschingsfeier ohne ein bunt bemaltes Gesicht? Jedes Jahr lädt die fünfte Jahreszeit zu phantasievollen Kreationen mit Schminkstiften, Kunstblut und Co. ein. Doch sind die bunten Farben sicher oder sollte man lieber auf die Bemalung verzichten? Im letzten Jahr wurden 31 Packungen mit Schminkstiften und Schminksets unter anderem auf verbotene Stoffe und nicht zugelassene Farbstoffe untersucht; auch 2023 stehen wieder 33 Packungen auf dem Prüfstand. „Insgesamt fiel die Bilanz bei den meisten Faschingsschminken positiv aus und dies deutet sich auch für dieses Jahr an “, berichtet Minister Peter Hauk.

In einer Probe eines Schminksets „Tiger” wurde ein sehr geringer Gehalt des verbotenen Stoffs 2-Naphthol nachgewiesen. Zwar war hier nicht von einer gesundheitlichen Gefährdung bei der Verwendung der Schminke auszugehen, dennoch muss die für das Produkt verantwortliche Person nachweisen, dass die gefundenen Spuren an 2-Naphthol in den betreffenden Produkten technisch nicht zu vermeiden sind. Bei einem weiteren Schminkset („Clown“) wurde ein gelber Farbstoff eingesetzt, der nicht für die Verwendung an Schleimhäuten wie beispielsweise an den Augen zugelassen ist. Bei Faschingsschminken ist die Anwendung am Auge vorhersehbar. In einem jetzt untersuchten Schminkstifte-Set mit neonfarbenen Stiften wurde in der pinken Farbe der verbotene rote Farbstoff Rhodamin B nachgewiesen. Rhodamin B ist eine Substanz, die von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in ihrer Stellungnahme bereits 2005 als potentiell erbgutverändernd (genotoxisch) und krebserregend (cancerogen) eingestuft wurde.

Tipp zur Verwendung von Schminke: Die Farben gehen nach der Party leichter ab, wenn vor dem Schminken eine fetthaltige Creme aufgetragen wurde. Warnhinweise der Hersteller wie Verwendungsbeschränkungen um die Augen sollten befolgt werden. Diese Hinweise befinden sich in der Regel auf der Rückseite der Verpackungen. „Faschingskosmetika entsprechen weit überwiegend den gesetzlichen Anforderungen, so dass der fantasievollen Bemalung nichts im Wege steht“, so Minister Peter Hauk abschließend.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Lebensmittel- und Produktsicherheit

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA): Berliner und „alkoholfreies“ Blubberwasser – Keine Auffälligkeiten bei Acrylamid und Alkoholgehalt
Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA): Faschingskostüme – Saisonware oft mit 1,4-Phenylendiamin belastet

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA): Nitrosamine in Luftballonen und Einweghandschuhen

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA): Serviette – eine Probe, viele Untersuchungsmöglichkeiten

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