Verbraucherschutz

Verbraucherinformations­portal modernisiert

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Eine Frau sitzt an einem Computer.

Das Land hat das Verbraucherinformationsportal anwenderfreundlich modernisiert und freigeschaltet. Verbraucher können sich jetzt schnell, übersichtlich und aktuell über behördliche Veröffentlichungen von Verstößen in Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen informieren.

„Im Koalitionsvertrag hat sich die Landesregierung das Ziel gesetzt, den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher auf allen Ebenen zu verstärken und zu modernisieren. Mit der Überarbeitung des Internetportals zur gesetzlichen Verbraucherinformation können die behördlichen Informationen für Verbraucher nun noch einfacher abgerufen werden. Das modernisierte Portal ist seit 3. April 2023 freigeschaltet und informiert über alle nach Paragraph 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) zu veröffentlichenden Tatbestände. Beispielsweise zu Verstößen gegen Vorschriften zum Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefährdungen oder Täuschung“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR), am 4. April 2023.

Die Modernisierung des Portals bringt den Nutzern einige Verbesserungen. Eine neu eingeführte Suchfunktion ermöglicht nach Stichworten in den einzelnen Veröffentlichungen zu suchen. Mit einer Filterfunktion können Veröffentlichungen verschiedener Behörden zusammengestellt werden. Außerdem ist künftig eine übersichtliche Darstellung der Veröffentlichungen auf mobilen Geräten, wie Smartphones und Tablets, möglich. Auch in Zukunft soll das Portal mit Blick auf die Verbraucherfreundlichkeit stetig weiterentwickelt werden.

Interesse an Kontrollergebnissen nach wie vor groß

„Die häufige Präsenz der Veröffentlichungen nach Paragraph 40 Absatz 1a LFGB in den Medien sowie die zahlreichen Anfragen, die das MLR hierzu erreichen, deuten darauf hin, dass das Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an den Kontrollergebnissen nach wie vor groß ist“, sagte Hauk.

Bereits bei der Einführung der gesetzlichen Veröffentlichungspflicht behördlich festgestellter Verstöße gab es die Befürchtung, dass Kontrollergebnisse bezüglich Lebensmittel- und Futtermittelunternehmen, wie Hersteller, Gaststätte, Metzgereien, Lebensmittelgeschäfte, Bäckereien, Eisdielen et cetera nicht nur wegen erheblicher Verstöße, sondern auch wegen Kleinigkeiten veröffentlicht und die Unternehmen an den Pranger gestellt werden könnten.

„Die Behörden prüfen die gesetzlichen Voraussetzungen vor einer Veröffentlichung sehr sorgfältig, so dass nicht davon auszugehen ist, dass Unternehmen ungerechtfertigt oder wegen geringfügiger Verstöße veröffentlicht werden. Bei sonstigen Verstößen werden beispielsweise nur die Unternehmen öffentlich bekannt gemacht, die in erheblichem Maße oder wiederholt auffällig geworden sind. Das MLR hat die Veröffentlichungen in der Anfangsphase intensiv begleitet,“ betonte Minister Hauk.

Das Portal zur gesetzlichen Verbraucherinformation

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat ein landesweit einheitliches Informationsportal eingerichtet. Dort tragen die jeweils zuständigen unteren Lebensmittel- und die Futtermittelüberwachungsbehörden die Ergebnisse von Kontrollen und Probenahmen ein, wenn sie die Voraussetzungen für eine Veröffentlichung nach Paragraph 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) erfüllen. Es geht dabei um:

  1. Überschreitungen gesetzlich festgelegter Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen,
  2. das Vorhandensein eines nicht zugelassenen oder verbotenen Stoffs oder
  3. unter bestimmten Voraussetzungen alle sonstigen gravierenden Verstöße gegen Hygienevorschriften oder Vorschriften, die dem Gesundheits- oder Täuschungsschutz dienen.

Verbraucher können auf dieser Internetseite alle von Behörden des Landes Baden-Württemberg veröffentlichten Kontrollergebnisse gebündelt finden und abrufen.

Kontrollergebnisse im Jahr 2023

Im Jahr 2022 wurden 216 Betriebe (Lebensmittelunternehmen) von den zuständigen Behörden auf dem Portal veröffentlicht. Dies entspricht 0,3 Prozent der in diesem Zeitraum kontrollierten Betriebe (66.994). Bezogen auf den Anteil der Betriebe mit festgestellten Verstößen (9.956) beträgt der Anteil der veröffentlichten Betriebe nur 2,2 Prozent.

Die mit Abstand am häufigsten veröffentlichten Unternehmen sind Gastronomie- und Imbissbetriebe. Diese Betriebsarten stellen auch die größte Gruppe aller registrierten Lebensmittelunternehmen dar.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verbraucherschutz

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