Bildung

Uneingeschränkter Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket auch für junge Flüchtlinge und Asylbewerber

Bedürftige Kinder und Jugendliche sollten nach Auffassung der baden-württembergischen Ministerin für Integration, Bilkay Öney, unterschiedslos Anspruch auf die Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets haben. „Zugang zu den bestehenden Bildungsangeboten und das verlässliche Gefühl, zur Klassengemeinschaft zu gehören, sind wichtige Weichenstellungen für ein gelingendes Leben“, sagte die Ministerin in Stuttgart. Dies gelte auch für Kinder von Flüchtlingen und Asylbewerbern, deren Aufenthalt in Deutschland noch nicht langfristig gesichert sei.

Seit 1. Januar 2011 erhalten bedürftige Kinder und Jugendliche auf Antrag neben dem Regelbedarf nach dem Sozialgesetzbuch Leistungen, die ihre Chancen auf Bildung und ihre Einbindung in die Klassengemeinschaft verbessern sollen, so zum Beispiel für Nachhilfe, Mittagsverpflegung oder zur Teilnahme an Klassenfahrten. Ausgenommen von diesem Rechtsanspruch sind bislang Kinder von Flüchtlingen und Asylbewerbern, die sogenannte Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Diese Ungleichbehandlung möchte Ministerin Öney beenden: „Es geht hier um Kinder und Jugendliche, die teilweise in denselben Einrichtungen untergebracht sind bzw. dieselben Schulklassen besuchen. Eine Differenzierung hinsichtlich des Bildungs- und Teilhabepakets führt dazu, dass ein Teil der Kinder von den Leistungen ausgegrenzt wird.“

Baden-Württemberg hat deshalb am 23. September 2011 im Bundesrat gemeinsam mit anderen Ländern die Bundesregierung aufgefordert, eine entsprechende Änderung des Sozialgesetzbuchs auf den Weg zu bringen. Hierdurch entstehende Mehrbelastungen der Kommunen sollen vom Bund aufgefangen werden.

Zugleich schrieb Ministerin Öney die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg vor einigen Tagen an: „Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Behörden bereits vor Einführung eines verbindlichen Rechtsanspruchs von dem Ermessenspielraum, den das Asylbewerberleistungsgesetz bietet, im Interesse dieser Kinder und Jugendlichen großzügig Gebrauch machen könnten.“ Im Wege des Ermessens könnten Kinder, die als Flüchtlinge und Asylbewerber nur Grundleistungen erhielten, bereits jetzt schon Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

Quelle:

Ministerium für Integration Baden-Württemberg

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