Steuern

Unbürokratische Lösung beim Kuchenverkauf für Schulen und Kitas

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Ein Verkauf durch Schülergruppen beziehungsweise Klassen, Elternbeiräte oder die Schülermitverantwortung wird auch künftig nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Das gilt auch für Kindertagesstätten.

Die Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf von Kuchen an Schulen wird unbürokratisch geregelt: Ein Verkauf durch Schülergruppen beziehungsweise Klassen, Elternbeiräte oder die Schülermitverantwortung (SMV) wird auch künftig nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Damit ändert sich an Schulen nichts an der bestehenden Praxis. Das gilt auch für Kindertagesstätten.

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben hat der Bund die Umsatzsteuerbesteuerung der öffentlichen Hand neu geregelt. Ab 2025 ist auch die öffentliche Hand grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Allerdings gibt es Ausnahmen bei bestimmten hoheitlichen Aufgaben, etwa bei der Ausstellung von Personalausweisen.

Unbürokratische Regelung bleibt erhalten

Um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, sind Verkäufe durch Schülerinnen und Schülern oder Eltern auch weiterhin nicht umsatzsteuerpflichtig. Das gilt für Verkäufe in den Schulen und Kindertagesstätten, ebenso wie für Verkäufe auf Wochenmärkten oder anderen Anlässen außerhalb von Schulen und Kindertagesstätten. Die Regel gilt auch für andere gelegentliche Verkäufe von Schülern oder Eltern wie zum Beispiel für den Pizzaverkauf. Auch Eintrittsgelder für Aufführungen von Schülergruppen in Schulen wie der Theater-AG oder des Schulchors unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

Die Regelung ist kompakt am Beispiel Kuchen auf diesem diesem Schaubild (PDF) dargestellt.

Weitere Meldungen

Ein Mitarbeiter des Fraunhofer Instituts, führt bei der Eröffnung des neuen "Future Work Lab" des Fraunhofer Instituts in Stuttgart einen Roboterarm. (Foto: dpa)
Wirtschaftsnahe Forschung

38,1 Millionen Euro für die Fraunhofer-Gesellschaft

Ein Mann im Rollstuhl arbeitet an der Rezeption eines Campingplatzes. (Foto: © dpa)
Bildung

Land fördert innovative Inklusions-Projekte in der Lehrerbildung

Ein Kinderarzt untersucht einen Jungen mit einem Stethoskop.
Gesundheit

Land stärkt kinder- und jugendärztliche Versorgung

Wort-Bild-Marke der RegioClusterAgentur
Innovation

Land fördert RegioClusterAgentur BW bis 2029

Forum Raumentwicklung
Raumentwicklung

Neue Veranstaltungsreihe zur sys­tematischen Raumbeobachtung

Eine ältere Dame lernt die Bedienung eines Computers.
Ländlicher Raum

Land fördert digitale Teilhabe im Alter mit „Klick & Klar“

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. Dezember 2025

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und Dr. Nicola Leibinger-Kammüller (rechts)
Auszeichnung

Ehrentitel Professorin an Dr. Nicola Leibinger-Kammüller verliehen

Eine Gruppe von Menschen fährt Achterbahn in einem Erlebnispark.
Familie

Landesfamilienpass 2026 ab sofort erhältlich

Eine Lehrerin in der Grundschule mit Schülerinnen und Schülern.
Schule

Kompass 4-Ergebnisse liegen vor

Eine Grundschullehrerin erklärt Schülerinnen und Schülern Aufgaben.
Schule

Arbeitsgruppe Lehrerstellen legt Abschlussbericht vor

Visualisierung Neubau HLRS III an der Universität Stuttgart
Vermögen und Bau

Grundstein für Neubau an der Universität Stuttgart gelegt

Während der Redaktionssitzung einer Schülerzeitung liegen auf dem Redaktionstisch Blöcke, Stifte, Scheren und Kleber und andere Utensilien. (Foto: © dpa)
Schülerzeitschriftenwettbewerb

14 Schülerzeitungen ausgezeichnet

Blick in den Tagungsraum anlässlich der Sitzung der Europaministerkonferenz in der Landesvertretung in Brüssel
Europaministerkonferenz

Außenhandel der EU stärken und Regulierungen vereinfachen

Das Logo von Invest BW
Invest BW

Mobilität stärken, Wandel prägen, Zukunft sichern