Steuern

Unbürokratische Lösung beim Kuchenverkauf für Schulen und Kitas

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Ein Verkauf durch Schülergruppen beziehungsweise Klassen, Elternbeiräte oder die Schülermitverantwortung wird auch künftig nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Das gilt auch für Kindertagesstätten.

Die Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf von Kuchen an Schulen wird unbürokratisch geregelt: Ein Verkauf durch Schülergruppen beziehungsweise Klassen, Elternbeiräte oder die Schülermitverantwortung (SMV) wird auch künftig nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Damit ändert sich an Schulen nichts an der bestehenden Praxis. Das gilt auch für Kindertagesstätten.

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben hat der Bund die Umsatzsteuerbesteuerung der öffentlichen Hand neu geregelt. Ab 2025 ist auch die öffentliche Hand grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Allerdings gibt es Ausnahmen bei bestimmten hoheitlichen Aufgaben, etwa bei der Ausstellung von Personalausweisen.

Unbürokratische Regelung bleibt erhalten

Um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, sind Verkäufe durch Schülerinnen und Schülern oder Eltern auch weiterhin nicht umsatzsteuerpflichtig. Das gilt für Verkäufe in den Schulen und Kindertagesstätten, ebenso wie für Verkäufe auf Wochenmärkten oder anderen Anlässen außerhalb von Schulen und Kindertagesstätten. Die Regel gilt auch für andere gelegentliche Verkäufe von Schülern oder Eltern wie zum Beispiel für den Pizzaverkauf. Auch Eintrittsgelder für Aufführungen von Schülergruppen in Schulen wie der Theater-AG oder des Schulchors unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

Die Regelung ist kompakt am Beispiel Kuchen auf diesem diesem Schaubild (PDF) dargestellt.

Weitere Meldungen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Wissenschaft

Land setzt sich für landeseigene Forschungsinstitute ein

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Innovation

Land fördert zukunftsweisende Chip-Technologien

Ein Produktionstechnologe in Ausbildung arbeitet an einem Simulator für die Bewegungseinheit eines Laser. (Foto: © dpa)
Wirtschaftsstandort

Erweiterung der Hensoldt Optronics GmbH in Aalen

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Landlicher Raum

Starke Perspektiven für den Ländlichen Raum

Eine Forscherin arbeitet im AI Research Buildung der Universität Tübingen, das zum „Cyber Valley“ gehört, an einem Code.
Wirtschaft

Strategieprozess stärkt Zukunft der Dienstleistungswirtschaft

Wirtschaft

Hoffmeister-Kraut kritisiert Industrial Accelerator Act

Besucher der Gamescom erleben mit VR-Brillen die virtuelle Realität.
Digitalisierung

Land fördert immersive Technologien mit 2,4 Millionen Euro

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Studium

Land finanziert KI-Plattform für sehbeeinträchtigte Studierende

Schriftzug „MEDI:CUS“ auf einer Bühne
Gesundheit

Gesundheitscloud MEDI:CUS wird verstetigt

Collage aus sechs Personen vor blauem Hintergrund
Schule

3 Fragen 3 Antworten: mit Gewinnerinnen und Gewinner des Lehrkräfte

Spatenstich Geradstetten
Berufliche Bildung

21 Millionen Euro für Neubau des Bildungscampus Geradstetten

Schüler einer Grundschule melden sich im Unterricht (Bild: © dpa).
Schule

2.800 Lehrkräfte gesucht

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Lage am Arbeitsmarkt bleibt angespannt

Eine Professorin steht beim Unterricht vor Studentinnen und Studenten.
Gleichstellung

Land beim Professorinnenprogramm vorn

Logo Öffentlicher Gesundheitsdienst. Die Abkürzung "ÖGD" ist in dicken Buchstaben dargestellt. Darunter steht in "Öffentlicher Gesundheitsdienst - Schützt. Hilft. Klärt auf."
Studium

Neue Vorabquote fürs Medizinstudium