Steuern

Unbürokratische Lösung beim Kuchenverkauf für Schulen und Kitas

Berechne Lesezeit
  • Teilen

Ein Verkauf durch Schülergruppen beziehungsweise Klassen, Elternbeiräte oder die Schülermitverantwortung wird auch künftig nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Das gilt auch für Kindertagesstätten.

Die Umsatzsteuerpflicht beim Verkauf von Kuchen an Schulen wird unbürokratisch geregelt: Ein Verkauf durch Schülergruppen beziehungsweise Klassen, Elternbeiräte oder die Schülermitverantwortung (SMV) wird auch künftig nicht der Umsatzsteuer unterliegen. Damit ändert sich an Schulen nichts an der bestehenden Praxis. Das gilt auch für Kindertagesstätten.

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben hat der Bund die Umsatzsteuerbesteuerung der öffentlichen Hand neu geregelt. Ab 2025 ist auch die öffentliche Hand grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Allerdings gibt es Ausnahmen bei bestimmten hoheitlichen Aufgaben, etwa bei der Ausstellung von Personalausweisen.

Unbürokratische Regelung bleibt erhalten

Um bürokratischen Aufwand zu vermeiden, sind Verkäufe durch Schülerinnen und Schülern oder Eltern auch weiterhin nicht umsatzsteuerpflichtig. Das gilt für Verkäufe in den Schulen und Kindertagesstätten, ebenso wie für Verkäufe auf Wochenmärkten oder anderen Anlässen außerhalb von Schulen und Kindertagesstätten. Die Regel gilt auch für andere gelegentliche Verkäufe von Schülern oder Eltern wie zum Beispiel für den Pizzaverkauf. Auch Eintrittsgelder für Aufführungen von Schülergruppen in Schulen wie der Theater-AG oder des Schulchors unterliegen nicht der Umsatzsteuer.

Die Regelung ist kompakt am Beispiel Kuchen auf diesem diesem Schaubild (PDF) dargestellt.

Weitere Meldungen

Deutschkurs in einer Volkshoschschule (Symbolbild: © dpa).
Weiterbildung

Breiter Schulterschluss für die Zukunft der Erwachsenenbildung

Landeslehrpreis Gruppenbild mit Petra Olschowski
Hochschulen

Landeslehrpreis 2025 vergeben

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Vollblutaraber-Stuten stehen in Marbach im Haupt-und Landgestüt mit ihren Fohlen auf einer Koppel. (Foto: dpa)
Tierschutz

Tierschutz-Wettbewerb für Schüler ausgeschrieben

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Porträt des verstorbenen Ministers a.D. Klaus v. Trotha
Nachruf

Ehemaliger Wissenschaftsminister Klaus von Trotha verstorben

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Symbolbild: Symbolbild: Ein Passant geht an dem Logo der Agentur für Arbeit vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag, 5. November 2019, sein Urteil zu Leistungskürzungen für unkooperative Hartz-IV-Bezieher verkündet. (Bild: picture alliance/Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa)
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit verharrt auf höherem Niveau

Obstbau Bodensee
Obstbau

Neues Forschungsgewächshaus am Kompetenzzentrum Obstbau Bodensee

Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.
Pflegeberufe

Lucha auf Delegationsreise in Indien

Verkehrsminister Hermann, Amtschef Frieß sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesradeln durch eine Fahrradstraße.
Radverkehr

Rekord beim STADTRADELN 2025

Innenminister Thomas Strobl bei seiner Ansprache beim siebten CyberSicherheitsForum
Cybersicherheit

Siebtes CyberSicherheitsForum

Blick in den Konferenzraum während des Top-Level-Meetings des Strategiedialogs Automobilwirtschaft BW
Automobilwirtschaft

Gemeinsam die Autozukunft gestalten

Nadelbäume ragen bei Seebach am Ruhestein in den Himmel. (Bild: picture alliance/Uli Deck/dpa)
Forst

Erstes Landestreffen Gemeinschaftswälder

Jugendforum Bioökonomie
Bioökonomie

Auftakt Junges Forum Bioökonomie