Verbraucherschutz

Unabhängiges Vergleichsportal für Energiepreise gefordert

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Ein Gaszähler an einer Gastherme.

Die Verbraucherschutzministerkonferenz schlägt der Bundesnetzagentur vor, zeitnah ein unabhängiges Vergleichsportale für Energiepreise auszuschreiben. Baden-Württemberg setzt sich außerdem für ein effektives und kostengünstiges Standardprodukt in der privaten Altersvorsorge ein.

„Neutrale und unabhängige Vergleichsportale für Strom und Gas sind am liberalisierten Energiemarkt für Verbraucherinnen und Verbraucher die wichtigste Hilfe, um einen Überblick über Preise und Konditionen zu bekommen. Das gilt in der derzeitigen Situation mit den dramatisch gestiegenen und vermutlich noch steigenden Energiepreisen in verschärftem Maße“, betonte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk am Freitag, 17. Juni 2022 anlässlich der Konferenz der Verbraucherschutzminister in Weimar.

Minister Hauk wies darauf hin, dass die in Deutschland führenden Vergleichsportale mit ihren im Grunde werbe- und provisionsorientierten Geschäftsmodellen immer wieder in der Kritik stehen. „Das Bundeskartellamt hat bereits vor einiger Zeit mit seiner Sektoruntersuchung festgestellt, dass die überprüften Vergleichsportale trotz der unbestrittenen Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht dem Idealbild einer neutralen Plattform entsprechen und dass zu verschiedenen Punkten Handlungsbedarf besteht. Nach meiner Überzeugung werden die von der EU vorgegebenen und im Energiewirtschaftsgesetz formulierten verpflichtenden Qualitätsstandards für ein unabhängiges Vergleichsinstrument von den am Markt befindlichen Vergleichsportalen nicht in vollem Umfang erfüllt“, so Hauk. Dies zeige sich unter anderem daran, dass kein Anbieter das dafür vorgesehene Vertrauenszeichen beantragt habe.

„Damit sehen wir die Voraussetzungen für ein Tätigwerden der Bundesnetzagentur als erfüllt an. Wir haben daher auf der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz dem Bund vorgeschlagen, dass die Bundesnetzagentur die Leistung für ein unabhängiges Vergleichsinstrument zeitnah ausschreiben sollte“, erläuterte Minister Hauk.

Private Altersvorsorge

Auf Antrag von Baden-Württemberg wurde außerdem ein Beschluss gefasst, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, die derzeit diskutierten Modelle zur privaten Alterssicherung der Länder und der Verbraucherorganisationen in ihre Reformüberlegungen des bisherigen Systems einzubeziehen. So müssten bei der Reform der privaten Altersvorsorge auch die Herausforderungen durch die aktuelle Inflation und Anlagerisiken berücksichtigt werden.

Die bestehenden Modelle zur privaten Altersvorsorge, wie etwa die Riester-Rente, weisen erhebliche Schwächen in Form von hohen Risiken und Kosten auf und insbesondere einkommensschwache Haushalte können bisher kaum davon profitieren. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht daher ausdrücklich vor, das bisherige System der privaten Altersvorsorge grundlegend zu reformieren. Hierzu sind schon seit Jahren verschiedene Vorschläge in der Diskussion. Eines der von den Ländern und Verbraucherorganisationen diskutierten Modelle ist das ‚Vorsorgekonto Baden-Württemberg‘ nach einer Konzeption der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg. „Ziel muss die Einführung eines kostengünstigen, sicheren, transparenten und leistungsstarken staatlich organisierten Standardprodukts sein, das auch für Verbraucherinnen und Verbraucher mit niedrigem Einkommen attraktiv sein wird“, betonte Hauk.

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