Corona-Verordnung

Umsichtige Öffnungen auch im Sport

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Jugendfußballmanschaft

Die geänderte Corona-Verordnung des Landes sieht ab 7. Juni auch für den Bereich des Sports verschiedene Öffnungsschritte vor. Die niedrigen Inzidenzzahlen ermöglichen es, weiter zu öffnen und mehr Sport zuzulassen.

Die Landesregierung hat gestern, 3. Juni 2021, die Änderung der Corona-Verordnung verkündet. Die Änderung tritt zum größten Teil ab dem Montag, den 7. Juni 2021, in Kraft. Sie sieht auch für den Bereich des Sports verschiedene Öffnungsschritte vor: Je nach Entwicklung der Infektionslage erfolgen Schritt für Schritt Lockerungen in den Bereichen Aktivenzahlen, Art der Sportausübung oder auch in Bezug auf die Zuschauerzahlen bei Wettkampfveranstaltungen. Außerdem sind neben den Wettkampfveranstaltungen des Profi- und Spitzensports nun auch Wettkämpfe im Bereich des Amateursports gestattet.

Schritt für Schritt mehr Lockerungen

So ist in der Öffnungsstufe 1, also bei einer Inzidenz von unter 100, im Freien kontaktarmer Amateur- und Freizeitsport mit bis zu 20 Aktiven gestattet. Bei der Öffnungsstufe 2 erhöht sich die Zahl der Personen, eine Begrenzung erfolgt durch die Vorgabe 20 qm pro Person. In Öffnungsstufe 3 sind nur noch 10 qm pro Person vorgeschrieben, zudem ist auch eine nicht kontaktarme Sportausübung erlaubt, wie beispielsweise Ringen oder Judo.

Parallel dazu dürfen auch schrittweise mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Wettkämpfen und Wettbewerben dabei sein. Sind es bei der Öffnungsstufe 1 100 Personen bei im Freien stattfindenden Wettkampfveranstaltungen, erhöht sich die Zahl bei Öffnungsstufe 2 schon auf 250 Personen im Freien und 100 in geschlossen Räumen. Und in Öffnungsstufe 3 dürfen bei Wettkämpfe im Freien 500 Zuschauerinnen und Zuschauer dabei sein, in Hallen 250.

Weitere Lockerungen gibt es dann, wenn ein Stadt- oder Landkreis den Schwellenwert 35 unterschreitet. Bei einer Sportausübung im Freien muss dann kein Test mehr vorgelegt werden. Im Freien sind dann bei Wettkampfveranstaltungen des Amateur-, Spitzen- und Profisports bis zu 750 Zuschauerinnen und Zuschauer zulässig. „Die niedrigen Inzidenzzahlen ermöglichen es uns, weiter zu öffnen und mehr Sport zuzulassen, das freut mich als Sportministerin sehr“, sagt Sportministerin Theresa Schopper. Dennoch müsse man umsichtig vorgehen und die Öffnungsschritte auch absichern, um nicht einen Anstieg der Inzidenzzahlen zu riskieren.

Erleichterungen bei Nachweispflicht für Schüler im Vereinssport

Weitere Neuregelungen betreffen auch die Nachweispflicht für Schülerinnen und Schüler, die Angebote der Vereine nutzen wollen. Bislang mussten sie für jeden Besuch einen Nachweis vorlegen. Künftig ist es ausreichend, dass sie den von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen. Diese Bescheinigung gilt 60 Stunden. Mit den von den Schulen angebotenen zwei Tests pro Woche ist es dann möglich, fünf Tage ohne weitere Tests die Angebote der Vereine zu nutzen. Dies erleichtert es auch den Vereinen, Sportangebote für Kinder und Jugendliche durchzuführen. 

„Es gab an den Regelungen in den vergangenen Tagen viel Kritik. Wir haben in der Corona-Verordnung nun für die Vereine wesentliche Erleichterungen vorgenommen, die dabei helfen sollen, auch im Breitensport möglichst viel Sport anzubieten. Dennoch werbe ich um Verständnis, dass wir auch angesichts sinkender Inzidenzzahlen mit Vorsicht und Umsicht öffnen und nicht alle Vorsichtsmaßnahmen über Bord werfen können“, erklärt die Sportministerin. 

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport wird in den nächsten Tagen auch noch die Corona-Verordnung Sport mit den entsprechenden Regelungen anpassen und veröffentlichen.

Kultusministerium: Inzidenzabhängige Öffnungsschritte – Regelungen für den Sport ab 7. Juni 2021 (PDF)

Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Antrag auf Wohngeldantrag
Wohngeld

Mehr Wohngeld für einkommensschwache Haushalte

Polizei auf dem Cannstatter Wasen
Sicherheit

Erste positive Sicherheitsbilanz zum Cannstatter Volksfest

Kindertagesstätte Blumenwiese in Buggingen
Städtebau

„Ortskern Seefelden“ in Buggingen erfolgreich saniert

Ausbilderin mit Lehrling
Soziales

Teilzeitausbildung stärker in den Fokus rücken

Eine junge Frau wird geimpft.
Gesundheit

Jetzt impfen lassen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und Jürgen Klopp (rechts)
Auszeichnung

Verdienstorden des Landes an Jürgen Klopp

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 8. Oktober 2024

Ein Stethoskop liegt auf Unterlagen mit Schaubildern.
Gesundheit

Regionale Gesundheitsversorgung aus einem Guss

Polizei Baden-Württemberg: WhatsApp und Mastodon
Polizei

Polizei startet neue Kommunikationskanäle

Ein Ausbilder erklärt in einem Techniklabor jugendlichen Auszubildenden etwas.
Ausbildung

Praktikumswochen starten am 14. Oktober 2024

Gewinner Staatspreis Kunsthandwerk 2024
Kunsthandwerk

Staatspreise „Gestaltung Kunst Handwerk 2024“ verliehen

Eine Frau steht in der Bibliothek der Kunsthalle (Bild: © dpa).
Kunst und Kultur

Bessere Bibliotheksversorgung im Ländlichen Raum

Ein Produktionstechnologe in Ausbildung arbeitet an einem Simulator für die Bewegungseinheit eines Laser. (Foto: © dpa)
Arbeitsmarkt

Arbeitslosigkeit im September leicht gesunken

LGS 2024 in Wangen
Ländlicher Raum

Landesgartenschau Wangen biegt auf Zielgerade ein

Eine Ärztin und eine Therapeutin sitzen mit einem medizinischen Stethoskop am Tisch und machen mit einem Laptop und einem Mobiltelefon medizinische Notizen.
Gesundheit

Land stärkt Öffentlichen Gesundheitsdienst