Im Geothermieschadensfall Böblingen hat das Umweltministerium dem Regierungspräsidium Stuttgart Mittel in Höhe von über 1,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit kann das Regierungspräsidium dem Landratsamt Böblingen Kosten für die Sanierung von zwei Erdwärmesonden in der Siemensstraße 11 (Quartier I, Hebungsgebiet Nord) vorläufig erstatten.
Umweltminister Franz Untersteller erklärte hierzu: „Es ist ein gutes Zeichen für die betroffenen Menschen in Böblingen, dass nach der erfolgreichen Sanierung der beiden schadhaften Erdwärmesonden die Hebungsprozesse im nördlichen Hebungsgebiet nun deutlich abklingen. Nachdem klar ist, dass das Landratsamt die Kosten für die Sanierung nicht kurzfristig von dritter Seite ersetzt bekommen kann, ist es gerechtfertigt, wenn hier nun das Land einspringt und dem Kreis diese Kosten vorläufig erstattet.“
Umweltminister Untersteller appellierte an die beteiligten Versicherungen, nun ebenfalls Verantwortung zu übernehmen: „Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Versicherungen hier offenbar weiterhin auf Zeit spielen wollen und die geschädigten Bürgerinnen und Bürger bis heute auf die Regulierung ihrer Schäden warten müssen.“
Die Kostenerstattung nach § 52 Landkreisordnung Baden-Württemberg setzt voraus, dass der Landkreis nicht von Dritten Ersatz verlangen kann. Da das Insolvenzverfahren über das Vermögen der verantwortlichen Bohrfirma noch nicht abgeschlossen ist, kann dies derzeit noch nicht als gegeben angesehen werden, weshalb die Erstattung zunächst „vorläufig“ erfolgt.
Ein weiterer Antrag des Landratsamtes Böblingen auf Erstattung der Kosten nach § 52 Landkreisordnung Baden-Württemberg für die Sanierung der Erdwärmebohrungen im Heinrich-Heine-Weg 1, 3, 5 und 7 (Quartier II) wird derzeit geprüft.